Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen am Standort Jugendamt - Regionaler Sozialdienst Marienfelde/Lichtenrade (u.a. Hilfen zur Erziehung)

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Kontakt

  • Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
  • Jugendamt - Regionaler Sozialdienst Marienfelde/Lichtenrade (u.a. Hilfen zur Erziehung)
  • Briesingstraße 6 12307 Berlin
  • Postanschrift
    Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Jugendamt, 10820 Berlin
  • Tel.: (030) 90277-4023
  • Fax: (030) 90277-8150
  • Homepage

Öffnungszeiten

  • Montag

      Familienservicebüro:
      09:00 Uhr bis 12:00 Uhr (telefonische Erreichbarkeit 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr)
  • Dienstag

      Familienservicebüro:
      09:00 Uhr bis 12:00 Uhr (telefonische Erreichbarkeit: 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr)
  • Mittwoch

      Familienservicebüro:
      Geschlossen. Telefonische Erreichbarkeit: 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr
  • Donnerstag

      Familienservicebüro:
      15:00 bis 18:00 Uhr (telefonische Erreichbarkeit: 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr)
  • Freitag

      Familienservicebüro:
      09:00 Uhr bis 12:00 Uhr (telefonische Erreichbarkeit: 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr)

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen

Die Inobhutnahme ist eine vorläufige Unterbringung zum Schutz vor akuten Gefahren für Kinder und Jugendliche. Sie darf ausschließlich durch Jugendämter und den Berliner Notdienst Kinderschutz durchgeführt werden, wenn die Gefährdung nicht anders abzuwenden ist.

Das Jugendamt oder der Notdienst sind verpflichtet, die betroffenen Kinder und Jugendlichen in Obhut zu nehmen, weil Kinder und Jugendliche einen eigenen Rechtsanspruch auf diesen Schutz haben.

Die Inobhutnahme wird umgehend durch das Familiengericht überprüft.

Voraussetzungen

  • Keine Voraussetzungen erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Es werden keine Unterlagen benötigt.

Gebühren

keine

Rechtsgrundlagen

  • § 42 Sozialgesetzbuch Achtes Buch -SGB VIII-

Hinweise zur Zuständigkeit

Das Jugendamt am Wohnort des Kindes ist zuständig.

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