Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI) bzw. in dem Fahrzeugschein am Standort Mobiles Bürgeramt Rudow

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  • Alt-Rudow / Köpenicker Str. 171,372 U Rudow 162,172,271,371,373,X7 mit 5 Minuten Fußweg
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Sonstige Hinweise zum Standort

Sollten Sie eine Barzahlung bevorzugen, buchen Sie bitte Termine am Standort Blaschkoallee oder Rathaus Neukölln.

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

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Dienstleistungsbeschreibung

Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI) bzw. in dem Fahrzeugschein

Befindet sich die Hauptwohnung in Berlin und der Umzug erfolgt innerhalb der Stadt, so muss die Änderung Ihrer Adresse der KFZ-Zulassungsbehörde unter Vorlage der ZB I mitgeteilt werden. Die Mitteilung der neuen Adresse ist persönlich oder durch Vollmacht bei der KFZ-Zulassungsbehörde oder einem Bürgeramt möglich.

Sofern der Platz für eine weitere Adresse auf dem Fahrzeugschein oder der Zulassungsbescheinigung Teil I nicht mehr ausreicht, d.h. eine Änderung bereits erfolgt ist, sind neue Fahrzeugpapiere zuzuteilen. Die Änderung ist dann nur bei der KFZ-Zulassungsbehörde möglich.

Achtung:
War das Fahrzeug bisher in einen anderen Zulassungsbezirk zugelassen und soll unter Weiterführung des bisherigen Kennzeichens in Berlin zugelassen werden, buchen Sie bitte einen Termin unter Verwendung der Dienstleistung "Kraftfahrzeug ummelden - nach einem Umzug nach Berlin" (unter "Weiterführende Informationen") und beachten die Hinweise zum Thema Kennzeichenmitnahme (unter "Weiterführende Informationen").

Seit dem 01.10.2019 ist es für Privatpersonen möglich, eine Adressänderung online durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass hier andere Voraussetzungen gelten.

Voraussetzungen

  • Keine Voraussetzungen erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
  • Personalausweis oder Pass und Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie)
  • ggf. formlose Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers - es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht - und Personaldokument des Bevollmächtigten
  • ggf. Fahrzeugbrief
    Sofern noch keine neuen Fahrzeugpapiere zugeteilt wurden (Zulassungsbescheinigung Teil I / II) und der Platz auf dem Fahrzeugschein für eine weitere Anschrift nicht mehr ausreicht, sind neue Fahrzeugpapiere zuzuteilen. In diesem Fall ist zusätzlich der Fahrzeugbrief vorzulegen. Die Änderung ist dann nur bei der KFZ-Zulassungsbehörde möglich.
  • ggf. Handels-, Vereins- oder Partnerschaftsregisterauszug
    (Sofern der Halter eine juristische Person ist)
  • ggf. Gewerbeummeldung oder Kopie des Mietvertrages für die neue Anschrift
    (Sofern Halter eine juristische Person ist)
  • ggf. Vollmacht auf Firmenkopfbogen mit rechtsverbindlicher Unterschrift
    (Sofern Halter eine juristische Person ist)

Gebühren

  • 10,80 Euro: Grundgebühr für die Änderung bei einem Bürgeramt Berlins (Änderung des Fahrzeugscheins/der Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • 11,10 Euro: Grundgebühr für die Änderung bei der Kfz-Zulassungsbehörde Berlin (Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I)
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweils geltenden Fassung.

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann bei der Zulassungsbehörde in Berlin-Lichtenberg und Berlin Friedrichshain-Kreuzberg, sowie bei Erfüllung der oben benannten Voraussetzung bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden.

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