Wohngeld - Bewilligung - Antragsannahme Lastenzuschuss am Standort Wohnungsamt Lichtenberg

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus und zum Schutz der Bevölkerung und der Mitarbeitenden arbeitet das Wohnungsamt derzeit in einem eingeschränkten Dienstbetrieb.
Die Leistungserbringung erfolgt dabei für die Bürgerinnen und Bürger und für unsere Beschäftigten unter Einhaltung der derzeitig geltenden Arbeitsschutz- und Hygienestandards.
Weiterhin gilt die Minimierung von persönlichen Kontakten.
Dazu zählen die Steuerung des Zugangs zu unseren Bürgerämtern, um die Abstandsregelungen auch in den Wartebereichen einzuhalten, ebenso wie die schriftliche Beantragung von Leistungen, wo dies rechtlich möglich ist.
Bei einer persönlichen Vorsprache bitten wir um die Einhaltung von Sicherheitsabständen im Wartebereich und Beachtung der Nies- und Hustetiketten.
Bitte beachten Sie, dass in den Dienstgebäuden die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-und Nasenschutzes (OP-Maske oder FFP2-Maske) besteht, bei dem auch die Nase bedeckt sein muss.
Es gelten daher folgende weitere Regelungen:
- Anträge sind ausschließlich auf dem Postweg einzureichen. Bitte verzichten Sie derzeit auf ein persönliches Erscheinen im Bürgeramt zur Abgabe von Anträgen/Unterlagen. Gerne nutzen Sie auch den Briefkasten am Dienstgebäude.
- Die Bearbeitung von Anliegen im Wohnungsamt und ggf. erforderliche Rücksprachen zur Bearbeitung (z.B. Nachreichung notwendiger Unterlagen) erfolgen ausschließlich schriftlich oder telefonisch.
- Eine Bedienung persönlich vorsprechender Kundinnen und Kunden erfolgt ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung mit dem zuständigen Mitarbeitenden.
- Bitte beachten Sie, dass die telefonische Erreichbarkeit derzeit eingeschränkt ist und sich die Bearbeitungszeiten aufgrund der Pandemielage verlängern können.
- Das Wohnungsamt ist per E-Mail erreichbar
Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Anträge sind bitte per Post zu übersenden. Im Ausnahmefall kann die Antragsannahme für alle o.g. Dienstleistungen auch in den Lichtenberger Bürgerämtern erfolgen.
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist vor Ort nicht möglich.
Wohngeld - Bewilligung - Antragsannahme Lastenzuschuss
Wohngeld kann Ihnen angemessenes und familien-gerechtes Wohnen ermöglichen.
Falls Sie im Eigentum wohnen, können Sie Wohngeld als Lastenzuschuss bekommen. Falls Sie in einer Mietwohnung leben, können Sie einen Antrag auf Mietzuschuss stellen.
Ob Sie Lastenzuschuss bekommen können, hängt ab von verschiedenen Fragen ab, wesentliche sind:
- Wie hoch ist Ihr Einkommen?
- Wie hoch ist Ihre Belastung?
- Wie viele andere Personen leben in Ihrem Haushalt und wie hoch ist deren Einkommen?
Lasten-Zuschuss wird erst ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag bei der zuständigen Behörde angekommen ist. In der Regel wird Lastenzuschuss für 12 Monate bewilligt. Für die Zeit danach können Sie einen neuen Antrag für die Weiterzahlung von Wohngeld stellen.
Wohngeld kann rückwirkend beantragt werden, wenn in der Regel innerhalb von 4 Wochen nach Kenntnis von der Entscheidung über Ablehnung oder Aufhebung von Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung, der Wohngeldantrag gestellt wird. Der Beginn des Bewilligungszeitraumes von Wohngeld beginnt dann nicht mit dem Monat der Antragstellung, sondern mit dem Monat der Antragstellung auf die oben genannte Leistung.
Den Wohngeldantrag können Sie auch unvollständig ohne die erforderlichen Nachweise persönlich oder mit der Post einreichen. Die Nachweise können Sie nachreichen, auch persönlich oder mit der Post. Allerdings verzögert ein unvollständiger Antrag die Bearbeitung.
Bitte vergessen Sie nicht den Antrag zu unterschreiben und für die Überweisung von Wohngeld Ihre Kontoverbindung mit Angabe von IBAN und BIC leserlich und vollständig mitzuteilen.
Der Bewilligungszeitraum kann verkürzt werden, wenn zu erwarten ist, dass sich die für die Gewährung von Wohngeld maßgeblichen Verhältnisse vor Ablauf von 12 Monaten verändern ( z.B. Einkommens-oder Mietänderungen und/oder Personenanzahl ).
Nicht antragsberechtigt sind Haushalte, zu denen ausschließlich Familienmitglieder gehören, denen Leistungen zur Förderung der Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) dem Grunde nach zustehen oder im Falle einer Antragsstellung dem Grunde nach zustehen würden. Dem Grund nach bedeutet, dass das eigene Einkommen bzw. das der Eltern zu hoch ist, um BaföG oder BAB zu erhalten.
Wird allerdings eine dieser Leistungen als Darlehen gewährt, besteht ein Anspruch auf Wohngeld.
Voraussetzungen
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Ob und in welcher Höhe Ihnen Wohngeld zusteht, richtet sich unter anderem nach:
- Sie wohnen in Berlin und haben hier ihren Lebensmittelpunkt und weisen
- Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
- Höhe des Gesamteinkommens,
- Höhe der zuschussfähigen Miete oder entsprechenden Belastung bei Eigentümern von Wohnraum.
