Kinderschutz gewährleistende Sozialarbeit am Standort Jugendamt - Regionaler Sozialer Dienst 1 (Goldbeckweg 25)
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Kontakt
- Bezirksamt Spandau
- Jugendamt - Regionaler Sozialer Dienst 1 (Goldbeckweg 25)
- Goldbeckweg 25 , 13599 Berlin
- Tel.: (0 30) 9 02 79 86 12
- Fax: (0 30) 9 02 79 86 20
- E-Mail: jug-rsd1@ba-spandau.berlin.de
Öffnungszeiten
-
-
09:00-12:00 Uhr
-
Donnerstag
-
16:00-18:00 Uhr
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S Stresow
- S3
- S9
-
S Stresow
-
U-Bahn
-
U Haselhorst
- U7
-
U Zitadelle
- U7
-
U Paulsternstr.
- U7
-
U Altstadt Spandau
- U7
-
U Haselhorst
-
Bus
-
Grützmacherpark
- M36
-
Stadion Haselhorst
- M36
-
Kleine Eiswerderstr.
- M36
-
Lüdenscheider Weg
- 139
- N39
-
Siedlung Haselhorst
- 133
- N33
- X33
-
Burscheider Weg
- 139
- N39
-
U Haselhorst
- N7
- X33
- 133
- N33
- M36
-
Haselhorster Damm/Gartenfelder Str.
- 133
- 139
- N33
- N39
- X33
-
Kolonie Haselbusch
- 139
- N39
-
Motorradwerk
- N7
- X33
-
Grützmacherpark
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Kinderschutz gewährleistende Sozialarbeit
Die Jugendämter und die Hotline Kinderschutz nehmen Hinweise zu möglichen Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen entgegen und überprüfen diese unverzüglich. Sie veranlassen den nötigen Schutz und leiten Hilfen für die betroffenen Kinder und Jugendlichen ein.
Die Jugendämter sind von 8.00 – 18.00 Uhr von Montag bis Freitag unter ihrer jeweiligen Einwahlnummer und grundsätzlich der Durchwahl 5555 erreichbar.
Die Hotline Kinderschutz ist rund um die Uhr auch an den Wochenenden unter der Telefonnummer: 61 00 66 erreichbar.
Die Jugendämter sind von 8.00 – 18.00 Uhr von Montag bis Freitag unter ihrer jeweiligen Einwahlnummer und grundsätzlich der Durchwahl 5555 erreichbar.
Die Hotline Kinderschutz ist rund um die Uhr auch an den Wochenenden unter der Telefonnummer: 61 00 66 erreichbar.
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- Es werden keine Unterlagen benötigt.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
- § 8a Sozialgesetzbuch Achtes Buch -SGB VIII-
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Örtlich zuständig ist das Jugendamt des Bezirks, in dem das Kind/der Jugendliche mit einem sorgeberechtigten Elternteil lebt.