Zum Notbetrieb in den Bürgerämtern
Die Bürgeramtsfilialen Rathaus Reinickendorf, Heiligensee, Tegel und Reinickendorf-Ost stehen für Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Termine können über das Bürgertelefon 115 oder online gebucht werden. Die Termine werden immer im Laufe des Mittwochs eingestellt und können dann gebucht werden. Derzeit werden Termine jeweils für zwei Kalenderwochen freigegeben.
Folgende Dienstleistungen sind ohne persönliche Vorsprache auf dem Postweg zu erledigen:
Abmeldung einer Wohnung
Beantragung von Meldebescheinigungen
Beantragung von Melderegisterauskünften
Sperren von Melderegisterauskünften
Beantragung von Führungszeugnissen und Gewerbezentralregisterauskünften
Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünften
Annahme von Anträgen auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines
Annahme von Wohngeldanträgen.
Fertiggestellte und abholbereite Dokumente können in den jeweiligen Filialen der Bürgerämter abgeholt werden (ohne Termin). Lediglich die Dokumente für die Bürgeramtsfiliale Märkisches Viertel werden im Bürgeramt Reinickendorf-Ost ausgehändigt. Bitte melden Sie sich direkt im Zimmer 11 in der Bürgeramtsfiliale Reinickendorf-Ost.
Die Bürgeramtsfiliale Märkisches Viertel ist bis auf Weiteres geschlossen. Dort gebuchte Termine werden entweder abgesagt oder auf andere Filialen umgebucht. Hierzu erfolgt an die Betroffenen eine gesonderte Information.
Die Samstagssprechstunden und die Sprechstunden im Mobilen Bürgeramt entfallen auf unbestimmte Zeit.
Hinweis: In den Bürgeramtsfilialen werden keine Anträge für den Fachbereich Wohnen (Wohngeld, Wohnungsberechtigungsschein) mehr angenommen. Diese sind bitte per Post an das Wohnungsamt zu senden:
BA Reinickendorf / Wohnungsamt - nur für Wohngeld und Wohnberechtigungsschein -
Teichstraße 65
13407 Berlin
Informationen zum berlinpass
Aufgrund der aktuellen Situation gilt vorerst bis zum 28. Februar 2021 befristet für die Ausstellung von berlinpässen das folgende Verfahren:
berlinpässe, die in den nächsten Wochen auslaufen, behalten vorerst ihre Gültigkeit und werden nicht verlängert. Auch der Erwerb des Berlin-Ticket S ist mit einem abgelaufenen berlinpass möglich.
Neuausstellungen von berlinpässen werden vorerst nicht vorgenommen. Das Berlin-Ticket S kann auch ohne berlinpass erworben werden. Dazu müssen die anspruchsberechtigten Personen den Leistungsbescheid mit sich führen und ihre Bedarfsgemeinschaftsnummer, das Aktenzeichen oder die Wohngeldnummer auf dem Berlin-Ticket S eintragen.
mitzuführen.
Auf dem Polizei-/Feuerwehrgelände, Eingang Links.
Aufgrund der derzeit zu beachtenden Hygienevorschriften bitten wir die Terminkunden darum, das Bürgeramt erst ca. 10 Minuten vor dem Termin aufzusuchen.
Aufgrund der derzeit zu beachtenden Hygienevorschriften bitten wir die Terminkunden darum, das Bürgeramt erst ca. 10 Minuten vor dem Termin aufzusuchen.
Allgemeine Hinweise:
Bitte geben Sie bei Ihrer Buchung im Feld Anmerkung oder bei der Terminbuchung über das Servicetelefon 115 auch an, ob Sie aufgrund einer körperlichen Behinderung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter persönlich aufgerufen werden müssen.
Für die Bearbeitung Ihres Anliegens bitte wir Sie einen Termin zu buchen.
__________________________________________________________________________________________
Dienstleistungen für die kein Termin erforderlich ist.
Für die aufgeführten Dienstleistungen ist kein Termin erforderlich. Im Bürgeramt erfolgt eine schnelle Bedienung ohne längere Wartezeit.
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter hat Ihnen innerhalb von zwei Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes zum Mietendeckel und vor Abschluss eines neuen Mietvertrages unaufgefordert Auskunft über die maßgeblichen Umstände zur Berechnung der Mietobergrenze zu erteilen. Auch die Höhe der Stichtagsmiete am 18.06.2019 hat Ihnen Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter auf Verlangen mitzuteilen. Sollte dies nicht geschehen, können Sie diesen Verstoß bei Ihrem bezirklichen Wohnungsamt melden oder sich an eine bezirkliche Mieterberatung wenden, um das weitere Vorgehen abzuklären.
Wenn Sie sich beim Wohnungsamt melden, wird dieses Kontakt mit Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter aufnehmen. Ohne Zustimmung wird das Wohnungsamt nicht tätig.
Zuständig ist in der Regel das Wohnungsamt des Bezirkes, in dem Ihre Wohnung liegt.
Bezirksamt Reinickendorf
Bürgeramt Heiligensee