eID-Karte abholen (EU/EWR-Bürger/innen) am Standort Bürgeramt 3 (Friedrichsfelde) Tierparkcenter - Abholung von Dokumenten

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Wegen der Bauarbeiten und der damit einhergehenden Einschränkungen bei der Fahrstuhlnutzung kann derzeit kein durchgehender barrierefreier Zugang zum Bürgeramt 3 gewährleistet werden. Sollten Sie einen Termin vereinbart haben und auf den Aufzug angewiesen sein, melden Sie sich bitte unter der E-Mail-Adresse post.buergeramt@lichtenberg.berlin.de, damit wir Ihren gebuchten Termin verlegen können. Wir bitten, diese Umstände zu entschuldigen!

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      07:30 - 15:30 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      10:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      07:30 - 14:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      10:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      07:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)

Verkehrsanbindungen

Bus
  • 296
Tram
  • Am Tierpark M17, 27
U-Bahn
  • Am Tierpark U 5

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Das Bürgeramt befindet sich im Tierparkcenter in der 1. Etage.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

eID-Karte abholen (EU/EWR-Bürger/innen)

Wenn Ihre neue eID-Karte fertig ist, können Sie diese bei uns abholen. Die Bearbeitungszeit für eine eID-Karte beträgt ca. 3-4 Wochen.


Online-Ausweisfunktion aktivieren
  • Die Bundesdruckerei stellt Ihre eID-Karte her und schickt Ihnen einen PIN-Brief zur Freischaltung der Online-Ausweisfunktion an die Wohnanschrift, die Sie bei Antragstellung angegeben haben.
  • Der PIN-Brief enthält die Transport-Geheimnummer (PIN), mit deren Hilfe Sie eine eigene sechsstellige PIN selbst setzen müssen. Erst dann ist die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit. Zudem enthält der PIN-Brief die Entsperrnummer (PUK) und das Sperrkennwort zur Sperrung der Online-Ausweisfunktion.

Voraussetzungen

  • Persönliches Erscheinen (Vertretung möglich)
    Bitte holen Sie Ihre eID-Karte persönlich ab.
    • Falls Sie Ihre eID-Karte nicht selbst abholen können, haben Sie die Möglichkeit eine andere Person schriftlich mit einer besonderen Erklärung zu bevollmächtigen (unter "Formulare").
    • Sollten Sie den PIN-Brief nicht erhalten haben, können Sie die eID-Karte nur persönlich abholen. Eine Vertretung ist nicht möglich.
    • Bei Wohnungslosen wird der PIN-Brief zur Pass- und Ausweisstelle gesendet, da Sie keine Wohnanschrift haben. Sie müssen Ihre eID-Karte persönlich abholen.

Erforderliche Unterlagen

  • ggf. gültiges Identitätsdokument
    Pass, Passersatz oder eine nationale Identitätskarte/ID-Card der/des Bevollmächtigten
  • ggf. Vollmachtserklärung
    (unter "Formulare")
    Andere Vollmachten werden nicht anerkannt.

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

etwa 10 Minuten

Hinweise zur Zuständigkeit

Das Bürgeramt, bei dem Sie die eID-Karte beantragt haben.

Chat

Stellen Sie unserem Chatbot Bobbi im Service-Portal Ihre Fragen.