Erteilung einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik / Medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik an Personen, die ihre Ausbildung im Ausland abgeschlossen haben
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
-
Tabellarischer Lebenslauf mit Unterschrift
-
Geburtsurkunde und ggf. Namensänderungsurkunden
-
Identitätsnachweis
(Gültiger Personalausweis oder Reisepass)
-
Unterlagen über den Ausbildungsgang und Ausbildungsabschluss mit deutscher Übersetzung
-
Ggf. weitere Unterlagen in Abhängigkeit vom Ausbildungsland und Ausbildungsabschluss bzw. bei Berufstätigkeit im Ausland
-
Erklärung darüber, ob ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches oder berufsrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
-
Ärztliche Bescheinigung, in der die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs bestätigt wird
Die ärztliche Bescheinigung darf bei Antragstellung nicht älter als ein Monat sein
-
Leumundszeugnis des Herkunftslandes (Certificate of good standing)
-
Amtliches Führungszeugnis Beleg-Art "O"
(es darf bei Antragstellung nicht älter als ein Monat sein)
-
Amtliches Führungszeugnis aus dem Heimatland
(es darf bei Antragstellung nicht älter als drei Monate sein)
-
Ggf. Zeugnisse bisheriger Arbeitgeber
-
Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache
(B 2 - Zertifikat vom Goethe-Institut, telc oder TestDaF, nicht älter als 3 Jahre)
-
Nachweis der Zuständigkeit
(Einstellungszusage, Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in Berlin, z.B. Hauptwohnsitz im Land Berlin)
Gebühren
Personen mit EU-Ausbildungen 115,00 Euro
Personen mit Drittstaatenausbildungen 164,00 Euro
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung wird nur vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe - erteilt.
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSO)