Kinderreisepass beantragen / verlängern / aktualisieren am Standort Bürgeramt Zehlendorf

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang für Rollstuhfahrer über den Bauteil E, Kirchstr. 3

Öffnungszeiten

  • Montag

      08:00-15:00 Uhr (nur mit Termin*)

      Ab 01.01.2024
      10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin*)
  • Dienstag

      10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin*)

      Ab 01.01.2024
      10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin*)
  • Mittwoch

      07:30-14:30 Uhr (nur mit Termin*)

      Ab 01.01.2024
      08:00-15:00 Uhr (nur mit Termin*)
  • Donnerstag

      10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin*)

      Ab 01.01.2024
      7:30-14:30 Uhr (nur mit Termin*)
  • Freitag

      08:00-13:00 Uhr (nur mit Termin*)

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

  • An Dienstagen und Donnerstagen vor Feiertagen, Heiligabend und Silvester findet die Sprechstunde von 08:00-16:00 Uhr statt.

Hinweis für Terminkunden

Bitte betreten Sie das Bürgeramt erst kurz vor dem gebuchten Termin.

Nahverkehr

Bus
  • Rathaus Zehlendorf: 101, 112, 115, 118, 285, 623, M48, X10, X11
S-Bahn
  • S Zehlendorf: S1

Sonstige Hinweise zum Standort

  • Der Eingang zum Bürgeramt befindet sich am Teltower Damm, Ecke Kirchstraße.


(*) Dienstleistungen ohne Termin
Ohne Termin können Sie folgende Leistungen in Anspruch nehmen. Dazu ziehen Sie sich bitte im Warteraum A 2 selbstständig eine Wartenummer.
  • Personalausweis abholen
  • Reisepass abholen
  • Führerschein abholen
  • Wiederauffinden des eigenen Reisepasses melden
  • Wiederauffinden des eigenen Personalausweises melden
  • Zulassungsbescheinigungen Teil I abholen
  • Online-Ausweisfunktion (eID) - nachträglich aktivieren
  • Online-Ausweisfunktion (eID) - PIN ändern / neu setzen

Schriftlich beantragt werden können folgende Leistungen. Die jeweilige Gebühr ist vorab zu überweisen und ein Beleg/Ausdruck der erfolgten Überweisung, sowie bei der Beantragung eines Führungszeugnisses noch die Kopie des Personalausweises/Reisepasses ist dem Antrag beizufügen.
  • Führungszeugnis
  • Meldebescheinigung
  • Melderegisterauskunft
  • Abmeldung einer Wohnung

Führungszeugnisse und Auszüge aus dem Gewerbezentralregister
Bezirkskasse Steglitz-Zehlendorf
IBAN: DE36 1005 0000 1210 0034 02
BIC: BE LA DE BE XXX
Führungszeugnis: Verwendungszweck: 0336000550677, sowie Name und Vorname
Gewerbezentralregister: Verwendungszweck: 0336000550693, sowie Name und Vorname

Meldebescheinigung
Bezirkskasse Steglitz-Zehlendorf
IBAN: DE36 1005 0000 1210 0034 02
BIC: BE LA DE BE XXX
Verwendungszweck: 0336000550450, sowie Name und Vorname

Melderegisterauskunft
Bezirkskasse Steglitz-Zehlendorf
IBAN: DE36 1005 0000 1210 0034 02
BIC: BE LA DE BE XXX
Verwendungszweck : 0336000550378 sowie Name und Vorname der gesuchten Person

Sollten zusätzlich Fragen oder Unklarheiten bestehen oder Formulare benötigt werden, steht Ihnen der Infotresen im Raum A 2 gerne zur Verfügung.

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.

Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.

Dienstleistungsbeschreibung

Kinderreisepass beantragen / verlängern / aktualisieren

Hinweis: Der Bundestag hat die Abschaffung des Kinderreisepasses zum 01.01.2024 beschlossen (mehr unter "Weiterführende Informationen"). Je nach Bedarf kann für Kinder bis zum 12. Lebensjahr dann ein Personalausweis, Reisepass oder bei entsprechender Anerkennung ein vorläufiges Dokument ausgestellt werden. Weitere Informationen erhalten Sie in der jeweiligen Dienstleistungs-Beschreibung oder in Ihrem Bürgeramt.

Für Reisen ins Ausland benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument. Für Kinder unter 12 Jahren kann der Kinderreisepass beantragt werden.

