Anmeldung an einer anderen öffentlichen Grundschule oder Gemeinschaftsschule

[Der Anmeldezeitraum für 2023 ist abgelaufen. Es werden keine Anträge mehr angenommen.]


Wenn Ihr Kind im Zeitraum vom 1. Oktober 2017 bis 30. September 2018 geboren ist, wird es im Jahr 2024 eingeschult. Grundsätzlich melden Sie Ihr Kind immer an der Grundschule oder Gemeinschaftsschule Ihres Einzugsbereichs an.

Den Wechsel zu einer anderen Schule können Sie dort ebenfalls beantragen, wenn entsprechende und im Schulgesetz zugelassene Gründe vorliegen, zum Beispiel:
  • Der Besuch der zuständigen Schule würde längerfristig gewachsene, intensive persönliche Bindungen Ihres Kindes zu anderen Kindern, besonders zu Geschwistern, beeinträchtigen.
  • Sie wünschen ausdrücklich ein bestimmtes Schulprogramm, Fremdsprachen- oder Ganztagsangebot.
  • Der Besuch der gewählten Schule würde Ihnen die Betreuung Ihres Kindes wesentlich erleichtern, vor allem aufgrund Ihrer Berufstätigkeit.
Die Aufnahme in eine andere Grund- oder Gemeinschaftsschule ist nur bei freien Platzkapazitäten möglich. Erhält eine Schule mehr Anmeldungen, als Plätze zur Verfügung stehen, prüft das Schulamt jeden Einzelfall. Gegebenenfalls nennt es Ihnen rechtzeitig vor den Sommerferien eine andere Schule in der Nähe, die Ihr Kind aufnehmen kann.

Hinweise zur Online-Abwicklung
  • Es nehmen fast alle Berliner Schulen am Online-Antrag teil. Falls Ihre zuständige Schule in diesem Jahr noch nicht dabei ist, kann sie im digitalen Antragsformular nicht ausgewählt werden. Bitte verwenden Sie dann das entsprechende PDF-Formular oder füllen Sie das Papierformular bei der Schulanmeldung aus.
  • Sie können den Online-Antrag im Anmeldezeitraum der Schulanmeldung vom 9.Oktober bis 20.Oktober 2023 auch digital ausfüllen und abschicken.
  • Zusätzlich müssen Sie den Online-Antrag jedoch ausdrucken, unterschreiben und in Papierform zur Schulanmeldung abgeben.

Voraussetzungen

  • Anmeldezeitraum: 09.Oktober bis 20.Oktober 2023
  • Ihr Kind ist schulpflichtig
    Ihr Kind wurde im Zeitraum vom 1. Oktober 2017 bis 30. September 2018 geboren und ist damit ab dem 1. August 2024 schulpflichtig. Bitte melden Sie Ihr schulpflichtiges Kind in der Zeit 9. Oktober bis 20. Oktober 2023 in der für Sie zuständigen Grundschule, die Ihnen vom Bezirksschulamt mitgeteilt wird, an.
  • Vorzeitige Einschulung jüngerer Kinder
    Ihr Kind ist im Zeitraum vom 1. Oktober 2018 bis 31. März 2019 geboren und kann im Schuljahr 2024/2025 vorzeitig eingeschult werden.
  • Persönliche Schulanmeldung in der zuständigen Schule
    Die Online-Abwicklung ersetzt nicht die persönliche Schulanmeldung Ihres Kindes in der zuständigen Schule. Wenn Sie aber den Antrag mit der elektronischen Identifikation (eID) erstellen und den Wunsch zur Beratung bei der Erstwunschschule vermerkt haben, dann kann das persönliche Erscheinen bei Ihrer zuständigen Grundschule entfallen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag zur Anmeldung an einer anderen öffentlichen Grund- oder Gemeinschaftsschule
    Online möglich oder Sie nutzen das PDF-Formular oder füllen den Antrag persönlich vor Ort aus
    • Für den Online-Antrag: Sie können den Antrag digital ausfüllen und abschicken, müssen ihn aber zusätzlich noch ausdrucken, unterschreiben und in Papierform zur Schulanmeldung abgeben. Sie können dem Antrag auch weitere Unterlagen (z. B. ausführlichere Begründungen) beifügen.
    • Alternativ liegt der Antrag auch in Papierform in der Schule aus. Sie können ihn vor Ort während der Schulanmeldung ausfüllen und abgeben.

Gebühren

keine

Weiterführende Informationen

Hinweise zur Zuständigkeit

Das bezirkliche Schulamt ist für alle öffentlichen allgemeinbildenden Schulen zuständig.
Bei zentral verwalteten Schulen ist die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zuständig.

Für Sie zuständig