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Kinderreisepass beantragen / verlängern / aktualisieren am Standort Bürgeramt Rathaus Mitte

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Öffnungszeiten

Montag
08.00-15.00 Uhr (nur mit Termin)
Dienstag
08.00-15.00 Uhr (nur mit Termin)
Mittwoch
07.00-14.30 Uhr (nur mit Termin)
Donnerstag
10.30-18.00 Uhr (nur mit Termin)
Freitag
07.00-14.30 Uhr (nur mit Termin)

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie:

Schriftliche Terminanfragen sind nicht möglich. Nutzen Sie "Termin Buchen" (siehe unten) oder nutzen Sie die Service-Nr. (030) 115.

Eine Bedienung spontan vorsprechender Kundinnen und Kunden kann aufgrund der Covid19-Pandemie bis auf Weiteres nicht erfolgen.

Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, zur Erledigung folgender Anliegen vorrangig den Postweg zu nutzen: Führungszeugnis, Meldebescheinigung, Abmeldung

Bitte beachten Sie:

Bargeldzahlungen sind im Bürgeramt nur während der Öffnungszeiten der Bezirkskasse
Dienstag von 9.00-12.00 Uhr und Donnerstag von 12.00-15.00 Uhr möglich!

Außerhalb der Öffnungszeiten der Bezirkskasse kann nur mit Girocard bezahlt werden.

Hinweis für Terminkunden

Terminkunden mit Vorgangsnummer nehmen direkt im Warteraum gegenüber der Information des Bürgeramtes Platz, eine Anmeldung an anderer Stelle ist nicht erforderlich.

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.

Sonstige Hinweise zum Standort

BITTE BEACHTEN SIE:

Es können höchstens 3 Dienstleistungen pro Termin bearbeitet werden, da es sonst zu Zeitverzögerungen im gesamten Terminablauf führt.

Ein Fotoautomat zur Erstellung von Passfotos steht an diesem Standort nicht zur Verfügung.

Jeder Bürger hat die Möglichkeit ohne Angabe von Gründen in den nachfolgend beschriebenen Fällen der Weitergabe seiner Daten zu widersprechen.: ausführliche Informationen zum Widerspruchsrecht gegen Datenübermittlung: (https://www.service.berlin.de/dienstleistung/319141/)

Kinderreisepass beantragen / verlängern / aktualisieren

Für Reisen ins Ausland benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument. Für Kinder unter 12 Jahren kann der Kinderreisepass beantragt werden.

  • Kinderreisepässe sind ein Jahr, längstens jedoch bis zum 12. Lebensjahr gültig, je nach Alter des Kindes bei Antragstellung.
  • Die Gültigkeitsdauer kann verlängert werden, wenn sie noch nicht abgelaufen ist.
  • Veränderte Gesichtszüge des Kindes können einen Pass ungültig machen.
  • Kinderreisepässe können aktualisiert werden (z. B. mit einem neuen Lichtbild versehen), auch unabhängig von einer Verlängerung.
  • Ab dem 10. Lebensjahr muss das Kind den Kinderreisepass selbst unterschreiben.
  • Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre eingetragene Gültigkeit, außer es liegt ein Ungültigkeitsgrund vor.

Der Kinderreisepass reicht nicht überall aus
  • Kindereisepässe sind vollgültige Reisepässe, die im Unterschied zum Reisepass und Express-Reisepass (ePass) kein elektronisches Speichermedium (Chip) enthalten, sodass entsprechend auch keine Fingerabdrücke erfasst werden.
  • In einige Länder kann nur dann visumfrei eingereist werden, wenn der Reisepass ein elektronisches Speichermedium enthält (Chip). Wenn Ihr Kind mit einem Kinderreisepass einreisen möchte, benötigt es daher zusätzlich ein Visum. Erkundigen Sie sich daher bitte unbedingt vorher, ob in Ihrem Reiseland der Kinderreisepass auch ausreichend ist (siehe "Reiseratgeber des Auswärtigen Amtes" unter "Weiterführende Informationen").

Voraussetzungen

  • Das Kind besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit
  • Persönliche Vorsprache ist in jedem Fall erforderlich
    auch der Passbewerber (hier das Kind) muss bei der Antragstellung anwesend sein
  • Der Antrag ist vom gesetzlichen Vertreter zu stellen
    das sind in der Regel beide Elternteile, wenn sie miteinander verheiratet sind.
  • Das Kind ist in Berlin mit einer Wohnung angemeldet
    die Ausstellung erfolgt grundsätzlich für in Berlin mit Hauptwohnung gemeldete Kinder

Erforderliche Unterlagen

  • gültiges Ausweis-Dokument der antragsberechtigten Person/en
    Personalausweis oder Reisepass
  • 1 Aktuelles, biometrisches Passfoto
    • Beachten Sie die Fotomustertafel der Bundesdruckerei. Für den Kinderreisepass sollen grundsätzlich biometrietaugliche Fotos verwendet werden.
    • Bei Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr sind bei einigen Fotokriterien Abweichungen zulässig.
    • Gehören Sie als Antragstellerin/Antragsteller einer Religionsgemeinschaft an, die ihren Mitgliedern das Tragen einer Kopfbedeckung vorschreibt, müssen sie bei der erstmaligen Beantragung eine entsprechende Erklärung abgeben.
  • Geburtsurkunde
    bei erstmaliger Ausstellung wird um Vorlage der Geburtsurkunde im Original gebeten
  • ggf. Zustimmungserklärung und Personaldokument eines nicht anwesenden gesetzlichen Vertreters
    (unter "Formulare")
    • Soweit beide Elternteile sorgeberechtigt sind, nicht voneinander getrennt leben und ein Elternteil bei der Antragstellung nicht anwesend ist, muss eine schriftliche Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils vorgelegt werden. Dessen Ausweis/Reisepass ist zum Abgleich der Unterschrift auf der Einverständniserklärung ebenfalls mitzubringen.
    • Leben Eltern denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf nur der Elternteil, bei dem das minderjährige Kind mit Hauptwohnsitz oder alleiniger Wohnung gemeldet ist, den Kinderreisepass beantragen.
  • Staatsangehörigkeitsabfrage
    • Abfrage, ob die bei der antragstellenden Person die deutsche Staatsangehörigkeit besteht bzw. fortbesteht.
    • Das Formular erhalten Sie vor Ort bei der Antragstellung im Bürgeramt.

Gebühren

  • 13,00 Euro: Ausstellung eines Kinderreisepasses
  • 6,00 Euro: Verlängerung mit gleichzeitiger Aktualisierung eines Kinderreisepasses
  • 6,00 Euro: Aktualisierung eines Kinderreisepasses (separat)

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

sofort

Hinweise zur Zuständigkeit

Diese Dienstleistung können Sie bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch nehmen.