Kinderreisepass beantragen / verlängern / aktualisieren am Standort Bürgeramt Schöneberg

Öffnungszeiten
Hinweis für Terminkunden
Ohne Termin erfolgt keine Bearbeitung Ihres Anliegens.
Für die Bearbeitung Ihres Anliegens ist ein Termin zu buchen, möglichst unter Angabe aller Ihrer Anliegen!
Terminbuchungen sind
- Online auf der Internetseite - Online-Terminvereinbarung bei Berliner Behörden
- telefonisch über die Servicenummer: (030) 115 oder
- per E-Mail an das Bürgeramt
Bitte geben Sie hier den Wunschstandort und mehrere Zeitfenster und Tage an.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Sonstige Hinweise zum Standort
Kundinnen und Kunden der Bürgerämter in Tempelhof-Schöneberg werden im Rahmen der Vorsprache gebeten, weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung (medizinische Maske oder FFP2-Maske) zu tragen. Ein Mindestabstand kann in den Wartebereichen nicht umgesetzt werden.
Folgende Dienstleistungen können schriftlich (Post, Fax, E-Mail) beantragt werden:
- Bewohnerparkausweis
- Wegzug ins Ausland
- Abmeldung einer Nebenwohnung
- Meldebescheinigung
- Gewerbezentralregisterauszug
- Führungszeugnis
- Melderegisterauskünfte
- Anforderung der Steueridentifikationsnummer
- Anzeige des Verlustes von Dokumenten
- Befreiung von der Ausweispflicht
- Nachreichung einer Wohnungsgeberbescheinigung.
- ausgefüllte und unterschriebene Anträge
- Kopie des Ausweises oder Reisepasses
- Nachweis der Zahlung der Gebühr (z. B. Kontoauszug)
https://service.berlin.de/dienstleistungen/ zu finden.
Folgende Dienstleistungen können Sie auch online abwickeln:
Bitte beachten Sie dazu die notwendigen Voraussetzungen unter: Service-Portal Berlin - bei der entsprechenden Dienstleistung.
Menschen mit Behinderung, werdende Mütter und Eltern mit Kleinkindern können, sich mit Blick auf einen wertschätzenden Umgang, gern an die Mitarbeitenden am Informationstresen wenden.
Wir danken Allen für Ihr Verständnis.
Wir bitten die Kundinnen und Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 3 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Wartesaal Platz nehmen.
Der Aufruf zum Sachbearbeitenden erfolgt optisch und mit Signalton über die Aufrufanlage.
Kinderreisepass beantragen / verlängern / aktualisieren
Für Reisen ins Ausland benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument. Für Kinder unter 12 Jahren kann der Kinderreisepass beantragt werden.
- Kinderreisepässe sind ein Jahr, längstens jedoch bis zum 12. Lebensjahr gültig, je nach Alter des Kindes bei Antragstellung.
- Die Gültigkeitsdauer kann verlängert werden, wenn sie noch nicht abgelaufen ist.
- Veränderte Gesichtszüge des Kindes können einen Pass ungültig machen.
- Kinderreisepässe können aktualisiert werden (z. B. mit einem neuen Lichtbild versehen), auch unabhängig von einer Verlängerung.
- Ab dem 10. Lebensjahr muss das Kind den Kinderreisepass selbst unterschreiben.
- Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre eingetragene Gültigkeit, außer es liegt ein Ungültigkeitsgrund vor.
- Kindereisepässe sind vollgültige Reisepässe, die im Unterschied zum Reisepass und Express-Reisepass (ePass) kein elektronisches Speichermedium (Chip) enthalten, sodass entsprechend auch keine Fingerabdrücke erfasst werden.
