Erziehungs- und Familienberatung

Kinder, Jugendliche, Eltern und anderen Erziehungsberechtigte haben die Möglichkeit, sich beraten zu lassen,
  • in Erziehungsfragen
  • in anderen familienbezogenen Problemlagen
  • in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung
  • zur Unterstützung bei der Ausübung des Umgangs.

Voraussetzungen

  • Anmeldung
  • Terminvereinbarung

Erforderliche Unterlagen

  • keine

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Örtlich zuständig ist das Jugendamt des Bezirks in dem das Kind / der Jugendliche mit einem sorgeberechtigten Elternteil lebt.

Für Sie zuständig