Richter/in (ehrenamtlich) - Entschädigung in der Fachgerichtsbarkeit beantragen

Sie waren als ehrenamtliche Richterin oder Richter in einem gerichtlichen Verfahren
  • des Sozialgerichts Berlin
  • des Verwaltungsgerichts Berlin
tätig?

Dann können Sie entschädigt werden für
  • Verdienstausfall,
  • Zeitversäumnis,
  • Fahrtkosten und
  • sonstige Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Ausübung des Ehrenamtes entstanden sind.
Die Entschädigung erhalten Sie nur auf Antrag.

Voraussetzungen

  • Sie waren zu einem Termin als ehrenamtliche Richterin bzw. ehrenamtlicher Richter geladen und sind zu diesem Termin erschienen
  • Beantragung innerhalb von 3 Monaten

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Entschädigung von ehrenamtlichen Richter/innen in der Fachgerichtsbarbeit
    Antrag schriftlich per Post oder Fax stellen oder persönlich vor Ort abgeben:
    • Das Antragsformular erhalten Sie bereits mit der Terminsladung, im Termin oder nachträglich über die zuständige Geschäftsstelle. Bitte reichen Sie den Antrag vollständig ausgefüllt bei Gericht ein.
  • Anwesenheitsbescheinigung und Auszahlungsauftrag
    Der/die vorsitzende Richter/in bescheinigt Ihnen nach der Verhandlung auf dem Antragsformular Ihre Tätigkeit als ehrenamtliche Richterin bzw. ehrenamtlicher Richter im Termin und ordnet die Auszahlung der Entschädigung an.
    • Der Auszahlungsauftrag und die Anwesenheitsbescheinigung müssen vom Gericht unterschrieben sein.
  • Verdienstausfallbescheinigung
    Ist Ihnen ein Verdienstausfall entstanden? Dann lassen Sie dies bitte von Ihrem Arbeitgeber bescheinigen. Das Formular für die Verdienstausfallbescheinigung haben Sie zusammen mit dem Antrag auf Entschädigung erhalten. Gegebenenfalls haben Sie die erforderlichen Angaben bereits nach der Berufung gegenüber der Vergütungs- und Festsetzungsstelle gemacht; diese werden dann nicht nochmals benötigt.
  • Nachweise der Selbstständigkeit
    Sie sind selbstständig tätig? Dann fügen Sie bitte einen entsprechenden Nachweis über Ihre Selbstständigkeit (z.B. Gewerbeschein) bei und geben Sie Ihre durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkünfte aus selbstständiger Arbeit sowie Ihre regelmäßige Arbeitszeit an. Gegebenenfalls haben Sie die erforderlichen Angaben bereits nach der Berufung gegenüber der Vergütungs- und Festsetzungsstelle gemacht; diese werden dann nicht nochmals benötigt.
  • Glaubhaftmachung freiberufliche Tätigkeit
    Sind Sie freiberuflich tätig? Bitte machen Sie Ihre freiberufliche Tätigkeit durch geeignete Unterlagen glaubhaft. Geben Sie bitte außerdem Ihre durchschnittlichen monatlichen Einkünfte aus der freiberuflichen Tätigkeit und Ihre regelmäßige Arbeitszeit an. Gegebenenfalls haben Sie die erforderlichen Angaben bereits nach der Berufung gegenüber der Vergütungs- und Festsetzungsstelle gemacht; diese werden dann nicht nochmals benötigt.
  • Nachweise entstandener Fahrtkosten oder sonstiger Aufwendungen
    Sind Ihnen Fahrtkosten oder sonstige Kosten zur Wahrnehmung des Termins entstanden? Bitte weisen Sie entstandenen Fahrtkosten für Ihre An- und Abreise zum Termin anhand von entsprechenden Belegen (z.B. Fahrscheine im Original, Buchungsbelege, Rechnungen für Flugtickets, Übernachtungskosten) nach.

Gebühren

Keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Sie wurden vom Sozialgericht Berlin zu einer Sitzung geladen?

  • Dann können Sie Ihren Entschädigungsantrag persönlich bei der Geschäftsstelle abgeben, in den Briefkasten des Sozialgerichts Berlin einwerfen oder per Post, Telefax und unter Beachtung der Anforderungen an den elektronischen Rechtsverkehr nach den entsprechenden Vorschriften an den Absender der Ladung senden.

Sie wurden vom Verwaltungsgericht Berlin zu einer Sitzung geladen?
  • Dann können Sie Ihren Entschädigungsantrag schriftlich einreichen oder persönlich bei der Vergütungs- und Entschädigungsstelle im Erdgeschoss, Zimmer 0204 oder bei der Verwaltungsabteilung im 1. Obergeschoss, Zimmer 1508 stellen.

Für Sie zuständig