Konzession - Erteilung Genehmigung für Ausflugs- und Ferienzielfahrten mit PKW beantragen

Wer gewerbsmäßig Personen mit einem PKW befördern möchte, benötigt eine Genehmigung zur Ausübung des Gelegenheitsverkehrs (Konzession) für Ausflugs- und Ferienzielfahrten. Die Genehmigungsdauer beträgt bei einer Ersterteilung der Genehmigung regelmäßig zwei Jahre.

Auch wer bereits einmal im Besitz einer Genehmigung war, diese jedoch abgelaufen ist, muss einen Antrag auf "Erteilung Genehmigung für Ausflugs- und Ferienzielfahrten mit PKW beantragen" stellen.

Wenn Sie im Besitz einer noch gültigen Genehmigung sind, diese aber bald abläuft, können Sie einen Antrag auf Erneuerung der Genehmigung für Ausflugs- und Ferienzielfahrten mit PKW stellen (unter "Weiterführende Informationen").

Voraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Betriebssitz innerhalb von Berlin
  • Fachliche Eignung
    Die fachliche Eignung wird grundsätzlich durch Ablegung einer Sach- und Fachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) nachgewiesen (mehr unter "Weiterführende Informationen").
    • Bei Gesellschaften (z.B. GmbH) muss der verantwortliche Vertreter der Gesellschaft die fachliche Eignung nachweisen.
    • Bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts haben grundsätzlich alle Gesellschafter die fachliche Eignung nachzuweisen.
  • Persönliche Zuverlässigkeit
    Zum Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit ist vom Antragsteller ein Führungszeugnis (Auskunft aus dem Bundeszentralregister) und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beizubringen.
  • Finanzielle Leistungsfähigkeit
    Zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit des Antragstellers bzw. Unternehmens ist die Vermögensübersicht auszufüllen.
    • Bei Kapitalgesellschaften sind die Eintragungen durch einen Steuerberater bestätigen zu lassen.
    • Die Vorlage von Bargeld ist als glaubhafter Nachweis der Leistungsfähigkeit nicht geeignet.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ersterteilung einer Genehmigung für Ausflugs- und Ferienzielfahrten mit PKW
    (unter "Formulare")
    Antrag und Unterlagen bitte schriftlich per Post senden oder in den Hausbriefkasten (Friedrichstr. 219, 10969 Berlin) einwerfen.
  • Vermögensübersicht
    (unter "Formulare")
    Vermögensübersicht und vollständiger Kontoauszug für den letzten abgeschlossenen Monat
  • Personalausweis oder Pass (ggf. Anmeldebestätigung)
  • Nachweis der fachlichen Eignung (Original und Kopie)
    Nachweis der fachlichen Eignung für den innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr mit Taxen und Mietwagen.
  • Auskunft in Steuersachen
    Auskunft in Steuersachen über die steuerliche Zuverlässigkeit des Finanzamtes Ihres Betriebssitzes und ggf. des Finanzamtes Ihres Wohnortes, wenn dieser außerhalb von Berlin liegt.
  • Bescheinigung der BG Verkehr
    Bescheinigung der BG Verkehr (Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft, 22765 Hamburg) über die Voranmeldung zur ordnungsgemäßen Entrichtung der Beiträge zur Unfallversicherung.
  • Führungszeugnis
    Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde - Belegart "O" - (ggfs. auch für die zur Führung bestellte(n) Personen.
    Verwendungszweck: Konzession PBefG – IV D 21 - zu senden an das Landesamt für
    Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Berlin, Puttkamer Str. 16-18 in 10958 Berlin
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
    Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde - Belegart "9" - (ggfs. auch für die zur Führung bestellte(n) Personen.
    Verwendungszweck: Konzession PBefG – IV D 21 - zu senden an das Landesamt für
    Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Berlin, Puttkamer Str. 16-18 in 10958 Berlin
  • Gebührenquittung Führungszeugzeugnis / Gewerbezentralregisterauszug
    Gebührenquittung des Bürgeramtes über das beantragte Führungszeugnis und über die
    Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Nachweis des Betriebssitzes
    • Vertrag über Anmietung der Räume und Bestätigung des Vermieters über die gewerbliche Nutzung
    • bei Untermietverträgen: Einverständnis des Eigentümers und Bestätigung der gewerblichen Nutzung
  • Nur bei Unternehmen, die in das Handelsregister, Vereinsregister oder Genossenschaftsregister einzutragen sind:
    • Beglaubigte Abschrift der Eintragung: Gesellschaftsvertrag und Anmeldung zur Eintragung/Änderung im Handelsregister
    • Bei einer GmbH: zusätzlich eine Liste der Gesellschafter
    • Unterlagen zum Nachweis der/des Beschäftigungsverhältnisse/s der zur Führung der Geschäfte bestellte/n Person/en
    • Bescheinigung des Bezirksamtes über die Gewerbeanmeldung

Gebühren

  • 60,00 Euro: für das 1. Fahrzeug
  • 30,00 Euro: für jedes weitere Fahrzeug im selben Antrag
  • zzgl. 3,30 Euro: Verkehrszentralregister-Auskunft je Verantwortlicher im Unternehmen

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Ca. 3 Monate (bei Vollständigkeit der Unterlagen)

Hinweise zur Zuständigkeit

Diese Dienstleistung kann nur beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten beantragt werden.

Für Sie zuständig