Insolvenzverfahren - Negativbescheinigung - Erteilung am Standort Amtsgericht Pankow

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Rollstuhlfahrer nutzen bitte den Seiteneingang in der Großen Seestraße. Betätigen Sie bitte die Klingel. Beschäftigte des Gerichts werden sich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Öffnungszeiten

  • Montag

      09:00-13:00 Uhr
  • Dienstag

      09:00-13:00 Uhr
  • Mittwoch

      09:00-13:00 Uhr
  • Donnerstag

      09:00-13:00 Uhr
      15:00-18:00 Uhr - bevorzugt für Berufstätige
  • Freitag

      09:00-13:00 Uhr

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Erbausschlagungen können nur nach vorheriger Terminvereinbarung zwischen 09:00 und 13.00 Uhr unter ((030) 90245-470 entgegengenommen werden.
Erbscheinstermine sind ebenfalls telefonisch unter (030) 90245-0 zu vereinbaren. Oder nutzen Sie das Kontaktformular unter Angabe des Namens des Erblassers/der Erblasserin sowie Ihrer Rückrufnummer.

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Insolvenzverfahren - Negativbescheinigung - Erteilung

Die Negativauskunft bescheinigt Ihnen, dass Sie oder ein Dritter kein laufendes Insolvenzverfahren haben/hat und dass in den letzten 5 Jahren die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht mangels Masse abgewiesen worden ist.

Voraussetzungen

  • Antrag
    Die Auskunft wird Ihnen nur auf Antrag erteilt.
  • rechtliches Interesses bei Drittauskunft
    Sofern Sie eine Auskunft über einen Dritten einholen wollen, müssen Sie darlegen, weshalb Sie die Auskunft benötigen. Die Auskunft kann nur bei einem rechtlichen Interesse erteilt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis/Reisepass
    Dieser ist bei einem mündlichen Antrag vorzuzeigen. Erfolgt der Antrag schriftlich, müssen Sie eine Ausweis-/Passkopie beifügen.
  • Sonstige Unterlagen
    Sofern Sie eine Auskunft über einen Dritten einholen wollen, müssen Sie Unterlagen einreichen bzw. vorlegen, die Ihr rechtliches Interesse belegen.

Gebühren

15,00 EUR

Hinweise zur Zuständigkeit

Sofern Sie eine Auskunft über Ihre eigene Person einholen wollen, ist hierfür Ihr Wohnortgericht für Verbraucherinsolvenzverfahren und das Amtsgericht Charlottenburg für Regelinsolvenzverfahren zuständig.

Wenn Sie eine Auskunft über eine andere natürliche Person einholen wollen, ist für die Auskunft, ob ein Verbraucherinsolvenzverfahren läuft das Wohnortgericht der anderen Person zuständig. Für Auskünfte betreffend ein Regelinsolvenzverfahren ist das Amtsgericht Charlottenburg für Berlin zentral zuständig.

Für Auskünfte zu Unternehmen ist in Berlin zentral das Amtsgericht Charlottenburg zuständig.

Chat

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