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Kinderreisepass beantragen / verlängern / aktualisieren am Standort Bürgeramt Steglitz
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Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
- Aufgrund einer Personalentwicklungsmaßnahme ist das Bürgeramt Steglitz am 26.04.2023 geschlossen. Auch die Abholung von Dokumenten ist an diesem Tag nicht möglich. *
Öffnungszeiten
Montag
08:00-15:00 Uhr (nur mit Termin*)
Dienstag
10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin*)
Mittwoch
07:30-14:30 Uhr (nur mit Termin*)
Donnerstag
10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin*)
Freitag
08:00-13:00 Uhr (nur mit Termin*)
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
- An Dienstagen und Donnerstagen vor Feiertagen, Heiligabend und Silvester findet die Sprechstunde von 08:00-16:00 Uhr statt.
Hinweis für Terminkunden
Bitte betreten Sie das Bürgeramt erst kurz vor dem gebuchten Termin.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
- Das Bürgeramt (Anmeldung) befindet sich im alten Rathaus Steglitz im 3. OG.
Ohne Termin können Sie folgende Leistungen in Anspruch nehmen. Dazu ziehen Sie sich bitte im Warteraum 304 im 3. OG selbstständig eine Wartenummer.
- Personalausweis abholen
- Reisepass abholen
- Führerschein abholen
- Zulassungsbescheinigungen Teil I abholen
- Online-Ausweisfunktion (eID) - nachträglich aktivieren
- Online-Ausweisfunktion (eID) - PIN ändern / neu setzen
- Führungszeugnis
- Meldebescheinigung
- Melderegisterauskunft
- Abmeldung einer Wohnung
Bezirkskasse Steglitz-Zehlendorf
IBAN: DE36 1005 0000 1210 0034 02
BIC: BE LA DE BE XXX
Führungszeugnis: Verwendungszweck: 0336000550677, sowie Name und Vorname
Gewerbezentralregister: Verwendungszweck: 0336000550693, sowie Name und Vorname
Meldebescheinigung
Bezirkskasse Steglitz-Zehlendorf
IBAN: DE36 1005 0000 1210 0034 02
BIC: BE LA DE BE XXX
Verwendungszweck: 0336000550450, sowie Name und Vorname
Melderegisterauskunft
Bezirkskasse Steglitz-Zehlendorf
IBAN: DE36 1005 0000 1210 0034 02
BIC: BE LA DE BE XXX
Verwendungszweck : 0336000550378 sowie Name und Vorname der gesuchten Person
Sollten zusätzlich Fragen oder Unklarheiten bestehen oder Formulare benötigt werden, steht Ihnen der Infotresen im Raum 303 im 3. OG gerne zur Verfügung.
Fotoautomat vorhanden
Im Raum 303 haben Sie außerdem die Möglichkeit, am vorhandenen Fotoautomat Passbilder für Personalausweise, Reisepässe und elektronische Aufenthaltstitel anfertigen zu lassen. Es fällt eine Gebühr in Höhe von 5,00 € an.
Kinderreisepass beantragen / verlängern / aktualisieren
Für Reisen ins Ausland benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument. Für Kinder unter 12 Jahren kann der Kinderreisepass beantragt werden.
- Kinderreisepässe sind ein Jahr, längstens jedoch bis zum 12. Lebensjahr gültig, je nach Alter des Kindes bei Antragstellung.
- Die Gültigkeitsdauer kann verlängert werden, wenn sie noch nicht abgelaufen ist.
- Veränderte Gesichtszüge des Kindes können einen Pass ungültig machen.
- Kinderreisepässe können aktualisiert werden (z. B. mit einem neuen Lichtbild versehen), auch unabhängig von einer Verlängerung.
- Ab dem 10. Lebensjahr muss das Kind den Kinderreisepass selbst unterschreiben.
- Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre eingetragene Gültigkeit, außer es liegt ein Ungültigkeitsgrund vor.
- Kindereisepässe sind vollgültige Reisepässe, die im Unterschied zum Reisepass und Express-Reisepass (ePass) kein elektronisches Speichermedium (Chip) enthalten, sodass entsprechend auch keine Fingerabdrücke erfasst werden.
- In einige Länder kann nur dann visumfrei eingereist werden, wenn der Reisepass ein elektronisches Speichermedium enthält (Chip). Wenn Ihr Kind mit einem Kinderreisepass einreisen möchte, benötigt es daher zusätzlich ein Visum. Erkundigen Sie sich daher bitte unbedingt vorher, ob in Ihrem Reiseland der Kinderreisepass auch ausreichend ist (siehe "Reiseratgeber des Auswärtigen Amtes" unter "Weiterführende Informationen").
Voraussetzungen
- Das Kind besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit
-
Persönliche Vorsprache ist in jedem Fall erforderlich
auch der Passbewerber (hier das Kind) muss bei der Antragstellung anwesend sein
-
Der Antrag ist vom gesetzlichen Vertreter zu stellen
das sind in der Regel beide Elternteile, wenn sie miteinander verheiratet sind.
-
Das Kind ist in Berlin mit einer Wohnung angemeldet
die Ausstellung erfolgt grundsätzlich für in Berlin mit Hauptwohnung gemeldete Kinder
Erforderliche Unterlagen
-
gültiges Ausweis-Dokument der antragsberechtigten Person/en
Personalausweis oder Reisepass
-
1 Aktuelles, biometrisches Passfoto
- Beachten Sie die Fotomustertafel der Bundesdruckerei. Für den Kinderreisepass sollen grundsätzlich biometrietaugliche Fotos verwendet werden.
- Bei Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr sind bei einigen Fotokriterien Abweichungen zulässig.
- Gehören Sie als Antragstellerin/Antragsteller einer Religionsgemeinschaft an, die ihren Mitgliedern das Tragen einer Kopfbedeckung vorschreibt, müssen sie bei der erstmaligen Beantragung eine entsprechende Erklärung abgeben.
-
Geburtsurkunde
bei erstmaliger Ausstellung wird um Vorlage der Geburtsurkunde im Original gebeten
-
ggf. Zustimmungserklärung und Personaldokument eines nicht anwesenden gesetzlichen Vertreters
(unter "Formulare")
- Soweit beide Elternteile sorgeberechtigt sind, nicht voneinander getrennt leben und ein Elternteil bei der Antragstellung nicht anwesend ist, muss eine schriftliche Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils vorgelegt werden. Dessen Ausweis/Reisepass ist zum Abgleich der Unterschrift auf der Einverständniserklärung ebenfalls mitzubringen.
- Leben Eltern denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf nur der Elternteil, bei dem das minderjährige Kind mit Hauptwohnsitz oder alleiniger Wohnung gemeldet ist, den Kinderreisepass beantragen.
-
Staatsangehörigkeitsabfrage
- Abfrage, ob die bei der antragstellenden Person die deutsche Staatsangehörigkeit besteht bzw. fortbesteht.
- Das Formular erhalten Sie vor Ort bei der Antragstellung im Bürgeramt.
Formulare
Gebühren
- 13,00 Euro: Ausstellung eines Kinderreisepasses
- 6,00 Euro: Verlängerung mit gleichzeitiger Aktualisierung eines Kinderreisepasses
- 6,00 Euro: Aktualisierung eines Kinderreisepasses (separat)
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
sofort
Hinweise zur Zuständigkeit
Diese Dienstleistung können Sie bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch nehmen.
Kontakt
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Bürgeramt Steglitz
Nahverkehr
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