Kinder- und Jugendreisen / Kinder- und Jugenderholung am Standort Jugendamt - Teilhabefachdienst
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Kontakt
- Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
- Jugendamt - Teilhabefachdienst
- Riesaer Straße 94 , 12627 Berlin
-
Postanschrift12591 Berlin
- Tel.: (030) 90293-4897
- Fax: (030) 90293-4925
- E-Mail: teilhabejug@ba-mh.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
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09:00 - 12:00 Uhr
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Donnerstag
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15:00 - 18:00 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Verkehrsanbindungen
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U-Bahn
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Bus
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Branitzer Str.
- 195
-
Riesaer Str./Louis-Lewin-Str.
- 195
-
Riesaer Str.
- 395
- N5
- N95
-
Nossener Str.
- 195
- X54
-
Schwarzheider Str.
- 195
-
Hönower Str./Riesaer Str.
- 195
- 395
- N5
- N95
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Wildrosengehölz
- 195
- N95
-
U Hellersdorf
- U5
- 195
- X54
- N5
-
Grottkauer Str.
- 399
-
Am Rosenhag
- 195
- N95
-
Branitzer Str.
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Tram
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Jenaer Str.
- 18
- M6
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Riesaer Str./Louis-Lewin-Str.
- 18
- M6
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Nossener Str.
- 18
- M6
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Riesaer Str.
- 18
- M6
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U Hellersdorf
- 18
- M6
-
Stendaler Str./Quedlinburger Str.
- 18
- M6
-
Stendaler Str./Zossener Str.
- 18
- M6
-
Zossener Str./Kastanienallee
- 18
- M6
-
Jenaer Str.
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Kinder- und Jugendreisen / Kinder- und Jugenderholung
Kinder- und Jugenderholungsreisen sind pädagogisch begleitete Reisen für Kinder und Jugendliche. Sie sollen insbesondere Erholung und Entspannung, Beteiligung und aktive Mitgestaltung, soziales und demokratisches Verhalten, gegenseitiges Verständnis von Behinderten und Nichtbehinderten, Verständnis und Akzeptanz unterschiedlicher sozialer und nationaler Herkunft sowie Kennenlernen und Bewahren von Natur, Umwelt und Kultur fördern.
Die Reisen werden durch fachlich qualifiziertes pädagogisches Personal begleitet.
Kinder- und Jugenderholungsreisen werden von einigen Bezirksämtern (u.a. auch als Gastelternangebote) und von vielen Trägern der freien Jugendhilfe angeboten. Es gibt über freie Träger auch Integrationsreisen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen.
Die Reisen werden durch fachlich qualifiziertes pädagogisches Personal begleitet.
Kinder- und Jugenderholungsreisen werden von einigen Bezirksämtern (u.a. auch als Gastelternangebote) und von vielen Trägern der freien Jugendhilfe angeboten. Es gibt über freie Träger auch Integrationsreisen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen.
Voraussetzungen
- Erholungsreisen wenden sich allgemein an junge Menschen im Alter von in der Regel 6 bis 18 Jahren.
Erforderliche Unterlagen
- Keine
Gebühren
Je nach Angebot individuell zu erfragen