Schaustellung von Personen – Erlaubnis am Standort Ordnungsamt Reinickendorf - Gewerbe

Öffnungszeiten
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Schaustellung von Personen – Erlaubnis
Wenn Sie gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen (zum Beispiel Table-Dance oder Striptease-Veranstaltungen) in Ihren Geschäftsräumen veranstalten oder für deren Veranstaltung Ihre Geschäftsräume zur Verfügung stellen wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Keine Erlaubnis hingegen benötigen Darbietungen, die künstlerischer, akrobatischer oder sportlicher Art sind.
Voraussetzungen
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persönliche Zuverlässigkeit
Die Zuverlässigkeit wird anhand verschiedener Nachweise geprüft. Der Antragsteller hat hierfür eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beizubringen.
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Eignung der Räume und der örtlichen Lage
Die für die Veranstaltung genutzten Räume müssen für die Art und dem Umfang der beabsichtigten Nutzung geeignet sein.
Erforderliche Unterlagen
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Führungszeugnis
Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0).
Die Auskunft ist bei der Wohnsitzgemeinde (in Berlin in jedem Bürgeramt) zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen, d. h. sie wird direkt dem für den Betriebssitz zuständigen Ordnungsamt übersandt. Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein.
Sie kann auch online beim Bundesamt für Justiz beantragt werden. -
Gewerbezentralregisterauszug - natürliche Person
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für natürliche Personen zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9).
Die Auskunft ist bei der Wohnsitzgemeinde (in Berlin in jedem Bürgeramt) zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen, d. h. sie wird direkt dem für den Betriebssitz zuständigen Ordnungsamt übersandt. Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein.
Sie kann auch online beim Bundesamt für Justiz beantragt werden. -
Gewerbezentralregisterauszug - juristische Person
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für juristische Personen zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9)
Die Auskunft ist bei dem für den Betriebssitz zuständigen Ordnungsamt zu beantragen.
Sie kann auch online beim Bundesamt für Justiz beantragt werden. -
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
Eingetragene Firmen reichen bitte bei Antragstellung einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein. In Gründung befindliche juristische Personen (GmbH, AG) reichen den Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung ein.
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Personaldokument
Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (entfällt bei elektronischer Antragstellung).
Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist. -
Grundrisszeichnung
Grundrisse aller Veranstaltungsräume einschließlich Betriebsräume (möglichst im Maßstab 1:100)
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baurechtliche Nutzungsberechtigung
Baugenehmigung für die Betriebsräume zur Nutzung als Veranstaltungsort.
Gebühren
- 100 bis 1500 Euro, je nach Aufwand
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Erlaubnis ist bei dem für den Veranstaltungsort zuständigen Ordnungsamt zu stellen.
Weitere Sprachen
Kontakt
Bezirksamt Reinickendorf
Ordnungsamt Reinickendorf - Gewerbe
Erläuterung der Symbole
Zugang und Parkplatz für Rollstuhlfahrer durch die Tordurchfahrt Brusebergstraße
Nahverkehr
U-Bahn U 8 Paracelsus-Bad
Bus 122 Lübener Weg, 322 Lindauer Allee, 120, 320 Paracelsus Bad