Rechtsanwaltschaft - Erstreckung der Syndikuszulassung beantragen

Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte (Syndikusrechtsanwältin/-anwalt) bei bestehender Zulassung müssen einen Antrag auf Erstreckung der Syndikuszulassung stellen, sofern sie ein weiteres Arbeitsverhältnis aufnehmen oder sich die Tätigkeit, für welche sie zugelassen sind, wesentlich geändert hat.

Voraussetzungen

  • Bestehende Zulassung als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin/Syndikusrechtsanwalt)
  • Wesentliche Änderung der Tätigkeit oder
  • Aufnahme eines weiteren Arbeitsverhältnisses
  • Anforderungen an die Tätigkeit
    Die Tätigkeit muss den Anforderungen nach § 46 Absatz 2 - 5 BRAO entsprechen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
    Reichen Sie den entsprechenden Antrag mit allen Anlagen und mit einem Lichtbild ein. Auch die Anlagen müssen ausgefüllt und unterschrieben sein.
  • Nachweis Arbeitsvertrag
    Im Falle des Abschlusses eines neuen / weiteren Arbeitsvertrages oder einer Änderungsvereinbarung ist ein beidseitig unterzeichnetes Original oder eine öffentlich beglaubigte Ablichtung nach § 46a BRAO, § 129 BGB (notariell) einzureichen.
  • Nachweis der vertraglichen Unabhängigkeit
    Es muss der Nachweis der fachlichen Unabhängigkeit der Berufsausübung gem. § 46 BRAO erbracht werden (arbeitsvertragliche Regelung oder Zusatzvereinbarung. Das ist als beidseitig unterzeichnetes Original oder als öffentlich beglaubigte Ablichtung nach § 46a BRAO, § 129 BGB (notariell) einzureichen.
  • Nachweis der Tätigkeitsbeschreibung (Stammblatt)
    (unter "Formulare")
    Es ist eine Tätigkeitsbeschreibung einzureichen, welche vom gesetzlichen oder rechtsgeschäftlich bevollmächtigten Vertreter des Arbeitgebers unterschrieben ist. Bei einer wesentlich geänderten Tätigkeit nach § 46b BRAO ist eine aktualisierte Tätigkeitsbeschreibung vorzulegen oder eine Bestätigung des Arbeitgebers, das sich an der Tätigkeit nichts oder nichts Wesentliches geändert hat
  • Nachweis des Arbeitgebernamens und des Unternehmensgegenstandes des Arbeitgebers
    Bei Änderungen des Unternehmensgegenstandes oder bei Antrag auf Erstreckung auf ein weiteres Arbeitsverhältnis ist ein Nachweis des Arbeitgebernamens und des Unternehmensgegenstandes des Arbeitgebers (z.B. Handels-, Vereins-oder Genossenschaftsregisterauszug in Kopie) einzureichen.

Gebühren

100,00 Euro

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

ca. 3 Monate

Hinweise zur Zuständigkeit

Für den Antrag auf Erstreckung der Syndikuszulassung auf ein weiteres Arbeitsverhältnis oder auf eine wesentlich geänderte Tätigkeit bei bereits bestehender Zulassung als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwalt/-anwältin) ist die Rechtsanwaltskammer Berlin zuständig.

Für Sie zuständig