Aufenthaltserlaubnis-Schweiz - zu einem neuen Pass oder Ausweis übertragen am Standort LEA, Friedrich-Krause-Ufer

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Aktuell sind die Zugriffe auf unsere Online-Terminvereinbarung massiv gestiegen. Dadurch kann es leider vorkommen, dass der Service zwischendurch nicht zur Verfügung steht. Es wird dann eine Wartungsseite angezeigt. Bitte beachten Sie hierzu unsere
Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Zur weiteren Eindämmung des Corona-Infektionsgeschehens (Lockdown) wird die Bedienung an unseren Standorten Friedrich-Krause-Ufer und Keplerstraße eingeschränkt.
Bis mindestens 28.05.2021 findet die Bedienung nur mit Termin statt.
Hinweis für Terminkunden
Wir bitten um Verständnis für die folgenden Hygiene-Maßnahmen:
- Das Betreten unseres Dienstgebäudes ist nur mit medizinischer Maske gestattet. Medizinische Masken in diesem Sinne sind OP-Masken sowie Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2.
- Bei Krankheitssymptomen können wir Sie aus Gründen des Infektionsschutzes nicht bedienen.
- Bitte beachten Sie, dass Corona-bedingt nur der Zutritt von Personen gewährt werden kann, die für sich persönlich online einen Termin gebucht oder eine Einladung zur Vorsprache erhalten haben. Wenn möglich, kommen Sie bitte ohne Begleitpersonen zum Termin.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
Fotoautomat und Kopierer (kostenpflichtig) im Kassenbereich (Haus A, 1. Etage) vorhanden.
Aufenthaltserlaubnis-Schweiz - zu einem neuen Pass oder Ausweis übertragen
Sie besitzen eine Aufenthaltserlaubnis-Schweiz und haben einen neuen Pass oder eine neue Schweizer Identitätskarte bekommen? Dann können Sie sich eine neue Aufenthaltserlaubnis-Schweiz ausstellen lassen.
Voraussetzungen
- Besitz einer Aufenthaltserlaubnis-Schweiz
- Neuer Pass oder neue Schweizer Identitätskarte
- Hauptwohnsitz in Berlin
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Übertragung vor Ort
Die Aufenthaltserlaubnis können Sie nur bei uns vor Ort übertragen lassen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin.
Erforderliche Unterlagen
- Neuer Pass oder neue Schweizer Identitätskarte
- Aufenthaltserlaubnis-Schweiz
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Aktuelles, biometrisches Foto
Das Foto muss aktuell sein. Es muss die Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen.
Gebühren
- 28,80 Euro: Ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
- 22,80 Euro: Bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
- 67,00 Euro: Für Erwachsene
- 33,50 Euro: Für Minderjährige
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann nur beim Landesamt für Einwanderung (LEA) am Standort Friedrich-Krause-Ufer in Anspruch genommen werden.
Weitere Sprachen
Kontakt
Landesamt für Einwanderung (LEA)
LEA, Friedrich-Krause-Ufer
Erläuterung der Symbole
Aufzüge in den Häusern A und C
Nahverkehr
S-Bahn S 41/42 (Westhafen)
U-Bahn U 9 (Amrumer Str.)
Bus 123, 142, M27