- Sie empfangen keine Sozialleistung, bei der die Kosten der Wohnung berücksichtigt werden.
· Arbeitslosengeld II („Hartz IV“)
. Sozialgeld
· Grundsicherung bei Erwerbsminderung und im Alter
· Kinder- und Jugendhilfe
- Sie haben keinen Anspruch auf Bundesausbildungs-Förderung (BAföG) oder Berufsausbildungs-Beihilfe (BAB).
Eine abschließende Aufzählung ist hier nicht möglich, da jeder Lastenzuschussantrag individuell beschieden wird.
Nähere Informationen erhalten Sie auch in der Berliner Mieterfibel.
Erforderliche Unterlagen
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Antragsformular
mit folgenden Anlagen
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Verdienstbescheinigung
falls Sie nicht-selbständig arbeiten
- Eigentumsnachweis
- aktuelle Betriebskostenabrechnung (falls vorhanden)
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Nachweis über Ihre Wohngeldzahlungen für die letzten drei Monate
zum Beispiel durch Quittungen oder Konto-Auszüge (jeweils in Kopie)
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Meldenachweise (Kopien)
von allen Personen, die in Ihrer Wohnung leben.
Wahlweise:
·Kopie der Rückseite des jeweiligen Personalausweises mit der Meldeadresse oder
·Meldebescheinigung.
Für die Melde-Bescheinigung entstehen Kosten. Mehr zum Thema: Melde-Bescheinigung beantragen. -
Ausweisdokumente (Kopien)
von allen Personen, die in Ihrer Wohnung leben.Zum Beispiel: Kopie Ihres Personalausweises oder Ihres Reisepasses
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Nachweise über Sozialleistungen
zum Beispiel Kopien von
·Bescheid über Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
·Bescheid über Grundsicherung mit Berechnungs-Bogen zur Sozialhilfe
·Bescheid über Unterhaltsvorauszahlungen vom Jugendamt -
Angaben zu Unterhaltsverpflichtungen
falls Sie Unterhalt zahlen den Unterhaltstitel (wenn vorhanden) und Zahlbelege
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Fragebogen für Auszubildende/Schüler und Studierende
falls Sie zu einer der genannten Gruppen gehören
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Erklärung zum Vorliegen einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft
falls mehrere Personen in Ihrer Wohnung leben
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Angaben zur Untervermietung
falls Sie zur Untermiete wohnen oder einen Untermieter haben
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Falls Sie Ausländer sind: Nachweis über Ihr Aufenthalts-Recht
Falls Sie einem Staat der Europäischen Union (EU) angehören, genügt dazu in der Regel die Kopie Ihres Ausweis-Dokuments. Falls Sie einem anderen nichteuropäischen Staat angehören, benötigen Sie einen Nachweis über Ihren berechtigten oder geduldeten Aufenthalt, zum Beispiel eine Aufenthalts-Erlaubnis oder eine Aufenthalts-Gestattung.
- Merkblatt
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für den Folgeantrag nach der Bewilligung müssen für den Folgeantrag nicht wieder die kompletten Unterlagen eingereicht werden, es reicht aus:
- Antragsformular mit den zutreffenden Anlagen,
- Verdienstbescheinigung und Fragebogen zur Einkommensermittlung
- die letzten drei Mietquittungen und sofern sich Ihre Miete geändert hat, das letzte Miet-Änderungs-schreiben
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Neben dem Antrag auf Lastenzuschuss können weitere Nachweise in Kopie notwendig sein:
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den genannten Unterlagen nicht um eine abschließende Aufzählung handeln kann, weil für die Antragstellerin oder den Antragsteller möglicherweise besondere persönliche Angaben und Nachweise benötigt werden, siehe auch Abschnitt „Weiterführende Informationen“.
Hierzu erhalten Sie nach Eingang Ihres Antrages ein Schreiben der Behörde, welche Unterlagen für die Bearbeitung nachzureichen sind.
Formulare
- Antrag auf Lastenzuschuss
- Anlage: Einkommenserklärung
- Hinweise zur Einkommenserklärung
- Anlage: Verdienstbescheinigung
- Anlage: Angaben zu Unterhaltsverpflichtungen
- Anlage: Fragebogen für Auszubildende/Schüler und Studierende
- Anlage: Erklärung zum Vorliegen einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft
- Anlage: Angaben über Untervermietung
- Anlage: Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
- Wohngeldrechner
- Wohngeldrechner, Erste Seite (Erklärung des Wohngeldrechners)
- Thema "Wohngeld" in der Berliner Mieterfibel
- Wohngeld - ein Zuschuss zur Miete oder zur Belastung
- weitere Informationen von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
- Broschüre Wohngeld 2016/2017 – Ratschläge und Hinweise des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
- Berliner Mieterfibel
Hinweise zur Zuständigkeit
Den ausgefüllten Antrag auf Lastenzuschuss und die erforderlichen Anlagen, sowie den entsprechenden Nachweisen/Belegen persönlich oder mit der Post bei dem für Sie zuständigen Wohnungsamt Ihres Bezirks ein.
Es besteht auch die Möglichkeit der Abgabe der Anträge in den Bürgerämtern.
Für diese Dienstleistung ist eine Terminvereinbarung nicht zwingend erforderlich.
Sie können einen schriftlichen Antrag an das Bürgeramt stellen oder sich direkt an das Bürgeramt wenden.
Kontakt
Bezirksamt Lichtenberg
Wohnungsamt Lichtenberg
Nahverkehr
S-Bahn S-Bahn Hohenschönhausen S 75
Bus 154,197,256,893, X54
Tram S-Bahn Hohenschönhausen
Tram M 4, M 17