Melderegisterauskunft einholen am Standort Bürgerbüro Wasserstadt

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Aus aktuellem Anlass erfolgt die Bearbeitung Ihrer Anliegen derzeit ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.
Bitte begrenzen Sie, bei der Wahrnehmung ihres Termins, die Mitnahme von Begleitpersonen auf die notwendigste Anzahl und beachten das Tragen des Mund-Nasenschutzes im Bürgeramt.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Sie max. 10 Minuten vor Ihrem Termin erst ins Bürgerbüro Wasserstadt einlassen können, um die Abstandsregelungen im Wartebereich sicherzustellen.
Öffnungszeiten
Hinweis für Terminkunden
Wir bitten die Terminkunden mit Ihrer Vorgangsnummer direkt im Wartebereich Platz zu nehmen. Eine vorherige Anmeldung an der Information oder an anderer Stelle ist nicht erforderlich.
Die vereinbarten Terminzeiten sind Richtwerte und geben keine Garantie für einen absolut pünktlichen Aufruf. Mitunter dauern Termine länger an als eingeplant. Um Verständnis wird gebeten.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
Wir bitten Sie, ihre Anliegen vorrangig schriftlich per Post zu erledigen.
Dies ist bei folgenden Dienstleistungen problemlos möglich:
1. Meldebescheinigung beantragen (keine Anmeldung einer Wohnung!)
2. Abmeldung einer Wohnung (Abmeldung einer Nebenwohnung/Wegzug ins Ausland)
3. Gewerbezentralregister - Auskunft beantragen
4. Melderegisterauskunft einholen
5. Steueridentifikationsnummer - Vergabe (formlose Anforderung)
6. Anzeige des Verlustes von Dokumenten
7. Befreiung von der Ausweispflicht
8. Führungszeugnis beantragen
9. Anwohner -/Bewohnerparkausweis - Antragstellung/Umschreibung/Verlängerung/Verlust
Für die Anträge sind folgende Unterlagen beizufügen:
- ausgefüllte und unterschriebene Anträge
- Kopie des Ausweises oder Reisepasses
Die Antragsformulare sind zu finden unter Service-Portal.
Selbstbedienungsterminal für Pass- und Ausweisdokumente (SST)
- Das Bürgerbüro Wasserstadt bietet den Service des SST an. Vor Ort können biometrische Fotos für die Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen und dem elektronischen Aufenthaltstitel sowie Fingerabdrücke und die Unterschrift geleistet werden. Die Nutzungsgebühr für die Erstellung eines digitalen Fotos beträgt 4,17 Euro.
- Das Foto kann nicht zur weiteren Verwendung ausgehändigt oder digital übermittelt werden.
- Das SST kann u.U. einen Fotografen nicht ersetzen (bspw. bei körperlichen Einschränkungen, notwendigen Belichtungen, bei Reflexionen).
- Die Mindestgröße beträgt 135 cm.
Sonderregelung zum Berlinpass (gültig bis zum 28.02.2021):
Berlinpässe werden bis zum 28.02.2021 nicht ausgestellt oder verlängert.
Das Berlin- Ticket S kann mit einem abgelaufenem Berlinpass oder/und aktuellem Leistungsbescheid oder unter Benennung der Bedarfsgemeinschaftsnummer, des Aktenzeichens oder der Wohngeldnummer erworben werden.
Sonderregelung zum Berlinpass (gültig ab dem 01.03.2021):
Ab dem 01.03.2021 können Anspruchsberechtigte Personen, die ab März 2021 erstmalig oder erneut Leistungen bewilligt erhalten, beim örtlich zuständigen Bürgeramt einen Berlinpass schriftlich per Post beantragen.
Erforderliche Unterlagen:
⦁ Kopie Leistungsbescheid (Bewilligungszeitraum ab 01.03.2021 oder später)
⦁ Kopie Ausweis oder Pass
⦁ Passfoto
Bitte senden sie die vollständigen Unterlagen mit dem Stichwort “Berlinpass” an das Bürgeramt in Ihrem Wohnbezirk oder geben Sie diese vor Ort ab. Der Berlinpass wird Ihnen zugesandt.
Bei Unvollständigkeit der Unterlagen wird der Antrag unbearbeitet zurückgesandt.
Melderegisterauskunft einholen
Das Berliner Melderegister ist kein öffentliches Register. Es besteht aber grundsätzlich die Möglichkeit, Auskünfte über einzelne bestimmte Personen einzuholen. Die Auskunftserteilung durch die Meldebehörde ist nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zulässig.
Auf Antrag dürfen an Privatpersonen oder -institutionen einfache Melderegisterauskünfte aus dem Berliner Melderegister erteilt werden (Auskunft über Familiennamen und Vornamen, ggf. Doktorgrade, sowie aktuelle Anschrift/en und ggf. die Tatsache, dass der Einwohner verstorben ist).
