Jugendhilfe im Strafverfahren am Standort Jugendamt Jugendgerichtshilfe

Öffnungszeiten
16:00-18:00 Uhr oder nach Vereinbarung (persönlich)
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Jugendhilfe im Strafverfahren
Beratung und Unterstützung von straffällig gewordenen Jugendlichen im Alter von 14-17 Jahren und deren Erziehungsberechtigten und Heranwachsenden die zum Tatzeitpunkt das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Voraussetzungen
- Anklage der Staatsanwaltschaft
- Ermittlungsverfahren der Polizei in Strafverfahren
Erforderliche Unterlagen
- keine
Gebühren
Hinweise zur Zuständigkeit
Örtlich zuständig ist das Jugendamt des Bezirks in dem das Kind / der Jugendliche mit einem sorgeberechtigten Elternteil oder der Heranwachsende lebt.
Kontakt
Bezirksamt Neukölln
Jugendamt Jugendgerichtshilfe
Nahverkehr
U-Bahn U8 Bahnhof Boddinstraße
Bus Bus 104, 167