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Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen am Standort Bürgeramt Schöneberg

Stadtplan Berlin.de
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Öffnungszeiten

Montag
08.00 bis 15.00 Uhr (nur mit Termin)
Dienstag
10.00 bis 18.00 Uhr (nur mit Termin)
Mittwoch
08.00 bis 15.00 Uhr (nur mit Termin)
Donnerstag
10.00 bis 18.00 Uhr (nur mit Termin)
Freitag
08.00 bis 13.00 Uhr (nur mit Termin)

Hinweis für Terminkunden

Ohne Termin erfolgt keine Bearbeitung Ihres Anliegens.

Für die Bearbeitung Ihres Anliegens ist ein Termin zu buchen, möglichst unter Angabe aller Ihrer Anliegen!

Terminbuchungen sind

möglich.

Bitte geben Sie hier den Wunschstandort und mehrere Zeitfenster und Tage an.

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Sonstige Hinweise zum Standort

Kundinnen und Kunden der Bürgerämter in Tempelhof-Schöneberg werden im Rahmen der Vorsprache gebeten, weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung (medizinische Maske oder FFP2-Maske) zu tragen. Ein Mindestabstand kann in den Wartebereichen nicht umgesetzt werden.

Folgende Dienstleistungen können schriftlich (Post, Fax, E-Mail) beantragt werden:

  1. Bewohnerparkausweis
  2. Wegzug ins Ausland
  3. Abmeldung einer Nebenwohnung
  4. Meldebescheinigung
  5. Gewerbezentralregisterauszug
  6. Führungszeugnis
  7. Melderegisterauskünfte
  8. Anforderung der Steueridentifikationsnummer
  9. Anzeige des Verlustes von Dokumenten
  10. Befreiung von der Ausweispflicht
  11. Nachreichung einer Wohnungsgeberbescheinigung.

Für die Anträge unter 1 bis 10 fügen sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • ausgefüllte und unterschriebene Anträge
  • Kopie des Ausweises oder Reisepasses

Für die Anträge unter 4 bis 7 außerdem:

  • Nachweis der Zahlung der Gebühr (z. B. Kontoauszug)

Die Antragsformulare, Zahlungshinweise, Postanschrift, Faxnummer und E-Mail-Adresse ist auf der
https://service.berlin.de/dienstleistungen/ zu finden.

Folgende Dienstleistungen können Sie auch online abwickeln:

  1. Bewohnerparkausweis
  2. Melderegisterauskunft
  3. Führungszeugnis
  4. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Bitte beachten Sie dazu die notwendigen Voraussetzungen unter: Service-Portal Berlin - bei der entsprechenden Dienstleistung.

Menschen mit Behinderung, werdende Mütter und Eltern mit Kleinkindern können, sich mit Blick auf einen wertschätzenden Umgang, gern an die Mitarbeitenden am Informationstresen wenden.

Wir danken Allen für Ihr Verständnis.

Wir bitten die Kundinnen und Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 3 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Wartesaal Platz nehmen.

Der Aufruf zum Sachbearbeitenden erfolgt optisch und mit Signalton über die Aufrufanlage.

Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen

Mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) können Sie in eine Wohnung ("Sozialwohnung") ziehen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wird. Ob Sie einen Wohnberechtigungsschein oder eine "RlvF-Bescheinigung" (unter "Weiterführende Informationen") benötigen, ist von der Wohnung abhängig, die Sie bewohnen wollen. Die Wohnberechtigungsscheine sind in der Regel 1 Jahr gültig und werden bei Einzug in die Wohnung vom Vermieter eingezogen.

Ob Sie berechtigt sind, einen Wohnberechtigungsschein zu erhalten, können Sie überprüfen mit der Wohnberechtigungsschein-Abfrage (unter "Weiterführende Informationen").

Sie können den Antrag für mehrere Personen stellen, wenn die Personen miteinander verwandt sind oder beide Personen eine Partnerschaftserklärung abgeben. Wenn Sie eine Wohngemeinschaft gründen möchten, ist ein gemeinsamer Antrag nicht möglich. Auch eine Zusammenlegung von mehreren Einzel-Wohnberechtigungsscheinen ist ausgeschlossen.