  • Kinderreisepässe sind ein Jahr, längstens jedoch bis zum 12. Lebensjahr gültig, je nach Alter des Kindes bei Antragstellung.
  • Die Gültigkeitsdauer kann verlängert werden, wenn sie noch nicht abgelaufen ist.
  • Veränderte Gesichtszüge des Kindes können einen Pass ungültig machen.
  • Kinderreisepässe können aktualisiert werden (z. B. mit einem neuen Lichtbild versehen), auch unabhängig von einer Verlängerung.
  • Ab dem 10. Lebensjahr muss das Kind den Kinderreisepass selbst unterschreiben.
  • Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre eingetragene Gültigkeit, außer es liegt ein Ungültigkeitsgrund vor.

Der Kinderreisepass reicht nicht überall aus
  • Kindereisepässe sind vollgültige Reisepässe, die im Unterschied zum Reisepass und Express-Reisepass (ePass) kein elektronisches Speichermedium (Chip) enthalten, sodass entsprechend auch keine Fingerabdrücke erfasst werden.
  • In einige Länder kann nur dann visumfrei eingereist werden, wenn der Reisepass ein elektronisches Speichermedium enthält (Chip). Wenn Ihr Kind mit einem Kinderreisepass einreisen möchte, benötigt es daher zusätzlich ein Visum. Erkundigen Sie sich daher bitte unbedingt vorher, ob in Ihrem Reiseland der Kinderreisepass auch ausreichend ist (siehe "Reiseratgeber des Auswärtigen Amtes" unter "Weiterführende Informationen").

Termin buchen

Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • Das Kind besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit
  • Persönliche Vorsprache ist in jedem Fall erforderlich
    auch der Passbewerber (hier das Kind) muss bei der Antragstellung anwesend sein
  • Der Antrag ist vom gesetzlichen Vertreter zu stellen
    das sind in der Regel beide Elternteile, wenn sie miteinander verheiratet sind.
  • Das Kind ist in Berlin mit einer Wohnung angemeldet
    die Ausstellung erfolgt grundsätzlich für in Berlin mit Hauptwohnung gemeldete Kinder

Erforderliche Unterlagen

  • gültiges Ausweis-Dokument der antragsberechtigten Person/en
    Personalausweis oder Reisepass
  • bereits ausgestellter Kinderreisepass
  • 1 Aktuelles, biometrisches Passfoto
    • Beachten Sie die Fotomustertafel der Bundesdruckerei. Für den Kinderreisepass sollen grundsätzlich biometrietaugliche Fotos verwendet werden.
    • Bei Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr sind bei einigen Fotokriterien Abweichungen zulässig.
    • Gehören Sie als Antragstellerin/Antragsteller einer Religionsgemeinschaft an, die ihren Mitgliedern das Tragen einer Kopfbedeckung vorschreibt, müssen sie bei der erstmaligen Beantragung eine entsprechende Erklärung abgeben.
  • Geburtsurkunde
    bei erstmaliger Ausstellung wird um Vorlage der Geburtsurkunde im Original gebeten
  • ggf. Zustimmungserklärung und Personaldokument eines nicht anwesenden gesetzlichen Vertreters
    (unter "Formulare")
    • Soweit beide Elternteile sorgeberechtigt sind, nicht voneinander getrennt leben und ein Elternteil bei der Antragstellung nicht anwesend ist, muss eine schriftliche Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils vorgelegt werden. Dessen Ausweis/Reisepass ist zum Abgleich der Unterschrift auf der Einverständniserklärung ebenfalls mitzubringen.
    • Leben Eltern denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf nur der Elternteil, bei dem das minderjährige Kind mit Hauptwohnsitz oder alleiniger Wohnung gemeldet ist, den Kinderreisepass beantragen.
  • Staatsangehörigkeitsabfrage
    • Abfrage, ob die bei der antragstellenden Person die deutsche Staatsangehörigkeit besteht bzw. fortbesteht.
    • Das Formular erhalten Sie vor Ort bei der Antragstellung im Bürgeramt.

Gebühren

  • 13,00 Euro: Ausstellung eines Kinderreisepasses
  • 6,00 Euro: Verlängerung mit gleichzeitiger Aktualisierung eines Kinderreisepasses
  • 6,00 Euro: Aktualisierung eines Kinderreisepasses (separat)

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

sofort

Hinweise zur Zuständigkeit

Diese Dienstleistung können Sie bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch nehmen.

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