Schädlingsbefall melden am Standort Gesundheitsamt – Fachbereich Infektionsschutz, umweltbezogener Gesundheitsschutz und Katastrophenschutz

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Kontakt

  • Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
  • Gesundheitsamt – Fachbereich Infektionsschutz, umweltbezogener Gesundheitsschutz und Katastrophenschutz
  • Urbanstr. 24 10967 Berlin
  • Tel.: (030) 90298-8328
  • Fax: (030) 90298-8365
  • Homepage
  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang mit Rollstuhl über den Seiteneingang zum Flachbau
Zugang mit Kinderwagen über den Nebeneingang (Rampe)

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Sie erreichen uns:

Montag bis Donnerstag

9:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Freitag

9:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Weitere Informationen zu diesem Auftritt

Verkehrsanbindungen

Bus
  • Urbanstr./Körtestr.: M41
U-Bahn
  • U Südstern: U7

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Schädlingsbefall melden

Ein Befall mit bestimmten Schädlingen, insbesondere Ratten, muss an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Üblicherweise sind hierzu Hausverwaltungen, Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sowie Mieterinnen und Mieter verpflichtet. Ebenso muss der Befall einer Gemeinschaftseinrichtung durch Schaben, Pharaoameisen oder eine Vielzahl an Fliegen an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden.

Bei einem Befall wird eine Bekämpfung durchgeführt. Auf privatem Grund muss im Regelfall die Eigentümerin beziehungsweise der Eigentümer eine Schädlingsbekämpfung beauftragen. Auf öffentlichem Grund übernimmt das Bezirksamt die Bekämpfung. Das Ergebnis der Bekämpfung, inklusive der verwendeten Bekämpfungsmittel, muss schriftlich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Dies erfolgt üblicherweise durch die Fachkraft.

Einen Schädlingsbefall können Sie per Brief, E-Mail oder telefonisch anzeigen (melden). Relevant sind insbesondere die folgenden Angaben: Ort der Sichtung, Eigentümer des Grundstücks, Kontaktdaten der meldenden Person, photographische Dokumentation. Sie können einen Vordruck zur Meldung verwenden.

Ein Befall mit anderen Schädlingen wie z.B. Wespen, Mücken, Käfern oder Mäusen muss nicht gemeldet werden.

Voraussetzungen

  • keine

Erforderliche Unterlagen

  • keine

Gebühren

Die Meldung ist gebührenfrei. Die pflichtige Person im Sinne der Schädlingsverordnung hat die Kosten für die Bekämpfung zu tragen.

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist das Gesundheitsamt, in dessen Bezirk der Schädlingsbefall aufgetreten ist

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