Steuerberatungsgesellschaft - Anerkennung

Um eine Steuerberatungsgesellschaft zu betreiben, müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung stellen. Mit der Anerkennung wird die Steuerberatungsgesellschaft gleichzeitig Mitglied in der Kammer. Es besteht eine Verpflichtung zur Mitgliedschaft in einer Steuerberaterkammer.

Als Rechtsform des zu gründenden Unternehmens kommen für eine Steuerberatungsgesellschaft sowohl Personengesellschaften als auch juristische Personen infrage.

Hinweis
Vor Eintragung in das Handels- oder Partnerschaftsregister wird dringend empfohlen, eine Bestätigung der zuständigen Steuerberaterkammer einzuholen, dass bis auf die Eintragung in das Handels- oder Partnerschaftsregister alle Voraussetzungen für die Anerkennung vorliegen. Über die Ablehnung des Antrags auf Anerkennung ist ein schriftlicher Bescheid zu erteilen.

Verfahrensablauf
  • Der Antrag ist mit dem vorgesehenen Vordruck zu stellen.
  • Reichen Sie das vollständig ausgefüllte Formular und die Antragsunterlagen bei der Steuerberaterkammer Berlin ein und überweisen Sie die Gebühr für die Bearbeitung des Antrags.
  • Die Steuerberaterkammer prüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und entscheidet über Ihren Antrag.
  • Die Anerkennung erfolgt durch Aushändigen einer Urkunde.

Voraussetzungen

  • Führung der Gesellschaft durch Steuerberaterinnen oder Steuerberater
    Die Mitglieder des Vorstandes, die Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer oder die persönlich haftenden Gesellschafterinnen und Gesellschafter sind Steuerberaterinnen oder Steuerberater.
  • Niederlassung am Sitz der Gesellschaft
    Mindestens ein/e Steuerberater/in, der/die Mitglied des Vorstandes, Geschäftsführer/in oder persönlich haftende/r Gesellschafter/in ist, muss seine/ihre berufliche Niederlassung am Sitz der Gesellschaft oder in dessen Nahbereich haben.
  • Berufshaftpflichtversicherung
    Vorlage einer zumindest vorläufigen Deckungszusage auf den Antrag zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung.

Erforderliche Unterlagen

  • Gesellschaftsvertrag oder Satzung
    Ausfertigung oder öffentlich beglaubigte Abschrift des Gesellschaftsvertrages bzw. der Satzung
  • Berufshaftpflichtversicherung
    Vorläufige Deckungszusage auf den Antrag zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nach § 67 StBerG (Original)
  • Eintragung in das Handels- bzw. Partnerschaftsregister
    beglaubigte Abschrift oder amtlicher Ausdruck der Eintragung in das Handels- bzw. Partnerschaftsregister (beglaubigte Kopie)
  • gegebenenfalls Auszug aus dem Berufsregister
  • Identifikationsdokument
  • Antrag auf Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft (ausgefüllt)
    • Den ausgefüllten Antrag auf Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft stellen Sie schriftlich bei der Steuerberaterkammer, in deren Kammerbezirk Ihre Gesellschaft ihren Sitz hat.
    • In dem Antrag sind Name, Beruf und berufliche Niederlassung der Personen anzugeben, die die Gesellschaft verantwortlich führen sowie Name, Beruf und berufliche Niederlassung der sonst zur Vertretung berechtigten Personen.

Formulare

  • Der Vordruck für den "Antrag auf Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft" kann schriftlich oder mündlich bei der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer angefordert werden.

Gebühren

  • Für die Bestellung ist eine Bearbeitungsgebühr zu entrichten. Über die Höhe dieser Gebühr gibt die Steuerberaterkammer Auskunft.
  • Darüber hinaus sind die Mitglieder verpflichtet, einen Kammerbeitrag zu zahlen. Der Beitrag wird von der jeweiligen Kammerversammlung festgesetzt. Auskunft hierüber erteilt ebenfalls die Steuerberaterkammer.

Hinweise zur Zuständigkeit

Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Antragsstellung benötigen, geben Ihnen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Steuerberaterkammer Berlin gerne nähere Auskunft.

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