Aufenthaltserlaubnis-Schweiz - zu einem neuen Pass oder Ausweis übertragen am Standort LEA, Friedrich-Krause-Ufer

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Aktuell und bis auf weiteres ist die Terminsituation im Landesamt für Einwanderung angespannt.
Bitte beachten Sie die Informationen vom 04.07.2023 auf unserer Website.

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Aufzüge in den Häusern A und C

Öffnungszeiten

  • Montag

      07:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      07:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      08:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      09:00 bis 17:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      08:00 bis 12:00 Uhr (nur mit Termin)

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

  • Zahlungen sind auch mit Kreditkarte möglich (VISA, Mastercard und Maestro).
  • Fotoautomat und Kopierer (kostenpflichtig) im Kassenbereich (Haus A, 1. Etage) vorhanden.

Zahlungsmöglichkeiten

Dienstleistungsbeschreibung

Aufenthaltserlaubnis-Schweiz - zu einem neuen Pass oder Ausweis übertragen

Sie besitzen eine Aufenthaltserlaubnis-Schweiz und haben einen neuen Pass oder eine neue Schweizer Identitätskarte bekommen? Dann können Sie sich eine neue Aufenthaltserlaubnis-Schweiz ausstellen lassen.

Voraussetzungen

  • Besitz einer Aufenthaltserlaubnis-Schweiz
  • Neuer Pass oder neue Schweizer Identitätskarte
  • Hauptwohnsitz in Berlin
  • Übertragung vor Ort
    Die Aufenthaltserlaubnis können Sie nur bei uns vor Ort übertragen lassen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin.

Erforderliche Unterlagen

  • Neuer Pass oder neue Schweizer Identitätskarte
  • Aufenthaltserlaubnis-Schweiz
  • Aktuelles, biometrisches Foto
    Das Foto muss aktuell sein. Es muss die Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen.

Gebühren

Staatsangehörige der Schweiz

  • 37,00 Euro: Ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
  • 22,80 Euro: Bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
Familienangehörige aus Drittstaaten
  • 67,00 Euro: Für Erwachsene
  • 33,50 Euro: Für Minderjährige

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

5-6 Wochen

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann nur beim Landesamt für Einwanderung (LEA) am Standort Friedrich-Krause-Ufer in Anspruch genommen werden.

Chat

Stellen Sie unserem Chatbot Bobbi im Service-Portal Ihre Fragen.