Familiengerichtliches Verfahren und Information - Unterstützung am Standort Jugendamt - Regionaler Sozialdienst Schöneberg Nord / Süd / Friedenau (u.a. Hilfen zur Erziehung)

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Kontakt

  • Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
  • Jugendamt - Regionaler Sozialdienst Schöneberg Nord / Süd / Friedenau (u.a. Hilfen zur Erziehung)
  • John-F.-Kennedy-Platz - 10825 Berlin
  • Postanschrift
    Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Jugendamt, 10820 Berlin
  • Tel.: (030) 90277-3564
  • Fax: (030) 90277-4449
  • Homepage

Öffnungszeiten

  • Dienstag

      09:00 bis 12:00 Uhr
  • Donnerstag

      16:00 bis 18:00 Uhr

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Familiengerichtliches Verfahren und Information - Unterstützung

Das Jugendamt unterstützt das Familiengericht bei allen Maßnahmen, die die Sorge für die Person von Kindern und Jugendlichen betreffen. Das Jugendamt informiert das Familiengericht über eine mögliche Gefährdung des Kindeswohls, sofern es die Gefährdung nicht anderweitig abwenden kann.

Voraussetzungen

  • Antrag von Eltern beim Familiengericht
  • Antrag des Jugendamtes oder von Dritten beim Familiengericht

Erforderliche Unterlagen

  • Anfrage des Gerichtes

Gebühren

keine

Weiterführende Informationen

Hinweise zur Zuständigkeit

Örtlich zuständig ist das Jugendamt des Bezirks in dem das Kind / der Jugendliche mit einem sorgeberechtigten Elternteil lebt.

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