Gaststättengewerbe - Gestattung aus besonderem Anlass beantragen am Standort Ordnungsamt

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Sie können online Ihr Gewerbe anmelden, ummelden oder abmelden.

Ansonsten sind wir auch postalisch, telefonisch oder per E-Mail unter gewerbe@ba-ts.berlin.de zu erreichen.

BA Tempelhof-Schöneberg

  • Ordnungsamt – FB Gewerbe-
10820 Berlin

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Barrierefreier Zugang über den hinteren Bereich des Rathauses oder über den Eingang des Bürgeramtes.

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Öffnungszeiten der zentralen Anlauf- und Beratungsstelle nach Voranmeldung unter der Rufnummer (030) 90277 3460:

Montag und Dienstag 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 15:00 Uhr bis 17:30 Uhr

Öffnungszeiten des Fachbereichs Veterinär- und Lebensmittelaufsicht:

Amtstierärztliche Sprechzeiten nach telefonischer oder mailanfrage zu einer Terminvergabe

Öffnungszeiten des Gewerbebereichs:

Nach vorheriger Termin-Vereinbarung postalisch, telefonisch oder per E-Mail unter gewerbe@ba-ts.berlin.de.

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Gaststättengewerbe - Gestattung aus besonderem Anlass beantragen

Wenn Sie im Rahmen einer besonderen Veranstaltung, die jedermann oder einen bestimmten Personenkreis zugänglich ist, nur vorübergehend gewerbsmäßig alkoholische Getränke ausschenken möchten, müssen Sie eine Gestattung nach dem Gaststättengesetz beantragen.

Voraussetzung ist stets, dass ein besonderer Anlass vorliegt. Dies können zum Beispiel:
  • Straßenfeste (z.B. Volksfeste oder Kirmes),
  • Weihnachtsmärkte,
  • Sportveranstaltungen,
  • Firmenjubiläen,
oder ähnliche Anlässe sein.

Eine Gestattung wird unter erleichterten Voraussetzungen erteilt.
Sie gilt jedoch nur vorübergehend und ist zeitlich für die Dauer und den Ort der Veranstaltung befristet.

Wenn Sie dagegen dauerhaft ein Gaststättengewerbe mit Alkoholausschank betreiben möchten, benötigen Sie grundsätzlich eine Erlaubnis für das Gaststättengewerbe (siehe „Weiterführende Informationen").

Eine Gestattung ist auch dann in Berlin erforderlich, wenn Sie im Besitz einer Reisegewerbekarte sind.

Unabhängig von der hier behandelten Erlaubnis und abhängig von Ihrem Angebot müssen Sie ggf. weitere Anmelde- und Erlaubnispflichten erfüllen, etwa nach der Gewerbeordnung.

Voraussetzungen

  • persönliche Zuverlässigkeit
    Die Zuverlässigkeit wird anhand verschiedener Nachweise geprüft. Der Antragsteller hat hierfür eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beizubringen.
  • Sachkunde
    Der Nachweis der Unterrichtung über die notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse ist nur erforderlich, soweit die gastronomische Tätigkeit regelmäßig und nachhaltig zu bestimmten Anlässen ausgeübt wird.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer Gestattung
  • Personaldokument
    Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild.
    Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist.
  • Ggf. Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
    Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) benötigt.
    Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein.
  • Ggf. Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
    Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9) verlangt.
    Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein.
  • Ggf. Gaststättenunterrichtung nach § 4 GastG
    Bei wiederholter Antragstellung ist die Vorlage einer Bescheinigung einer IHK über die Teilnahme an der Gaststättenunterrichtung oder eine vergleichbare Qualifikation (Bestätigung durch die IHK erforderlich).
  • Ggf. aktueller Auszug aus dem Handelsregister
    Eingetragene Firmen reichen bitte bei Antragstellung einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein. In Gründung befindliche juristische Personen (GmbH, AG) reichen den Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung ein.

Gebühren

11,00 bis 869,00 Euro je Aufwand

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

ca. 2 Wochen

Hinweise zur Zuständigkeit

Der Antrag auf Erteilung der Gestattung ist rechtzeitig (mindestens 2 Wochen vorher) bei dem für den Veranstaltungsort zuständigen Ordnungsamt zu stellen.

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