Grundbuch - Führung des Grundbuchs am Standort Amtsgericht Köpenick

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang für Rollstuhlfahrer über den Seiteneingang Puchanstraße.
Ein Behindertenparkplatz ist im öffentlichen Straßenland Puchanstraße ausgewiesen.

Öffnungszeiten

  • Montag

      09:00 - 13:00 Uhr
  • Dienstag

      09:00 - 13:00 Uhr
  • Mittwoch

      09:00 - 13:00 Uhr Achtung!!! Das Nachlassgericht ist für Publikumsverkehr geschlossen.
  • Donnerstag

      09:00 - 13:00 Uhr
      15:00 - 18:00 Uhr Rechtsantragstelle (Grundbucheinsichten nur nach telefonischer Vereinbarung)
  • Freitag

      09:00 - 13:00 Uhr

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Eingeschränkter Dienstbetrieb des Nachlassgerichts im Amtsgericht Köpenick
Bis auf Weiteres ist das Nachlassgericht mitwochs für Publikumsverkehr geschlossen!
Grundsätzlich wird gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.

Geänderte Öffnungszeiten der Zahlstelle
Die Zahlstelle bleibt bis auf Weiteres geschlossen.
Wir danken für Ihr Verständnis.

Verkehrsanbindungen

Bus
  • Bahnhofstr./Seelenbinderstr.: X69, 69, 164, 269
S-Bahn
  • Köpenick: S3
Tram
  • Bahnhofstr./Seelenbinderstr.: 60, 61, 62, 63, 68

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung

Dienstleistungsbeschreibung

Grundbuch - Führung des Grundbuchs

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, welches durch das Grundbuchamt beim Amtsgericht geführt wird. Eine Übersicht der Grundbuchämter in Berlin finden Sie unter: Grundbuchämter.
Im Grundbuch finden Sie Informationen über Eigentumsverhältnisse an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, wie Erbbaurechten und Wohnungseigentum. Des Weiteren sind im Grundbuch die dinglichen Belastungen und ihr Rangverhältnis untereinander eingetragen. Als dingliche Belastungen bezeichnet man
• die Nutzungsrechte wie Erbbaurecht und Dienstbarkeiten,
• die Erwerbsrechte wie das Vorkaufsrecht und die Auflassungsvormerkung
• Verwertungsrechte wie Grundschulden, Hypotheken (Grundpfandrechte) und Reallasten
• Pfandrechte

Sie können nur Einsicht in das Grundbuch nehmen, wenn Sie Ihr berechtigtes Interesse oder die Eigentümerstellung nachweisen. Das gleiche gilt, wenn Sie einen Grundbuchauszug oder Kopien des Kaufvertrages, der Grundschuldurkunde o.ä. benötigen http://service.berlin.de/dienstleistung/326740/.

Das Grundbuch wird ausschließlich elektronisch geführt. Eine Einsicht ist daher nur in den Einsichtsstellen der Berliner Grundbuchämter möglich.
Für Notare und andere hierzu berechtigte Stellen besteht darüber hinaus die Möglichkeit, am automatisierten Abrufverfahren teilzunehmen. Die Entscheidung über die Zulassung zum automatisierten Abrufverfahren unterliegt in Berlin der Zentralen Grundbuchdatenstelle bei der Präsidentin des Kammergerichts.

  • Aufgabe des Grundbuchs

Es hat die Aufgabe, über die privatrechtlichen Verhältnisse eines Grundstücks - insbesondere den Eigentumsverhältnissen und Grundschuldbelastungen - vollständig und sicher Auskunft zu geben. Der durch die Eintragung im Grundbuch gegebene öffentliche Glaube an dessen Richtigkeit ist für die am Grundstücksverkehr Beteiligten von großer wirtschaftlicher Bedeutung. Dabei ist die rasche Abwicklung der Grundbuchgeschäfte wegen der damit verbundenen finanziellen Auswirkungen für die Betroffenen von besonderem Interesse.

  • Struktur des Grundbuchs

Das Grundbuch besteht aus dem Deckblatt mit der Grundbuchblattnummer und der Bezeichnung des zuständigen Grundbuchamtes, dem Bestandsverzeichnis (Bezeichnung des Grundstücks, Flur, Flurstück, Nutzungsart, Größe) und den Abteilungen I, II und III.

In der Abteilung I sind die Eigentumsverhältnisse ersichtlich.
In der Abteilung II werden alle Beschränkungen und Lasten des Grundstücks mit Ausnahme von Grundpfandrechten und in Abteilung III die Grundpfandrechte eingetragen.

Voraussetzungen

  • Antragsverfahren
    Das Grundbuchamt wird grundsätzlich nur aufgrund eines Antrages tätig.
  • Notarielle Unterlagen
    Dem Antrag sind in der Regel notarielle Unterlagen beizufügen.
  • Behördliche Genehmigungen und Bescheinigungen
    Je nach beantragter Eintragung bestehen Genehmigungsvoraussetzungen.

Erforderliche Unterlagen

  • siehe oben bei Voraussetzungen

Gebühren

Die Gebühr richtet sich entweder nach dem Wert oder es besteht eine Festgebühr

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