Fahrerlaubnis - Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem Nicht-EU/EWR-Land (Drittstaat/Anlage 11) am Standort Bürgeramt Halemweg (Außenstelle)

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Das Bürgeramt Halemweg, ist seit dem 19.02.2024, vorübergehend geschlossen.
Die hier beantragten Dokumente, können im Bürgeramt Hohenzollerdamm 177, zu den dortigen Sprechstunden abgeholt werden.

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Donnerstag

      14.00 bis 18.00 Uhr (nur mit Termin*)
  • Freitag

      9.00 bis 13.00 Uhr (nur mit Termin*)

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

(*) einige Dienstleistungen erfordern keinen Termin.
Beantragte Dokumente können zu den Öffnungszeiten ohne Termin im Bürgeramt abgeholt werden. Beantragte Dokumente können nur dort abgeholt werden, wo sie beantragt worden sind.

Hinweis für Terminkunden

Eine Terminvereinbarung ist zwingend notwendig. Notfalltermine stehen nur für Notfälle in sehr begrenztem Umfang zur Verfügung.

  • Für dringende und akute Angelegenheiten können Sie sich zu den Öffnungszeiten der Bürgerämter unter (030) 9029-15036 an die Notfallhotline für Charlottenburg-Wilmersdorf, wenden. Wenn Sie dort anrufen, bleiben Sie bitte am Telefon, bis sich jemand meldet. Aus technischen Gründen hören Sie jedoch ein Freizeichen, auch wenn auf allen bedienten Leitungen gesprochen wird.

  • Bitte beachten Sie, dass eine Terminbuchung per E-Mail nicht möglich ist.

In absoluten Ausnahmefällen, können Sie auch zur Information im Bürgeramt Hohenzollerndamm oder Heerstraße gehen, um dort einen zeitnahen Termin zu buchen.

Termine buchen
  • Buchen Sie Termine online oder über das Bürgertelefon 115 für Dienstleistungen, bei denen eine persönliche Vorsprache notwendig ist. Dazu gehören Pass- und Personalausweisangelegenheiten und Führerscheinangelegenheiten.

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Sie finden uns im neuen Stadtteilzentrum; Kein Postverkehr.

Folgende Dienstleistungen können schriftlich (postalisch/E-Mail) oder ggf. online beantragt werden:
1. Anwohner/Bewohnerparkausweis
2. Abmeldung einer Wohnung
3. Meldebescheinigung
4. Beantragung einer Sperre von Melderegisterauskünften
5. Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlung und Melderegisterauskünfte
6. Befreiung von der Ausweispflicht
7. Führungszeugnis
8. Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Fahrerlaubnis - Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem Nicht-EU/EWR-Land (Drittstaat/Anlage 11)

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Antragstellung auf Umschreibung Ihres ausländischen Führerscheins, wenn dieser in einem Land ausgestellt wurde, das nicht zur EU oder dem EWR gehört.

Wenn Sie einen Führerschein aus einem EU-/EWR-Staat besitzen, nutzen Sie bitte eine andere Dienstleistung (unter "Weiterführende Informationen").

Bei allen Nicht-EU/EWR-Ländern wird unterschieden, in welchem Land der Führerschein ausgestellt wurde:
  • "Länder der Anlage 11": Länder, mit denen Deutschland ein Abkommen zur vereinfachten Umschreibung geschlossen hat (Einen Link zur Liste der Länder der Anlage 11 finden Sie weiter unten bei "Weiterführende Informationen").
  • allen anderen Staaten "Drittstaaten"
Vom Land, in dem Ihr Führerschein ausgestellt wurde, hängt es ab, welche Unterlagen und Prüfungen erforderlich sind. Bitte beachten Sie die Hinweise zu den "Erforderliche Unterlagen". Sollten Ihnen bei der Antragstellung Unterlagen fehlen, können Sie diese nachreichen.

Mehr zu "Allgemeinen Informationen zur Anerkennung ausländischer Führerscheine in Deutschland" unter "Weiterführende Informationen".

Bei Änderung des Prüfauftrages (z.B. von Schaltung auf Getriebeautomatik) bitte die "Informationen zum Erwerb der Fahrerlaubnis" lesen (unter "Weiterführende Informationen").

Termin buchen

Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Berlin
    Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.
  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Pass
  • 1 Lichtbild
    Aktuelles biometrisches Foto
  • Angabe der Fahrschule und der Prüfstelle (notwendig bei Drittstaaten und ggf. Anlage 11 mit Prüfung)
    Name des Inhabers und Anschrift der Fahrschule sowie Name und Anschrift der Prüfstelle; Nach Erhalt der Prüfungszulassung ist ein Wechsel der Prüfstelle nicht mehr möglich.
  • Vorlage des gültigen ausländischen Führerscheins und einer Kopie des Führerscheins
    Die ausländische Fahrerlaubnis muss zum Zeitpunkt der Antragstellung der deutschen Fahrerlaubnis noch gültig sein und im Original vorliegen.
    Internationale Führerscheine werden nicht umgeschrieben, es bedarf immer eines gültigen nationalen Führerscheines.
  • ggf. Übersetzung des ausländischen Führerscheins
    Eine Übersetzung ist immer erforderlich, wenn der Führerschein nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt ist.
    Ob eine Übersetzung des ausländischen Führerscheines erforderlich ist, entscheidet im Zweifel die Fahrerlaubnisbehörde.
    Die Übersetzung wird dann bei der Bearbeitung des Antrages nachgefordert.
  • Nachweis über Zuzugsdatum in die Bundesrepublik und den ersten Wohnsitz (z.B. durch Meldebescheinigung)
  • Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (Drittstaat)
    Nur bei der Umschreibung eines Führerscheins aus einem Drittstaat erforderlich
  • Sehtest (für Pkw- und Motorradfahrerlaubnis, Klassen A und B)
    • Drittstaaten: Bei der Umschreibung einer Pkw- oder Motorradklasse ist immer ein Sehtest erforderlich.
    • Länder der Anlage 11: Ein Sehtest ist in der Regel nicht erforderlich, es sei denn, es ergibt sich aus einer Fußnote in der Liste der Länder
  • Untersuchungsbescheinigungen für Lkw- und Busfahrer
    Wenn Führerscheinklassen für Lkw und/oder Bus umgeschrieben werden sollen, sind in folgenden Fällen Untersuchungsbescheinigungen einzureichen:
    Drittstaaten:
    • allgemeine ärztliche Untersuchung
    • Augenärztliche Untersuchung
    • Funktions- und Leistungstest für Bus
    Länder der Anlage 11:
    Die für Drittstaaten aufgeführten Untersuchungen sind einzureichen, wenn die Lkw-/Bus-Klasse für die kommenden 5 Jahre erteilt werden soll.

Gebühren

  • 36,30 Euro: Umschreibung eines ausländischen Führerscheines ohne Prüfung
  • 43,90 Euro: Umschreibung eines ausländischen Führerscheines mit Prüfung

Hinweise zur Zuständigkeit

Der Antrag kann bei jeder der nachfolgend genannten Behörden gestellt werden.

Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.

Chat

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