Am Standort kann nur bar bezahlt werden.
Durch die besondere amtliche Verwahrung von Testamenten und Erbverträgen beim Nachlassgericht soll ihre sichere Aufbewahrung bis zum Tod und ihre schnelle Auffindung nach dem Tod des Erblassers/der Erblasserin gewährleistet werden.
Wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihr eigenhändiges Testament im Erbfall gefunden und eröffnet wird, können Sie es in besondere amtliche Verwahrung geben. Die Verwahrung bei Gericht schützt Ihr Testament außerdem vor Fälschungen oder Verlust.
Für die besondere amtliche Verwahrung von eigenhändigen Testamenten ist jedes Nachlassgericht zuständig
Die Verwahrung von notariellen Testamenten und Erbverträgen erfolgt bei dem Nachlassgericht, in dessen Bezirk die Notarin oder der Notar ihren/seinen Amtssitz hat.
Sie können aber jederzeit die Verwahrung bei einem anderen Nachlassgericht beantragen.
Amtsgericht Mitte
Erläuterung der Symbole
Zugang für Rollstuhlfahrer über Fahrstuhl neben dem Haupteingang Littenstraße 14
S-Bahn S5, S7, S75 (Ausstieg: S-Bhf. Alexanderplatz)
U-Bahn Linien 5 und 8 (Ausstieg: U-Bhf. Alexanderplatz) U-Bahn Linie 2 (Ausstieg: U-Bhf. Klosterstraße)
Bus 100, 200, M48, TXL (Haltestelle: S+U Alexanderplatz)
Tram M4, M5, M6 (Haltestelle: S+U Alexanderplatz)