Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner und Kinder von Inhabern einer Blauen Karte EU am Standort LEA, Keplerstr.

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Aktuell und bis auf weiteres ist die Terminsituation im Landesamt für Einwanderung angespannt.
Bitte beachten Sie die Informationen vom 04.07.2023 auf unserer Website.

 große Karte

Kontakt

  • Landesamt für Einwanderung (LEA)
  • LEA, Keplerstr.
  • Keplerstraße 2 10589 Berlin
  • Postanschrift
    Friedrich-Krause-Ufer 24, 13353 Berlin
  • Tel.: 90269-4000
  • Fax:  -
  • Homepage

Öffnungszeiten

  • Montag

      07:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      07:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      08:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      09:00 bis 17:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      08:00 bis 12:00 Uhr (nur mit Termin)

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Die Postanschrift weicht von der Adresse des Standorts ab.
Bitte schicken Sie Briefe deshalb immer an:

Landesamt für Einwanderung,
Friedrich-Krause-Ufer 24,
13353 Berlin.

Sonstige Hinweise zum Standort

  • Gebühren-Zahlungen sind auch mit Kreditkarte möglich (VISA, Mastercard und Maestro).
  • Fotoautomat im Erdgeschoss vorhanden. Fotos kosten 5 Euro. Bitte passend bar mit Münzen oder 5- Euro-Schein zahlen (am Fotoautomat kein Wechselgeld oder Kartenzahlung möglich).

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner und Kinder von Inhabern einer Blauen Karte EU

Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familien-Nachzug
  • für Ehegatten,
  • gleichgeschlechtliche Lebenspartner
  • oder minderjährige Kinder
von Ausländern, die eine Blaue Karte EU besitzen.

Wichtiger Hinweis:
Ihr Familienangehöriger, mit dem Sie in Berlin leben wollen, besitzt keine Blaue Karte EU, sondern
  • eine Aufenthaltserlaubnis
  • einen unbefristeten Aufenthaltstitel oder
  • die deutsche Staatsangehörigkeit?
Dann wählen Sie bitte eine andere Dienstleistung (siehe Abschnitt "Weiterführende Informationen").

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Berlin
    Ein Zweit-Wohnsitz in Berlin reicht nicht aus.
  • Gemeinsame persönliche Vorsprache
    Den Antrag können Sie nur bei uns vor Ort am Standort Keplerstraße stellen. Bitte buchen Sie dazu möglichst einen Termin.
  • Familiäre Lebensgemeinschaft
    Sie wohnen in Berlin in einer gemeinsamen Wohnung.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrags-Formular (vollständig ausgefüllt)
    Bitte füllen Sie ein Formular aus für jede Person, die eine Aufenthaltserlaubnis beantragen möchte.
    (nicht nötig für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis)
  • Gültiger Pass
  • Aktuelles, biometrisches Passfoto
    Das Foto muss aktuell sein. Es muss die Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen.
  • Für den Nachzug zu Ihrem Ehegatten: Heiratsurkunde
    (nicht nötig für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis)
  • Für den Nachzug zu Ihrem Lebenspartner: Partnerschaftsurkunde
    (nicht nötig für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis)
  • Für den Nachzug von Kindern: Geburtsurkunden
    (nicht nötig für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis)
  • Unter Umständen: Nachweis über das Sorgerecht
    Falls Sie zu einem Elternteil nach Berlin kommen wollen und der andere Elternteil nicht in Deutschland lebt. (nicht nötig für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis)
  • Bei allen ausländischen Urkunden: Übersetzung, eventuell zusätzlich Apostille oder Legalisation
    Bitte legen Sie von allen ausländischen Urkunden eine beglaubigte Übersetzung vor.
    Je nach Herkunftsland benötigen Sie zu der Urkunde auch eine Apostille oder Legalisation.
  • Mietvertrag mit Nachweis der aktuellen Miethöhe
  • Krankenversicherung
    Der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts umfasst auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert.
    Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Für mehr Informationen dazu lesen Sie bitte das Merkblatt im Abschnitt „Formulare“.
  • Nachweise zum Lebensunterhalt der Familie
    • Arbeitsvertrag
    • aktuelle Arbeitsbescheinigung
    • die letzten 6 Lohnabrechnungen
  • Nachweis über den Hauptwohnsitz in Berlin
    • Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung) oder
    • Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
    (Mehr zum Thema im Abschnitt "Weiterführende Informationen")

Gebühren

Für die erste Erteilung der Aufenthaltserlaubnis:

  • 100,00 Euro: Erwachsene
  • 50,00 Euro: Kinder und Jugendliche
Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis:
  • 93,00 Euro: Erwachsene
  • 46,50 Euro: Kinder und Jugendliche
Türkische Staatsangehörige (sowohl für die erste Erteilung als auch für die Verlängerung):
  • 22,80 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
  • 37,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Etwa 5-6 Wochen
Wir empfehlen deshalb eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft. Buchen Sie dafür möglichst einen Termin.

Hinweise zur Zuständigkeit

Diese Dienstleistung kann nur beim Landesamt für Einwanderung in Anspruch genommen werden.

Chat

Stellen Sie unserem Chatbot Bobbi im Service-Portal Ihre Fragen.