Steuerberaterin/Steuerberater - Eignungsprüfung zur Anerkennung der Berufsqualifikation

Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz, die in den entsprechenden Staaten zur selbständigen Hilfe in Steuersachen berechtigt sind, können eine sogenannte Eignungsprüfung ablegen. Mit der erfolgreich abgelegten Eignungsprüfung werden dieselben Rechte erworben, wie durch die erfolgreich abgelegte Steuerberaterprüfung.

Eigene Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen; sonstige Unterlagen sind mit einer beglaubigten Übersetzung vorzulegen. Details entnehmen Sie bitte ggf. dem Antragsformular.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung müssen Sie unter Beachtung der Antragsfrist schriftlich bei der Steuerberaterkammer Berlin stellen.
  • Der Antrag einschließlich der erforderlichen Nachweise ist bei der Steuerberaterkammer einzureichen.
  • Die Steuerberaterkammer prüft, ob die Angaben vollständig und richtig sind, falls erforderlich, holt sie weitere Erkundigungen ein.
  • Der Bescheid über Zulassung zur beziehungsweise Befreiung von der Prüfung wird schriftlich erteilt.
Hinsichtlich der Fristen und genauen Prüfungstermine wenden Sie sich bitte an die Steuerberaterkammer Berlin. Das erforderliche, jährliche angepasste Formular „Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung“ hält die Steuerberaterkammer Berlin bereit.

Voraussetzungen

  • Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz
  • Befugnis zur Hilfe in Steuersachen
    Die Bewerberin/der Bewerber hat eine Befähigung erlangt, mit der sie/er im Mitgliedstaat, Vertragsstaat oder in der Schweiz zur Hilfe in Steuersachen befugt ist.
  • Bescheinigung über berufspraktische Tätigkeit im steuerberatenden Beruf
    Bei Herkunftsstaaten, bei denen der Beruf der Steuerberaterin/des Steuerberaters nicht reglementiert ist, muss zusätzlich die Tätigkeit im steuerberatenden Beruf in den vorhergehenden zehn Jahren mindestens ein Jahr im Umfang von mindestens 16 Wochenstunden in einem Mitgliedstaat, Vertragsstaat oder in der Schweiz ausgeübt worden sein. Zudem ist von der zuständigen Stelle des Herkunftsstaates zu bescheinigen, dass die Bewerberin/der Bewerber auf die Ausübung des Berufs der Steuerberaterin/des Steuerberaters vorbereitet wurde.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung
    (Original)
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit
  • Prüfungszeugnisse, Diplome, Befähigungsnachweise, Urkunden und sonstige Bescheinigungen
    (Abschriften/Kopien bitte nur mit amtlicher Beglaubigung)
  • Lebenslauf
  • Passbild

Gebühren

Die Zulassung und die Prüfung sind gebührenpflichtig.
Über die Höhe dieser Gebühren gibt die Steuerberaterkammer Auskunft.

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