Kinderreisepass beantragen / verlängern / aktualisieren am Standort Bürgeramt Heerstraße

 große Karte

Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      08.00-16.00 Uhr (nur mit Termin*)
  • Dienstag

      09.30-18.00 Uhr (nur mit Termin*)
  • Mittwoch

      08.00-14.00 Uhr (nur mit Termin*)
  • Donnerstag

      09.30-13.30 Uhr und 14:30-18.00 Uhr (nur mit Termin*)
  • Freitag

      08.00-14.00 Uhr (nur mit Termin*)

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

(*) einige Dienstleistungen erfordern keinen Termin.
Beantragte Dokumente können zu den Öffnungszeiten ohne Termin im Bürgeramt abgeholt werden. Beantragte Dokumente können nur dort abgeholt werden, wo sie beantragt worden sind.

Hinweis für Terminkunden

Eine Terminvereinbarung ist zwingend notwendig. Notfalltermine stehen nur für Notfälle in sehr begrenztem Umfang zur Verfügung.

  • Für dringende und akute Angelegenheiten können Sie sich zu den Öffnungszeiten der Bürgerämter unter (030) 9029-15036 an die Notfallhotline für Charlottenburg-Wilmersdorf, wenden. Wenn Sie dort anrufen, bleiben Sie bitte am Telefon, bis sich jemand meldet. Aus technischen Gründen hören Sie jedoch ein Freizeichen, auch wenn auf allen bedienten Leitungen gesprochen wird.

  • Bitte beachten Sie, dass eine Terminbuchung per E-Mail nicht möglich ist.

Bitte beachten Sie: Momentan können Dienstleistungen der Bürgerämter noch nicht mit Debitkarten bezahlt werden. Wir arbeiten derzeit an der Umstellung unserer Bezahlsysteme von Girokarten mit Maestro-Funktion auf Debitkarten. Die Möglichkeit der Barzahlung steht wie gewohnt am Standort Hohenzollerndamm zur Verfügung.

In absoluten Ausnahmefällen, können Sie auch zur Information im Bürgeramt Hohenzollerndamm oder Heerstraße gehen, um dort einen zeitnahen Termin zu buchen.

Termine buchen
  • Buchen Sie Termine online oder über das Bürgertelefon 115 für Dienstleistungen, bei denen eine persönliche Vorsprache notwendig ist. Dazu gehören Pass- und Personalausweisangelegenheiten und Führerscheinangelegenheiten.

Nahverkehr

Bus
  • Württembergallee: 218, 349, M49 Reichsstraße/ Kastanienallee: 104, N2
Ubahn
  • U Theodor-Heuss-Platz: U2

Nahverkehr

S-Bahn
U-Bahn
Bus

Sonstige Hinweise zum Standort

  • An diesem Standort ist ein Fotoautomat vorhanden.

Folgende Dienstleistungen können schriftlich (postalisch/E-Mail) oder ggf. online beantragt werden:
1. Anwohner/Bewohnerparkausweis
2. Abmeldung einer Wohnung
3. Meldebescheinigung
4. Beantragung einer Sperre von Melderegisterauskünften
5. Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlung und Melderegisterauskünfte
6. Befreiung von der Ausweispflicht
7. Führungszeugnis
8. Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Dienstleistungsbeschreibung

Kinderreisepass beantragen / verlängern / aktualisieren

Für Reisen ins Ausland benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument. Für Kinder unter 12 Jahren kann der Kinderreisepass beantragt werden.

  • Kinderreisepässe sind ein Jahr, längstens jedoch bis zum 12. Lebensjahr gültig, je nach Alter des Kindes bei Antragstellung.
  • Die Gültigkeitsdauer kann verlängert werden, wenn sie noch nicht abgelaufen ist.
  • Veränderte Gesichtszüge des Kindes können einen Pass ungültig machen.
  • Kinderreisepässe können aktualisiert werden (z. B. mit einem neuen Lichtbild versehen), auch unabhängig von einer Verlängerung.
  • Ab dem 10. Lebensjahr muss das Kind den Kinderreisepass selbst unterschreiben.
  • Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre eingetragene Gültigkeit, außer es liegt ein Ungültigkeitsgrund vor.

