Amtsvormundschaft - Amtspflegschaft - Jugendamt am Standort Jugendamt - Kindschaftsrechtliche Beratung und Vertretung

Öffnungszeiten
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Hinweise zur Anschrift des Standorts
Sie finden uns gegenüber der Spandau Arcaden und wenige Minuten vom Bahnhof Spandau bzw. U-Bahnhof Rathaus Spandau.
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Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist vor Ort nicht möglich.
Amtsvormundschaft - Amtspflegschaft - Jugendamt
Gesetzliche Vormundschaft
Wenn eine nicht verheiratete Minderjährige ein Kind bekommt, tritt in der Regel per Gesetz eine gesetzliche Vormundschaft zur rechtlichen Vertretung des Kindes beim Jugendamt ein.
Sie endet mit Volljährigkeit der Mutter.
Bestellte Amtsvormundschaft / Amtspflegschaft
Das Familiengericht bestellt das Jugendamt zum Vormund/Pfleger, wenn die Notwendigkeit zur Regelung von Angelegenheiten der Personen- oder Vermögenssorge für ein Kind besteht.
Dies ist der Fall, wenn Eltern dafür nicht zur Verfügung stehen (z.B. bei Tod, tatsächlicher Verhinderung oder Entzug/Einschränkung des Sorgerechts durch gerichtliche Entscheidung).
Die Amtsvormundschaft/Amtspflegschaft endet durch Beschluss des Familiengerichts, spätestens aber mit Volljährigkeit des Kindes.
Voraussetzungen
- Ihr Kind ist minderjährig
-
Beschluss des Familiengerichts
Das Familiengericht hat in einem Beschluss Vormundschaft oder Pflegschaft angeordnet
-
Minderjährigkeit der Mutter
Die gesetzliche Vormundschaft tritt bei Minderjährigkeit der Mutter kraft Gesetzes ab Geburt ein
Erforderliche Unterlagen
- Geburtsmitteilung des Kindes
- Beschluss des Familiengerichts
Gebühren
Hinweise zur Zuständigkeit
Das Jugendamt des Bezirkes, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Für die gesetzliche Vormundschaft das Jugendamt des Bezirkes, in dem die Mutter ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Kontakt
Bezirksamt Spandau
Jugendamt - Kindschaftsrechtliche Beratung und Vertretung
Nahverkehr
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