Grundbuch - Eintragung Erbbaurecht am Standort Amtsgericht Schöneberg, Ringstraße

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Beim Amtsgericht Schöneberg werden aus Sicherheitsgründen Einlasskontrollen durchgeführt. Für die damit verbundenen Erschwernisse wird um Verständnis gebeten, zumal diese Maßnahmen auch der Sicherheit der Besucher dienen.
Sie helfen uns sehr, einen Rückstau bei der Einlasskontrolle zu vermeiden, wenn Sie zügig Ihre Taschen auf dem Kontrolltisch ablegen und alle metallischen Gegenstände, die Sie bei sich tragen, in die dafür vorgesehenen Ablageschalen legen.
Rechtsanwälte werden gebeten, ihren Anwaltsausweis vorzuzeigen. Referendare sollten ihre Ausbildungsverfügung und ihren Ausweis bereit halten.

WICHTIGE HINWEISE:

Ab dem 19.04.2022 bleibt aus organisatorischen Gründen das Nachlassgericht, wie auch das Grundbuchamt jeden Mittwoch für Publikumsverkehr geschlossen. Auch die telefonische Erreichbarkeit ist hiervon betroffen.
Die Grundbuch-Einsichtenstelle ist jedoch weiterhin während der normalen Öffnungszeiten erreichbar.

Bei Erbausschlagungen mit mehr als 5 Personen ist vorab zwingend telefonisch ein Termin zu vereinbaren.
Bitte setzen Sie sich hierfür mit der Eingangsregistratur für Nachlasssachen in Verbindung, diese erreichen Sie unter der Telefonnummer 90186 250 oder 90186 252.

  • Ab dem 05.03.2024 bleibt die Zahlstelle dauerhaft geschlossen!

Wir bitten um Verständnis für diese organisatorisch erforderlichen Maßnahmen.

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Der Zugang für Rollstuhlfahrer befindet sich an der Tordurchfahrt der linken Gebäudeseite der Ringstraße. Bitte dortige Klingel benutzen, Sie werden unverzüglich abgeholt.

Öffnungszeiten

  • Montag

      9:00 - 13:00
  • Dienstag

      9:00 - 13:00
  • Mittwoch

      9:00 - 13:00
      ACHTUNG: Ab dem 19.04.2022 bleibt aus organisatorischen Gründen das Nachlassgericht, wie auch das Grundbuchamt jeden Mittwoch für Publikumsverkehr geschlossen. Auch die telefonische Erreichbarkeit ist hiervon betroffen.
      Die Grundbuch-Einsichtenstelle ist jedoch weiterhin während der normalen Öffnungszeiten erreichbar.
  • Donnerstag

      9:00 - 13:00
  • Freitag

      9:00 - 13:00

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit einer Terminvereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten.
Bitte beachten Sie, dass die Zahlstelle im Hause ausschließlich Mo - Fr von 9:00 - 13:00 Uhr geöffnet hat.

Ab dem 19.04.2022 bleibt aus organisatorischen Gründen das Nachlassgericht, wie auch das Grundbuchamt jeden Mittwoch für Publikumsverkehr geschlossen. Auch die telefonische Erreichbarkeit ist hiervon betroffen.
Die Grundbuch-Einsichtenstelle ist jedoch weiterhin während der normalen Öffnungszeiten erreichbar.

Verkehrsanbindungen

Bus
  • Bäkestraße: M85, 285
S-Bahn
  • Lichterfelde West: S1

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Grundbuch - Eintragung Erbbaurecht

Das Erbbaurecht (umgangssprachlich auch Erbpacht) ist das vertraglich vereinbarte Recht, für einen festgelegten Zeitraum, in der Regel – 99 Jahre – auf oder unter der Oberfläche eines fremden Grundstücks ein Bauwerk (z.B. Wohnhaus) zu errichten oder zu unterhalten.
Die Eigentümerin oder der Eigentümer des Grundstücks erhält dafür einen Erbbauzins. Das vereinbarte Erbbaurecht muss in das Grundbuch eingetragen werden.

Voraussetzungen

  • Antrag
    Die Eintragung des Erbbaurechts ist ein Antragsverfahren. Der Eintragungsantrag wird von der Notarin oder dem Notar gestellt.
  • Voreintragung
    Nur im Grundbuch eingetragene Eigentümer können ein Erbbaurecht vergeben.
  • Rang
    Das Erbbaurecht muss im Grundbuch zwingend an erster Rangstelle eingetragen werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Schriftlicher Antrag
    Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
    • die Grundstücksbezeichnung (Grundbuch- oder Lagebezeichnung)
    • die im Grundbuch vorzunehmenden Eintragungen
  • Notarieller Vertrag
    Die Einigung über das Erbbaurecht muss bei gleichzeitiger Anwesenheit aller Beteiligten in einem notariellen Vertrag erklärt werden. Sie können sich bei der Abgabe der Erklärungen vertreten lassen.
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
    Für jede Erbbaurechtsvereinbarung ist die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes Spandau (nur für Berlin) vorzulegen.
  • Genehmigung nach dem Preisklauselgesetz
    Bei einer Laufzeit bis zu 30 Jahren muss eine Genehmigung nach dem Preisklauselgesetz vorgelegt werden.

Gebühren

Es fällt eine volle Gebühr an (Anlage 1 KV 14121 GNotKG). Der Wert des Rechts bestimmt sich nach entweder nach dem Grundstückswert mit Bebauung oder nach dem Jahreswert des Erbbauzinses. Die Höhe ergibt sich aus § 34 GNotKG (Anlage 2 Tabelle B)

Hinweise zur Zuständigkeit

Sie können den Auszug bei jedem Berliner Amtsgericht mit einem Grundbuchamt beantragen. Über folgenden link können Sie das zuständige Grundbuchamt ermitteln:https://www.berlin.de/gerichte/_assets/was-moechten-sie-erledigen/zustaendigkeit-in-grundbuchsachen.pdf.

und den Bezirk Schöneberg

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