Der Kinderreisepass reicht nicht überall aus
  • Kindereisepässe sind vollgültige Reisepässe, die im Unterschied zum Reisepass und Express-Reisepass (ePass) kein elektronisches Speichermedium (Chip) enthalten, sodass entsprechend auch keine Fingerabdrücke erfasst werden.
  • In einige Länder kann nur dann visumfrei eingereist werden, wenn der Reisepass ein elektronisches Speichermedium enthält (Chip). Wenn Ihr Kind mit einem Kinderreisepass einreisen möchte, benötigt es daher zusätzlich ein Visum. Erkundigen Sie sich daher bitte unbedingt vorher, ob in Ihrem Reiseland der Kinderreisepass auch ausreichend ist (siehe "Reiseratgeber des Auswärtigen Amtes" unter "Weiterführende Informationen").

Voraussetzungen

  • Das Kind besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit
  • Persönliche Vorsprache ist in jedem Fall erforderlich
    auch der Passbewerber (hier das Kind) muss bei der Antragstellung anwesend sein
  • Der Antrag ist vom gesetzlichen Vertreter zu stellen
    das sind in der Regel beide Elternteile, wenn sie miteinander verheiratet sind.
  • Das Kind ist in Berlin mit einer Wohnung angemeldet
    die Ausstellung erfolgt grundsätzlich für in Berlin mit Hauptwohnung gemeldete Kinder

Erforderliche Unterlagen

  • gültiges Ausweis-Dokument der antragsberechtigten Person/en
    Personalausweis oder Reisepass
  • bereits ausgestellter Kinderreisepass
  • 1 Aktuelles, biometrisches Passfoto
    • Beachten Sie die Fotomustertafel der Bundesdruckerei. Für den Kinderreisepass sollen grundsätzlich biometrietaugliche Fotos verwendet werden.
    • Bei Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr sind bei einigen Fotokriterien Abweichungen zulässig.
    • Gehören Sie als Antragstellerin/Antragsteller einer Religionsgemeinschaft an, die ihren Mitgliedern das Tragen einer Kopfbedeckung vorschreibt, müssen sie bei der erstmaligen Beantragung eine entsprechende Erklärung abgeben.
  • Geburtsurkunde
    bei erstmaliger Ausstellung wird um Vorlage der Geburtsurkunde im Original gebeten
  • ggf. Zustimmungserklärung und Personaldokument eines nicht anwesenden gesetzlichen Vertreters
    (unter "Formulare")
    • Soweit beide Elternteile sorgeberechtigt sind, nicht voneinander getrennt leben und ein Elternteil bei der Antragstellung nicht anwesend ist, muss eine schriftliche Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils vorgelegt werden. Dessen Ausweis/Reisepass ist zum Abgleich der Unterschrift auf der Einverständniserklärung ebenfalls mitzubringen.
    • Leben Eltern denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf nur der Elternteil, bei dem das minderjährige Kind mit Hauptwohnsitz oder alleiniger Wohnung gemeldet ist, den Kinderreisepass beantragen.
  • Staatsangehörigkeitsabfrage
    • Abfrage, ob die bei der antragstellenden Person die deutsche Staatsangehörigkeit besteht bzw. fortbesteht.
    • Das Formular erhalten Sie vor Ort bei der Antragstellung im Bürgeramt.

Gebühren

  • 13,00 Euro: Ausstellung eines Kinderreisepasses
  • 6,00 Euro: Verlängerung mit gleichzeitiger Aktualisierung eines Kinderreisepasses
  • 6,00 Euro: Aktualisierung eines Kinderreisepasses (separat)

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

sofort

Hinweise zur Zuständigkeit

Diese Dienstleistung können Sie bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch nehmen.

Chat

Stellen Sie unserem Chatbot Bobbi im Service-Portal Ihre Fragen.