- In einige Länder kann nur dann visumfrei eingereist werden, wenn der Reisepass ein elektronisches Speichermedium enthält (Chip). Wenn Ihr Kind mit einem Kinderreisepass einreisen möchte, benötigt es daher zusätzlich ein Visum. Erkundigen Sie sich daher bitte unbedingt vorher, ob in Ihrem Reiseland der Kinderreisepass auch ausreichend ist (siehe "Reiseratgeber des Auswärtigen Amtes" unter "Weiterführende Informationen").
Voraussetzungen
- Das Kind besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit
-
Persönliche Vorsprache ist in jedem Fall erforderlich
auch der Passbewerber (hier das Kind) muss bei der Antragstellung anwesend sein
-
Der Antrag ist vom gesetzlichen Vertreter zu stellen
das sind in der Regel beide Elternteile, wenn sie miteinander verheiratet sind.
-
Das Kind ist in Berlin mit einer Wohnung angemeldet
die Ausstellung erfolgt grundsätzlich für in Berlin mit Hauptwohnung gemeldete Kinder
Erforderliche Unterlagen
-
gültiges Ausweis-Dokument der antragsberechtigten Person/en
Personalausweis oder Reisepass
-
1 Aktuelles, biometrisches Passfoto
- Beachten Sie die Fotomustertafel der Bundesdruckerei. Für den Kinderreisepass sollen grundsätzlich biometrietaugliche Fotos verwendet werden.
- Bei Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr sind bei einigen Fotokriterien Abweichungen zulässig.
- Gehören Sie als Antragstellerin/Antragsteller einer Religionsgemeinschaft an, die ihren Mitgliedern das Tragen einer Kopfbedeckung vorschreibt, müssen sie bei der erstmaligen Beantragung eine entsprechende Erklärung abgeben.
-
Geburtsurkunde
bei erstmaliger Ausstellung wird um Vorlage der Geburtsurkunde im Original gebeten
-
ggf. Zustimmungserklärung und Personaldokument eines nicht anwesenden gesetzlichen Vertreters
(unter "Formulare")
- Soweit beide Elternteile sorgeberechtigt sind, nicht voneinander getrennt leben und ein Elternteil bei der Antragstellung nicht anwesend ist, muss eine schriftliche Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils vorgelegt werden. Dessen Ausweis/Reisepass ist zum Abgleich der Unterschrift auf der Einverständniserklärung ebenfalls mitzubringen.
- Leben Eltern denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf nur der Elternteil, bei dem das minderjährige Kind mit Hauptwohnsitz oder alleiniger Wohnung gemeldet ist, den Kinderreisepass beantragen.
-
Staatsangehörigkeitsabfrage
- Abfrage, ob die bei der antragstellenden Person die deutsche Staatsangehörigkeit besteht bzw. fortbesteht.
- Das Formular erhalten Sie vor Ort bei der Antragstellung im Bürgeramt.
Formulare
Gebühren
- 13,00 Euro: Ausstellung eines Kinderreisepasses
- 6,00 Euro: Verlängerung mit gleichzeitiger Aktualisierung eines Kinderreisepasses
- 6,00 Euro: Aktualisierung eines Kinderreisepasses (separat)
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Hinweise zur Zuständigkeit
Diese Dienstleistung können Sie bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch nehmen.
Kontakt
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Bürgeramt Schöneberg
Erläuterung der Symbole
Ein barrierefreier Zugang ist über den Eingang Freiherr-vom-Stein-Straße möglich. Das Bürgeramt ist im Erdgeschoss, und dort über einen Plattformlift (100 cm x 80 cm, Traglast: 300 kg) erreichbar. Behinderten-WC und Behindertenparkplätze sind vorhanden. Für hörbehinderte Menschen können mobile Ringschleifen angeboten werden.
Nahverkehr
S-Bahn Schöneberg: S1, S41, S42, S46
S-Bahn Anschließend Bus M46 oder 10 Min. Fußweg
U-Bahn Rathaus Schöneberg: U4
U-Bahn Bayerischer Platz: U7 mit Fußweg
Bus Rathaus Schöneberg: M43, M46, 143