Handwerk - Bescheinigung über die Eintragung bei der Handwerkskammer beantragen am Standort Handwerkskammer Berlin - Gewerberecht

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  • Donnerstag

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      8 bis 14 Uhr

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Wir stehen Ihnen bei allen Fragen und Anliegen zur Seite. Bitte prüfen Sie, ob ein persönlicher Besuch unbedingt notwendig ist, viele Leistungen lassen sich bequem online beantragen. Individuelle Terminabsprachen sind möglich, nehmen Sie bitte zunächst telefonischen Kontakt zu der entsprechenden Fachabteilung auf.

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Handwerk - Bescheinigung über die Eintragung bei der Handwerkskammer beantragen

Über die Eintragung in:
  1. die Handwerksrolle,
  2. das Verzeichnis zulassungfreier Handwerke und
  3. das Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe
stellt die zuständige Handwerkskammer eine Bescheinigung aus.

In der Bescheinigung werden angegeben:
• Name und Anschrift des Inhabers/Betriebes,
• Zeitpunkt der Eintragung,
• das zu betreibende Handwerk bzw. Gewerbe,
• der Betriebssitz,
• bei Ausübung mehrerer zulassungspflichtiger Handwerke: Benennung der Personen, die die Eintragungsvoraussetzungen erbringen ( z.B. Betriebsleiter).

Die Gültigkeit einer bereits erteilten Handwerkskarte bzw. Gewerbekarte wird mit der Bescheinigung nochmals bestätigt. Diese Bescheinigung können Sie als Nachweis zur Vorlage bei anderen Behörden ( z.B. bei ihrer Krankenkasse oder Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen) verwenden.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Eintragung bei der Handwerkskammer

Erforderliche Unterlagen

  • Handwerkskarte/Gewerbekarte
    Kopie der gültigen Handwerkskarte bzw. der Gewerbekarte mit Angabe der Betriebsnummer

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Bescheinigung erhalten Betriebe mit Sitz bzw. gewerblicher Niederlassung im Handwerkskammer-Bezirk Berlin bei der Handwerkskammer Berlin.

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