Wird ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht, darf die Meldebehörde auch erweiterte Auskünfte erteilen.
Den Umfang der Einwohnerdaten, die erweiterte Melderegisterauskünfte enthalten dürfen, entnehmen Sie bitte der Rechtsgrundlage. Das berechtigte Interesse ist ggf. für jedes benötigte Datum glaubhaft zu machen.
Die Auskunftserteilung aus dem Berliner Melderegister erfolgt grundsätzlich aus dem aktuellen Einwohnerdatenbestand (Einwohner nicht länger als 5 Jahre verzogen oder verstorben). Wenn die gesuchte Person möglicherweise länger verzogen oder verstorben ist, geben Sie dies bitte in der Anfragen an.
Melderegisterauskünfte zu Einwohnern, die länger als 55 Jahre verzogen oder verstorben sind, sind melderechtlich nicht zulässig. Es darf jedoch Auskunft nach Archivrecht erteilt werden. Anfragen zu diesem Personenkreis richten Sie bitte nur an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, Dienststelle, siehe unten.
Meldeunterlagen von Personen, die vor 1960 (ehemaliger Westteil) bzw. vor Mai 1945 (ehemaliger Ostteil) aus Berlin verzogen oder verstorben sind, befinden sich - soweit sie nicht durch Kriegseinwirkungen vernichtet wurden - beim Landesarchiv,
Bitte verwenden Sie für Ihre Anfrage den auf dieser Internetseite hinterlegten Musterantrag (bitte vollständig ausfüllen).
Wenn Sie einen formlosen Antrag stellen, vergessen Sie nicht Ihre vollständigen Absenderangaben, sowie Ihre Erklärung, dass die Auskunft nicht zum Zwecke der Werbung und des Adresshandels verwendet wird (bzw. andernfalls die Einverständniserklärung vorliegt); sofern die Auskunft für gewerbliche Zwecke benötigt wird, sind diese anzugeben.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Beim Online-Verfahren:
Hierfür gibt es zwei eigene Dienstleistungen:
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Angaben über die gesuchte Person
Familienname, Vorname, Geburtsdatum und/oder auch die letzte Ihnen bekannte Anschrift in Berlin müssen eine eindeutige Identifizierung der angefragten Person zulassen.
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Schriftliche Anfrage
Wenn Sie das Online-Verfahren nicht nutzen, können Sie bei allen zuständigen Behörden (siehe unten) nur schriftlich anfragen.
Die Verwaltungsgebühr ist bei schriftlichen Anfragen im Voraus zu entrichten (siehe unten). -
Bei Beantragung einer erweiterten Melderegisterauskunft
muss das berechtigte Interesse für jedes benötigte Datum glaubhaft gemacht werden oder
Sie fügen Nachweise bei (z.B. Vollstreckungstitel).
Erforderliche Unterlagen
- Keine Unterlagen erforderlich
Formulare
Gebühren
- Einfache Melderegisterauskünfte je angefragte Person 10 EUR.
- Erweiterte Melderegisterauskünfte je angefragte Person 15 EUR.
- Auskunft nach Archivrecht 10 EUR.
- Ist für die Auskunft ein Zugriff auf den Mikrofilm oder das Karteiarchiv erforderlich, erhöht sich diese Gebühr auf 30,00 EUR.
Eine Bearbeitung Ihrer Anfrage erfolgt erst nach Feststellung des Gebühreneinganges.
Die Gebühr ist auch dann zu zahlen, wenn:
- das Auskunftsergebnis bereits bekannt war.
- die Suche nicht zum gewünschten Erfolg führte und/oder
- die Auskunft nicht zulässig ist (wenn einer Auskunftserteilung schutzwürdige Belange entgegenstehen, z.B. wenn eine Auskunftssperre eingetragen ist).
- Verrechnungsschecks, Lastschrifteinzugsermächtigungen und Briefmarken werden nicht als Zahlungsmittel entgegengenommen.
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Hinweise zur Zuständigkeit
Ihre schriftliche Anfrage können Sie an eine der folgenden Behörden senden.
Kontakt
Bezirksamt Spandau
Bürgerbüro Wasserstadt
Nahverkehr
- Bus
-
-
0km
Berlin, Hugo-Cassirer-Str.
- M36
-
0.1km
Berlin, Ashdodstr.
- 139
- N39
-
0.4km
Berlin, Spandauer-See-Brücke
- M36
-
0.4km
Berlin, Goltzstr./Rauchstr.
- 139
- M36
- N39
-
0.6km
Berlin, Haveleck
- 139
- N39
-
0km
Berlin, Hugo-Cassirer-Str.