Handelsregister - Eintragung als Kommanditgesellschaft (KG)

Wenn Sie eine Kommanditgesellschaft (KG) gründen wollen, sind Sie verpflichtet, diese in das Handelsregister eintragen zu lassen.

Voraussetzungen

  • Gesellschaftsvertrag
    Für die Entstehung der KG ist der Abschluss eines Vertrages zwischen allen Gesellschaftern erforderlich. Die Gesellschafterstellung richtet sich nach der Haftung. Diese kann unbeschränkt (Komplementärin oder Komplementär) oder auf eine bestimmte Summe beschränkt (Kommanditistin oder Kommanditist) sein.
    • In der KG müssen mindestens ein Komplementärin oder ein Komplementär und eine Kommanditistin oder ein Kommanditist vorhanden sein.
    • Der Vertrag muss keine bestimmte Form haben.
  • Handelsgewerbe oder reine Vermögensverwaltung
    • Wenn Sie ein Handelsgewerbe als KG betreiben, sind Sie verpflichtet sich in das Handelsregister eintragen zu lassen.
    • Betreiben Sie nur eine reine vermögensverwaltende Tätigkeit oder ein Kleingewerbe, können Sie sich als KG eintragen lassen.
    • Die Unterscheidung richtet sich nach der Art oder dem Umfang des Betriebes.
  • Notariell beglaubigte Form
    Die Unterschriften aller Gesellschafterinnen und Gesellschafter unter der Anmeldung müssen beglaubigt werden. Wenden Sie sich dazu an ein Notariat Ihrer Wahl.
  • Elektronische Übersendung der Anmeldung durch das Notariat
    Das Handelsregister wird ausschließlich elektronisch geführt. Das elektronische Dokument (Anmeldung) wird durch das Notariat an das Registergericht übermittelt.

Erforderliche Unterlagen

  • Anmeldung
    Das Handelsregistergericht wird nur aufgrund einer Anmeldung (Eintragungsantrag) tätig.
    Die Anmeldung muss enthalten:
    • Firma (Name des Unternehmens)
    • Sitz: Berlin
    • Geschäftsanschrift in Berlin
    • Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnort aller Gesellschafterinnen und Gesellschafter
    • Betrag der Kommanditeinlage
    • Vertretungsregelungen der Komplementärinnen oder Komplementäre
    • Unternehmensgegenstand (Betätigungsfeld des Unternehmens)

Gebühren

  • 100,00 Euro: Für die Ersteintragung einer KG mit bis zu 3 Gesellschafterinnen und Gesellschaftern
  • 40,00 Euro zusätzlich: Für jede weitere Gesellschafterin oder jeden weiteren Gesellschafter
  • Hinzu kommt eine Bereitstellungsgebühr in Höhe von 1/3 der Kosten für die Eintragung.

Hinweise zur Zuständigkeit

Für die Eintragung ist in Berlin ausschließlich das Amtsgericht Charlottenburg zuständig.

Für Sie zuständig