Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen am Standort Jugendamt - Regionaler Sozialer Dienst 1 (Goldbeckweg 25)

Öffnungszeiten
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist vor Ort nicht möglich.
Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
Die Inobhutnahme ist eine vorläufige Unterbringung zum Schutz vor akuten Gefahren für Kinder und Jugendliche. Sie darf ausschließlich durch Jugendämter und den Berliner Notdienst Kinderschutz durchgeführt werden, wenn die Gefährdung nicht anders abzuwenden ist.
Das Jugendamt oder der Notdienst sind verpflichtet, die betroffenen Kinder und Jugendlichen in Obhut zu nehmen, weil Kinder und Jugendliche einen eigenen Rechtsanspruch auf diesen Schutz haben.
Die Inobhutnahme wird umgehend durch das Familiengericht überprüft.
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- Es werden keine Unterlagen benötigt.
Gebühren
Rechtsgrundlagen
- § 42 Sozialgesetzbuch Achtes Buch -SGB VIII-
Hinweise zur Zuständigkeit
Das Jugendamt am Wohnort des Kindes ist zuständig.
Kontakt
Bezirksamt Spandau
Jugendamt - Regionaler Sozialer Dienst 1 (Goldbeckweg 25)
Nahverkehr
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