Impfung - Nebenwirkung melden am Standort Gesundheitsamt - Infektionsschutz, umweltbezogener Gesundheits- und Katastrophenschutz

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Kontakt

  • Bezirksamt Lichtenberg
  • Gesundheitsamt - Infektionsschutz, umweltbezogener Gesundheits- und Katastrophenschutz
  • Alfred-Kowalke-Str. 24 10315 Berlin
  • Postanschrift
    10360 Berlin
  • Tel.: (030) 90296-7552
  • Fax: (030) 90296-7553
  • Homepage

Öffnungszeiten

  • Montag

      07:30 – 16:00 Uhr
  • Dienstag

      07:30 – 16:00 Uhr
  • Mittwoch

      07:30 – 16:00 Uhr
  • Donnerstag

      07:30 – 16:00 Uhr
  • Freitag

      07:30 – 14:00 Uhr

Verkehrsanbindungen

Bus
  • 108, 194
S-Bahn
  • S 5, 7, 75 bis S-Bhf. Friedrichsfelde Ost
Tram
  • 17, 27, 37 b. Am Tierpark/A.-Kowalke-Str.
U-Bahn
  • U 5 bis U-Bhf. Friedrichsfelde

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Impfung - Nebenwirkung melden

Ärztinnen und Ärzte müssen Impfreaktionen, die über das übliche Ausmaß hinausgehen, unverzüglich an das Gesundheitsamt melden. Auch Leiterinnen und Leiter von Einrichtungen der pathologisch-anatomischen Diagnostik sind hierzu verpflichtet. Das Gesundheitsamt überprüft die Meldung und leitet anonymisierte Informationen weiter an das Landesamt für Gesundheit und Soziales. Nicht meldepflichtig sind vorübergehende Lokal- und Allgemeinreaktionen, sofern sie das übliche Ausmaß nicht überschreiten.

Beachten Sie die Meldung an die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft gemäß der Berufsordnung für Ärzte.

Zusätzlich besteht die freiwillige Möglichkeit direkt an das Paul-Ehrlich-Institut zu melden. Diese Möglichkeit besteht für Ärztinnen und Ärzte und für Privatpersonen.

Voraussetzungen

  • Die meldende Person muss meldepflichtig sein
    Meldepflichtige Personen sind Ärztinnen und Ärzte, Leiterinnen und Leiter von Einrichtungen der pathologisch-anatomischen Diagnostik.
  • Die betroffene Person muss ihren Hauptwohnsitz in Berlin haben

Erforderliche Unterlagen

  • Vordruck für eine Meldung
    Vordruck des Paul-Ehrlich-Instituts zur Meldung an das Gesundheitsamt durch eine meldepflichtige Person gemäß Infektionsschutzgesetz

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist das Gesundheitsamt des Bezirks, in dem die betroffene Person ihren Hauptwohnsitz hat.

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