Der Begriff “Dringlichkeit” bzw. “besonderer Wohnbedarf” im WBS-Verfahren
• Der Begriff „Dringlichkeit“ ist eine ältere Bezeichnung für den "besonderen Wohnbedarf".
• "Besonderer Wohnbedarf" bedeutet nicht eine “bevorzugte schnellere Bearbeitung” des Antrages.
• Ein "besonderer Wohnbedarf" kann unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden. Ein WBS mit diesem Vorbehalt, berechtigt zum Bezug einer Sozialbauwohnung, für die das Land Berlin ein Besetzungsrecht hat.
• Generelle Voraussetzung für die Anerkennung des "besonderen Wohnbedarfs" ist es, dass der Wohnungssuchende mindestens ein Jahr mit Hauptwohnsitz in Berlin gemeldet ist.

Voraussetzungen

  • Deutsche Staatsangehörigkeit
    Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
  • Bürger der Europäischen Union
    Sie besitzen eine Staatsangehörigkeit eines Mitgliedslandes der Europäischen Union (EU).
  • ausländischer Bürger mit einer Aufenthaltserlaubnis von mindestens 1 Jahr
    Sie besitzen eine Staatsangehörigkeit eines außerhalb der EU liegenden Landes und besitzen eine Aufenthaltserlaubnis, die mindestens 1 Jahr gültig ist.
  • Volljährig
    Ein antragsberechtigter Wohnungssuchender muss in der Regel volljährig sein.
    (Ausnahmen sind mit der zuständigen Behörde zu klären)

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein
    (unter "Formulare")
    Bitte füllen Sie den Antrag und die Anlagen aus. Er muss von allen volljährigen Personen unterschrieben werden.
  • Einkommenserklärung
    Bitte füllen Sie die Einkommenserklärung für jede Person aus. Sie muss von allen volljährigen Personen unterschrieben werden.
  • Einkommensbescheinigung
    Die Einkommensbescheinigung wird vom Arbeitgeber ausgefüllt und unterschrieben.
  • Partnerschaftserklärung
    Für unverheiratete oder nicht miteinander verwandte Personen kann möglicherweise eine Partnerschaftserklärung notwendig sein.
  • Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht
  • Meldenachweise (in Kopie)
    von allen im Antrag genannten Personen. Für die Meldebescheinigungen entstehen Kosten.
  • Ausweisdokumente (in Kopie)
    von allen Personen, die im Antrag genannt sind
    zum Beispiel Personalausweise oder ausländische Reisepässe mit Aufenthaltserlaubnis
  • Geburtsurkunde Ihrer Kinder (in Kopie)
    wenn Ihre Kinder mit im Antrag genannt werden
  • Heiratsurkunde (in Kopie)
    wenn Sie verheiratet sind
  • Nachweis über einen anderen Familienstand (in Kopie)
    Sie sind nicht ledig,
    zum Beispiel Scheidungsurteil, Sterbeurkunde
  • Vaterschaftsanerkennung (in Kopie)
    zum Beispiel bei einer Lebensgemeinschaft mit gemeinsamen Kind und Sorgerechtsbeschluss
  • Schwerbehindertenausweis (in Kopie)
    Sie sind schwerbehindert,
    Vor- und Rückseite des Schwerbehindertenausweises
  • Mutterpass (in Kopie)
    sie sind schwanger,
    der Mutterpass mit eingetragener 14.Schwangerschaftswoche
  • Semesterbescheinigung (in Kopie)
    bei Studierenden,
    bei ausländischen Studierenden auch die Bescheinigung über die Dauer des Studiums
  • Lebenspartnerschaftsurkunde (in Kopie)
    sie haben eine Lebenspartnerschaft geschlossen
  • Falls Sie Ausländer sind der Nachweis über das Aufenthalts-Recht (in Kopie)
    Falls Sie einem Staat der Europäischen Union (EU) angehören, genügt dazu in der Regel die Kopie Ihres Ausweisdokuments. Falls Sie einem anderen Staat angehören, benötigen Sie einen Aufenthaltstitel, zum Beispiel eine Aufenthalts-Erlaubnis.
  • Neben dem Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein können weitere Unterlagen notwendig sein
    Bitte beachten Sie, dass es sich bei den genannten Unterlagen nicht um eine abschließende Aufzählung handeln kann, weil für jede Antragstellerin oder Antragsteller möglicherweise besondere private Angaben und Nachweise benötigt werden.
    Hierzu erhalten Sie nach Eingang Ihres Antrages ein Schreiben der Behörde, welche Unterlagen für die Bearbeitung fehlen.

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Wohnungsamt des Bezirks, in dem Sie wohnen. Wohnen Sie nicht in Berlin kann ein Wohnungsamt ausgewählt werden.

Die Beantragung erfolgt schriftlich. Eine Terminbuchung ist nicht notwendig.