Honorar-Finanzanlagenberater - Erlaubnis am Standort Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Gewerbeangelegenheiten

Öffnungszeiten
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Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie die Hinweise zu ggf. geänderten Sprechzeiten auf unserer Internetseite: http://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/organisationseinheiten/wirtschaft/sprechzeiten.html
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Honorar-Finanzanlagenberater - Erlaubnis
Wer die gewerbsmäßige Beratung zu Produkten der Finanzanlage betreibt, wie z.B. zu
- Anteilen oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen,
- Anteilen oder Aktien an inländischen geschlossenen Investmentvermögen, geschlossenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen geschlossenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen,
- Vermögensanlagen im Anwendungsbereich des Vermögensanlagengesetzes
- Anlageberatung im Sinne des Kreditwesengesetzes erbringen will, ohne von einem Produktgeber eine Zuwendung zu erhalten oder von ihm in anderer Weise abhängig zu sein,
Arbeitnehmer von Honorar-Finanzanlagenberater, die in der Honorar-Finanzanlagenberatung eingesetzt werden, müssen ebenfalls in das Vermittlerregister eingetragen werden.
Die Registrierung erfolgt bei der IHK Berlin für in Berlin ansässige Unternehmen.
Bei Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG, KG) ist Gewerbetreibender jeder geschäftsführende Gesellschafter, bei juristischen Personen (GmbH, UG oder AG) wird die Erlaubnis der Gesellschaft erteilt.
Voraussetzungen
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persönliche Zuverlässigkeit
Die Zuverlässigkeit wird anhand verschiedener Nachweise geprüft. Der Antragsteller hat hierfür eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beizubringen.
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geordnete Vermögensverhältnisse
Geprüft wird hierbei, ob der Antragsteller Schulden (privater oder öffentlich-rechtlicher Art) hat oder ob Insolvenzverfahren bekannt sind.
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Ausreichender Versicherungsschutz
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für den Gewerbebetrieb.
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Sachkunde
Nachweis der erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung vor einer IHK oder eine vergleichbare anerkannte Berufsqualifikation.
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Hinweis
Wird die Erlaubnis unter Vorlage der Erlaubnisurkunde als Finanzanlagenvermittler beantragt, erfolgt keine Prüfung der Zuverlässigkeit und der Vermögensverhältnisse.
Sollten Sie Inhaber einer solchen Finanzanlagenvermittlererlaubnis sein, erlischt diese mit Erteilung der neuen Honorar-Finanzanlageberater-Erlaubnis.
Erforderliche Unterlagen
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Personaldokument
Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (entfällt bei elektronischer Antragstellung).
Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist. -
Führungszeugnis
Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0).
Die Auskunft ist bei der Wohnsitzgemeinde (in Berlin in jedem Bürgeramt) zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen, d. h. sie wird direkt dem für den Betriebssitz zuständigen Ordnungsamt übersandt. Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein.
Sie kann auch online beim Bundesamt für Justiz beantragt werden. -
Gewerbezentralregisterauszug - natürliche Person
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für natürliche Personen zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9).
Die Auskunft ist bei der Wohnsitzgemeinde (in Berlin in jedem Bürgeramt) zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen, d. h. sie wird direkt dem für den Betriebssitz zuständigen Ordnungsamt übersandt. Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein.
Sie kann auch online beim Bundesamt für Justiz beantragt werden. -
Gewerbezentralregisterauszug - juristische Person
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für juristische Personen zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9)
Die Auskunft ist bei dem für den Betriebssitz zuständigen Ordnungsamt zu beantragen
Sie kann auch online beim Bundesamt für Justiz beantragt werden. -
Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis (Zentrales Vollstreckungsportal)
Auskünfte über Eintragungen sind online beim Zentralen Vollstreckungsportal der Länder zu beantragen.
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Auskunft aus dem Insolvenzverzeichnis
- Für Insolvenzverfahren von natürlichen Personen mit Wohnsitz in Berlin sind als Nachweis zwei Bescheinigungen erforderlich. Die Erste für Verbraucherinsolvenzverfahren ist bei Ihrem Wohnortgericht und die Zweite für Regelinsolvenzverfahren beim Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin zu beantragen.
- Für Insolvenzverfahren von juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften mit Betriebssitz in Berlin ist das Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, zuständig.
- Antragssteller mit Wohn-/Betriebssitz außerhalb Berlins informieren sich bitte über die jeweiligen Zuständigkeiten der Insolvenzgerichte über das zentrale Orts- und Gerichtsverzeichnis.
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Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
Eingetragene Firmen reichen bitte bei Antragstellung einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein. In Gründung befindliche juristische Personen (GmbH, AG) reichen den Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung ein.
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Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Bestätigung eines Versicherungsunternehmens über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung für die Honorar-Finanzanlagenberatung.
Die Bestätigung darf nicht älter als drei Monate sein. -
Sachkundenachweis
IHK -Sachkundeprüfungsnachweis bzw. eine andere vergleichbare anerkannte Berufsqualifikation.
Formulare
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 34h der Gewerbeordnung -GewO- (Honorar-Finanzanlagenberater)
- Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister Antragsteller/in: Natürliche Person / Geschäftsführende/r Gesellschafter/in einer Personengesellschaft
- Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister Antragsteller/in: Juristische Person (z.B. GmbH, AG)
- Beiblatt weitere gesetzl. Vertreter
- Änderungsantrag Vermittlerregister natürliche und juristische Personen
- Registrierungsantrag für Mitarbeiter von Finanzanlagenvermittlern
Gebühren
- 500,00 € für den ersten Erlaubnistatbestand
- 250,00 € für jeden zusätzlich beantragten Erlaubnistatbestand
- 1000,00 € beträgt die maximale Verwaltungsgebühr
- 90,00 € bei Antragstellung unter Vorlage einer bereits erteilten Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler
Rechtsgrundlagen
- Gewerbeordnung § 34 h Abs. 1
- Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (Finanzanlagenvermittlungsverordnung)
- Bereichsausnahme - § 2 Absatz 6 Satz 1 Nummer 8 des Kreditwesengesetzes
- Anwendungsbereich - Vermögensanlagen nach § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes
- Begriffsbestimmung Anlageberatung - nach § 1 Absatz 1a Nummer 1a des Kreditwesengesetzes
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Weiterführende Informationen
- Informationen der IHK Berlin
- Merkblatt zur Bereichsausnahme für die Vermittlung von Investmentvermögen und Vermögensanlagen
- Insolvenzbekanntmachungen online über das gemeinsame Justizportal der Länder
- Ermittlung des zuständigen Gerichts für die schriftliche Auskunft aus dem Insolvenzverzeichnis
- Gebührenordnung der IHK
- Hinweis zum Datenschutz
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Erlaubnis ist bei dem für den Betriebssitz zuständigen Ordnungsamt zu stellen. Ist ein Betriebssitz noch nicht bekannt, kann die Erlaubnis auch bei dem für den Wohnsitz des Antragstellers zuständigen Ordnungsamt beantragt werden.
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Kontakt
Bezirksamt Treptow-Köpenick
Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Gewerbeangelegenheiten
Erläuterung der Symbole
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Nahverkehr
S-Bahn S3: Köpenick
Bus X 69: Salvador-Allende-Str. / Wendenschloßstr.
Bus 269: Salvador-Allende-Brücke
Tram 60, 61: Bellevuestraße