Änderung/Wechsel der Hauptwohnung am Standort Mobiles Bürgeramt Rudow

Kontakt
- Bezirksamt Neukölln
- Mobiles Bürgeramt Rudow
- Alt- Rudow 60, 12355 Berlin
-
PostanschriftKarl-Marx-Str. 83, Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90239-3320
- E-Mail: buergeramt@bezirksamt-neukoelln.de
- Homepage
Hinweis für Terminkunden
Wir bitten die Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 3 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen.
Nahverkehr
- Bus
-
- Alt-Rudow / Köpenicker Str. 171,372 U Rudow 162,172,271,371,373,X7 mit 5 Minuten Fußweg
- Ubahn
-
- U Rudow: U7 mit 5 Minuten Fußweg
- U-Bahn
-
-
0.1km
U Rudow
- U7
-
1km
U Zwickauer Damm
- U7
-
1.5km
U Wutzkyallee
- U7
-
0.1km
U Rudow
- Bus
-
-
0km
Alt-Rudow/Köpenicker Str.
- 271
- 372
-
0.2km
Am Hanffgraben
- X7
- 172
- 260
- 371
- N7
-
0.2km
Prierosser Str.
- 372
-
0.2km
U Rudow
- 171
- 260
- 371
- N7
- X7
- X71
- 162
- 172
- 271
- 372
- 744
-
0.4km
Krokusstr.
- 271
-
0km
Alt-Rudow/Köpenicker Str.
Nahverkehr
Sonstige Hinweise zum Standort
Sollten Sie eine Barzahlung bevorzugen, buchen Sie bitte Termine am Standort Blaschkoallee oder Rathaus Neukölln.Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Dienstleistungsbeschreibung
Änderung/Wechsel der Hauptwohnung
- Sie wollen Ihre bisherige Berliner Nebenwohnung zur Hauptwohnung erklären, die aktuelle Hauptwohnung soll als Nebenwohnung weiterbestehen
- durch Aufgabe Ihrer bisherigen Hauptwohnung wird Ihre Berliner Nebenwohnung alleinige oder Hauptwohnung (es wird keine neue Wohnung bezogen)
Voraussetzungen
-
Mehr als nur eine angemeldete Wohnung
Sie sind für mehrere Wohnungen in Deutschland angemeldet; Ihre neue Hauptwohnung bzw. alleinige Wohnung befindet sich zukünftig in Berlin
Erforderliche Unterlagen
-
Identitätsnachweis
Bei Abgabe der Erklärung benötigen Sie für alle Familienmitglieder Identitätsnachweise, soweit vorhanden: Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass für deutsche Staatsangehörige oder Nationalpass oder Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige. -
Erklärung über eine Hauptwohnungsänderung
Wird benötigt, wenn Sie keine der gemeldeten Wohnungen aufgeben. -
Ggf. Abmeldung bei der Meldebehörde
Wird nur für den Fall der Aufgabe der bisherigen Hauptwohnung benötigt.
Gebühren
keine (gilt auch für den Erhalt einer Bestätigung über die gemeldete Änderung)
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Änderungen/Wechsel der Hauptwohnung können in aller Regel sofort abschließend bearbeitet werden.
Hinweise zur Zuständigkeit
- Die Dienstleistung können Sie bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch nehmen.
- Für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Personen mit Duldung oder Grenzübertrittsbescheinigung:
Zuständig für die Bezirke Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln, Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf, Pankow, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg, Reinickendorf und Treptow-Köpenick.
Flüchtlingsbürgeramt in Charlottenburg-Wilmersdorf (Hohenzollerndamm):
Zuständig für die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf und Spandau