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Kinderreisepass beantragen / verlängern / aktualisieren am Standort Bürgeramt Helle Mitte

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Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Am Donnerstag, den 06. April 2023, ist das Bürgeramt nur von 07:30 - 15:30 Uhr geöffnet.

Öffnungszeiten

Montag
07:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
Dienstag
10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
Mittwoch
07:30-14:00 Uhr (nur mit Termin)
Donnerstag
10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
Freitag
07:30-13:00 Uhr (nur mit Termin)

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Eingang: Kurt-Weill-Gasse 6

Hinweis für Terminkunden

Allgemeine Informationen:

  • Ist eine Vorsprache im Bürgeramt ohne Termin möglich?
Sie benötigen grundsätzlich für die Bearbeitung Ihrer Anliegen im Bürgeramt einen Termin.

  • Wie komme ich an einen Termin?
Termine können online oder über das Bürgertelefon (030) 115 gebucht werden. Terminanfragen können Sie auch schriftlich an das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf, Fachbereich Bürgerämter BackOffice, 12591 Berlin richten.

  • Kann ich in dringenden Angelegenheiten im Bürgeramt sofort vorsprechen?
Nachgewiesene dringliche Angelegenheiten, sogenannte Notfallkunden, werden noch am Tag der Vorsprache in jedem Berliner Bürgeramt, verbunden mit einer Wartezeit, bearbeitet.
weiter zur Definition von Notfallkunden im Bürgeramt

  • Benötige ich einen Termin zur Abholung bereits gefertigter Dokumente?
Zur Abholung gefertigter Dokumente erhalten Sie bei der Beantragung ein Terminangebot.

  • Was kann ich schriftlich erledigen?
Es gibt Dienstleistungen, für die keine persönliche Vorsprache im Bürgeramt erforderlich ist, weil diese schriftlich oder auch online erledigt werden können.
weiter zur Übersicht der Dienstleistungen ohne erforderliche Vorsprache

  • Terminkunden
Wir bitten um rechtzeitiges Erscheinen (5 Minuten vorher). Bitte halten Sie beim Betreten des Bürgeramtes Ihre Vorgangsnummer bereit. Sie können dann im Wartebereich Platz nehmen und werden über diese Vorgangsnummer aufgerufen.

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Sonstige Hinweise zum Standort

  • Ein Automat zur digitalen Erfassung eines Fotos, der Fingerabdrücke und Unterschrift zur Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen, Kinderreisepässen sowie Führerscheinen und elektronischen Aufenthaltstiteln vorhanden und kann gegen eine Gebühr von 4,50 EUR genutzt werden.
  • Kopien zur Vorgangsbearbeitung sind bei Vorsprache bereits mitzubringen. Ein Kopierer ist vorhanden. In Einzelfällen können Kopien (kostenpflichtig) nachgefertigt werden.

Kinderreisepass beantragen / verlängern / aktualisieren

Für Reisen ins Ausland benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument. Für Kinder unter 12 Jahren kann der Kinderreisepass beantragt werden.

  • Kinderreisepässe sind ein Jahr, längstens jedoch bis zum 12. Lebensjahr gültig, je nach Alter des Kindes bei Antragstellung.
  • Die Gültigkeitsdauer kann verlängert werden, wenn sie noch nicht abgelaufen ist.
  • Veränderte Gesichtszüge des Kindes können einen Pass ungültig machen.
  • Kinderreisepässe können aktualisiert werden (z. B. mit einem neuen Lichtbild versehen), auch unabhängig von einer Verlängerung.
  • Ab dem 10. Lebensjahr muss das Kind den Kinderreisepass selbst unterschreiben.
  • Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre eingetragene Gültigkeit, außer es liegt ein Ungültigkeitsgrund vor.

Der Kinderreisepass reicht nicht überall aus
  • Kindereisepässe sind vollgültige Reisepässe, die im Unterschied zum Reisepass und Express-Reisepass (ePass) kein elektronisches Speichermedium (Chip) enthalten, sodass entsprechend auch keine Fingerabdrücke erfasst werden.
  • In einige Länder kann nur dann visumfrei eingereist werden, wenn der Reisepass ein elektronisches Speichermedium enthält (Chip). Wenn Ihr Kind mit einem Kinderreisepass einreisen möchte, benötigt es daher zusätzlich ein Visum. Erkundigen Sie sich daher bitte unbedingt vorher, ob in Ihrem Reiseland der Kinderreisepass auch ausreichend ist (siehe "Reiseratgeber des Auswärtigen Amtes" unter "Weiterführende Informationen").

Voraussetzungen

  • Das Kind besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit
  • Persönliche Vorsprache ist in jedem Fall erforderlich
    auch der Passbewerber (hier das Kind) muss bei der Antragstellung anwesend sein
  • Der Antrag ist vom gesetzlichen Vertreter zu stellen
    das sind in der Regel beide Elternteile, wenn sie miteinander verheiratet sind.
  • Das Kind ist in Berlin mit einer Wohnung angemeldet
    die Ausstellung erfolgt grundsätzlich für in Berlin mit Hauptwohnung gemeldete Kinder

Erforderliche Unterlagen

  • gültiges Ausweis-Dokument der antragsberechtigten Person/en
    Personalausweis oder Reisepass
  • 1 Aktuelles, biometrisches Passfoto
    • Beachten Sie die Fotomustertafel der Bundesdruckerei. Für den Kinderreisepass sollen grundsätzlich biometrietaugliche Fotos verwendet werden.
    • Bei Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr sind bei einigen Fotokriterien Abweichungen zulässig.
    • Gehören Sie als Antragstellerin/Antragsteller einer Religionsgemeinschaft an, die ihren Mitgliedern das Tragen einer Kopfbedeckung vorschreibt, müssen sie bei der erstmaligen Beantragung eine entsprechende Erklärung abgeben.
  • Geburtsurkunde
    bei erstmaliger Ausstellung wird um Vorlage der Geburtsurkunde im Original gebeten
  • ggf. Zustimmungserklärung und Personaldokument eines nicht anwesenden gesetzlichen Vertreters
    (unter "Formulare")
    • Soweit beide Elternteile sorgeberechtigt sind, nicht voneinander getrennt leben und ein Elternteil bei der Antragstellung nicht anwesend ist, muss eine schriftliche Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils vorgelegt werden. Dessen Ausweis/Reisepass ist zum Abgleich der Unterschrift auf der Einverständniserklärung ebenfalls mitzubringen.
    • Leben Eltern denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf nur der Elternteil, bei dem das minderjährige Kind mit Hauptwohnsitz oder alleiniger Wohnung gemeldet ist, den Kinderreisepass beantragen.
  • Staatsangehörigkeitsabfrage
    • Abfrage, ob die bei der antragstellenden Person die deutsche Staatsangehörigkeit besteht bzw. fortbesteht.
    • Das Formular erhalten Sie vor Ort bei der Antragstellung im Bürgeramt.

Gebühren

  • 13,00 Euro: Ausstellung eines Kinderreisepasses
  • 6,00 Euro: Verlängerung mit gleichzeitiger Aktualisierung eines Kinderreisepasses
  • 6,00 Euro: Aktualisierung eines Kinderreisepasses (separat)

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

sofort

Hinweise zur Zuständigkeit

Diese Dienstleistung können Sie bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch nehmen.