Amtsvormundschaft - Amtspflegschaft - Jugendamt am Standort Jugendamt - Kindschaftsrechtliche Beratung und Vertretung

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Die Dienstleistungen des Jugendamtes Lichtenberg können im Rahmen eines persönlichen Termins erledigt werden. Es wird jedoch weiterhin empfohlen, Anliegen nach Möglichkeit auf telefonischem, schriftlichem bzw. elektronischem Weg zu übermitteln. Für Fragen zum Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Beratungen und Beistandschaften zur Klärung der Vaterschaft und Unterhalt sowie zur Erteilung von Bescheinigungen zum alleinigen Sorgerecht (Negativbescheinigung) empfehlen wir anderenfalls eine Terminvereinbarung.

Bitte beachten Sie, dass eine Beurkundung (z.B. Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung) die persönliche Vorsprache voraussetzt und eine vorherige Terminvereinbarung notwendig ist!
Eine Terminvereinbarung erfolgt erst, wenn Sie die zur Vorbereitung der Beurkundungen notwendigen Unterlagen übersandt haben, die Sie im Merkblatt Hinweise für die Beurkundungen im Jugendamt Lichtenberg von Berlin Hinweise für die Beurkundungen im Jugendamt Lichtenberg von Berlin finden.


Das Merkblatt hier auch in den Sprachen Arabisch, Englisch, Französisch, Kurdisch, Persisch, Russisch, Serbisch, Türkisch, Tygrinia und Vietnamesisch hinterlegt.

Die notwendigen Unterlagen sind unter Angabe der gewünschten Beurkundung an folgende E-Mail-Adresse zu senden: Beurkundungen@lichtenberg.berlin.de

Die zuständigen Mitarbeiter:innen des Jugendamtes werden sich zur Terminvereinbarung und bei Rückfragen mit Ihnen in Verbindung setzen.

Nutzen Sie auch das zentrale Bürgertelefon (030) 115 der Berliner Verwaltung oder die Ihnen schon bekannten Rufnummern der jeweiligen Bearbeiter:innen, vorzugsweise außerhalb der u.a. Besuchszeiten wegen dann bestehendem Publikumsverkehr.

Das Familienbüro ist weiterhin für Auskünfte und Unterstützung auf telefonischem und elektronischem Weg für Sie da. Telefon: (030) 90296-7080.

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein bedingt rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang für Rollstuhlfahrer von der Hofseite aus (Rückseite des Haupteinganges).

Öffnungszeiten

  • Montag

      keine
  • Dienstag

      09:00-12:00 Uhr
  • Mittwoch

      keine
  • Donnerstag

      15:00-19:00 Uhr
  • Freitag

      keine

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

  • Anträge auf Unterhaltsvorschuss sind persönlich abzugeben.

Zahlungsmöglichkeiten

Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.

Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.

Dienstleistungsbeschreibung

Amtsvormundschaft - Amtspflegschaft - Jugendamt

Gesetzliche Vormundschaft

Wenn eine nicht verheiratete Minderjährige ein Kind bekommt, tritt in der Regel per Gesetz eine gesetzliche Vormundschaft zur rechtlichen Vertretung des Kindes beim Jugendamt ein. Die gesetzliche Vormundschaft endet mit Volljährigkeit der Mutter.


Bestellte Amtsvormundschaft / Amtspflegschaft

Das Familiengericht bestellt das Jugendamt zum Vormund/Pfleger, wenn die Notwendigkeit zur Regelung von Angelegenheiten der Personen- oder Vermögenssorge für ein Kind besteht.
  • Dies ist der Fall, wenn Eltern dafür nicht zur Verfügung stehen (z.B. bei Tod, tatsächlicher Verhinderung oder Entzug/Einschränkung des Sorgerechts durch gerichtliche Entscheidung).
  • Die Amtsvormundschaft/Amtspflegschaft endet durch Beschluss des Familiengerichts, spätestens aber mit Volljährigkeit des Kindes.

Voraussetzungen

  • Ihr Kind ist minderjährig
  • Beschluss des Familiengerichts
    Das Familiengericht hat in einem Beschluss Vormundschaft oder Pflegschaft angeordnet
  • Minderjährigkeit der Mutter
    Die gesetzliche Vormundschaft tritt bei Minderjährigkeit der Mutter kraft Gesetzes ab Geburt ein

Erforderliche Unterlagen

  • Geburtsmitteilung des Kindes
  • Beschluss des Familiengerichts

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Das Jugendamt des Bezirkes, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Für die gesetzliche Vormundschaft das Jugendamt des Bezirkes, in dem die Mutter ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Chat

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