Prostitutionsfahrzeug - Anzeige der Aufstellung am Standort Ordnungsamt Neukölln - Zentrale Anlauf - und Beratungsstelle

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Wichtig: Die Beantragung einer Gewerbezentralregister-Auskunft gilt ausschließlich für juristische Personen. Privatpersonen wenden sich bitte an das Bürgeramt.

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang für Rollstuhlfahrer am Haupteingang

Öffnungszeiten

  • Montag

      09.00-13.00 Uhr und nach Terminvereinbarung
  • Dienstag

      09.00-13.00 Uhr und nach Terminvereinbarung
  • Mittwoch

      nach Terminvereinbarung
  • Donnerstag

      15.00-18.00 Uhr und nach Terminvereinbarung
  • Freitag

      nach Terminvereinbarung

Hinweis für Terminkunden

Wichtig: Die Beantragung einer Gewerbezentralregister-Auskunft gilt ausschließlich für juristische Personen. Privatpersonen wenden sich bitte an das Bürgeramt.

Verkehrsanbindungen

Bus
  • M171
S-Bahn
  • Neukölln: S41, S42
U-Bahn
  • Grenzallee: U7

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Prostitutionsfahrzeug - Anzeige der Aufstellung

Prostitutionsfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge, Fahrzeuganhänger und andere mobile Anlagen, die zur Erbringung sexueller Dienstleistugen bereitgestellt werden.

Wer ein Prostitutionsfahrzeug an mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen oder mehrmals in einem Monat zum Betrieb aufstellen will, muss dies dem örtlich zuständigen Ordnungsamt zwei Wochen vor der Aufstellung anzeigen. Der Betriebsort und die Betriebszeiten dürfen dabei den Anforderungen zum Schutz der im Prostitutionsfahrzeug tätigen Prostituierten sowie der Kundinnen und Kunden, der Jugend und der Anwohnerinnen und Anwohner sowie der Anlieger oder der Allgemeinheit nicht entgegenstehen. Die Aufstellung des Prostitutionsfahrzeugs kann andernfalls untersagt werden.

Eine nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattete Anzeige ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeld bis 1.000,00 Euro geahndet werden.

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

  • Anzeige über die Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges
    (unter "Formulare")
    Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
    • den Vor- und Nachnamen des Fahrzeughalters und den vollständigen Namen des Betreibers des Prostitutionsfahrzeugs,
    • das Kraftfahrzeug- oder Schiffskennzeichen des Prostitutionsfahrzeugs,
    • die genaue Angabe des Aufstellungsortes,
    • die Dauer der Aufstellung und
    • die Betriebszeiten.
  • Erlaubnis für Prostitutionsgewerbe (Kopie) mit Betriebskonzept
    Aus dem Betriebskonzept muss deutlich hervorgehen, ob das Fahrzeug über einen ausreichend großen Innenraum und über eine angemessene Innenausstattung verfügt. Insbesondere muss das Prostitutionsfahrzeug so beschaffen sein, dass
    • Türen jederzeit von innen geöffnet werden können,
    • durch technische Vorrichtungen jederzeit Hilfe erreichbar ist,
    • eine angemessene sanitäre Ausstattung und
    • eine gültige Betriebszulassung vorhanden sind,
    • sowie das Fahrzeug sich in technisch betriebsbereiten Zustand befindet.
    Ggf. wenn vorhanden auch die Kopie der Stellvertretererlaubnis.
  • Anmeldebescheinigungen/ Aliasbescheinigungen (Kopie)
    Anmeldebescheinigungen und/oder Aliasbescheinigungen aller voraussichtlich im Prostitutionsfahrzeug tätig werdenden Prostituierten.
  • Vereinbarungen mit Prostituierten (Kopie)
    Die mit den Prostituierten geschlossen Vereinbarungen/Verträge über die Nutzung des Fahrzeugs.
  • Fotos des Prostitutionsfahrzeugs
    Aktuelle Fotos (Außen- und Innenansicht) des Prostitutionsfahrzeugs.
  • Gültige Betriebszulassung/ Nachweis für Betriebsfähigkeit
    Nachweise über eine gültige Betriebszulassung und technische Betriebsfähigkeit für das Prostitutionsfahrzeug (z.B. durch Kopie der letzten Hauptuntersuchung, Kopie Zulassungsbescheinigung Teil I, Werkstattserviceheft, o.ä.)

Gebühren

150,00 bis 3.500,00 Euro je nach Aufwand

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

ca. 2 Wochen

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Anzeige der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges ist bei dem zuständigen Ordnungsamt zu erstatten, in dessen Bezirk sich der Aufstellungsort befindet.

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