Grundbuch - Abschrift

Benötigen Sie einen Auszug aus dem Grundbuch, ist das uneingeschränkt möglich, wenn:
  • sich das Grundstück oder die Wohnung in Ihrem Eigentum befindet oder
  • Sie Inhaber oder Inhaberin eines im Grundbuch eingetragenen Rechts sind oder
  • der Grundstückseigentümer bzw. die Grundstückseigentümerin Sie dazu schriftlich bevollmächtigt hat.
Ist das nicht der Fall, kann ein Grundbuchauszug nur erteilt werden, wenn sachliche Gründe dafür sprechen (berechtigtes Interesse); bloße Neugier ist nicht ausreichend.
Der Grundbuchauszug kann, je nach Ihren Einsichtsgründen, auch nur von einzelnen Abteilungen des Grundbuchs erteilt werden.
Hinweis:
Notarinnen und Notare, Behörden, Gerichte und öffentlich bestellte Vermessungsingenieure haben Zugang zu den Berliner Grundbüchern über das automatisierte Abrufverfahren.

Der Grundbuchauszug kann in einfacher oder beglaubigter Form erteilt werden.

Voraussetzungen

  • Antrag
    Der Antrag auf Erteilung eines Grundbuchauszuges können Sie mündlich (nicht telefonisch!) im Grundbuchamt oder schriftlich stellen.
  • Berechtigtes Interesse
    Wenn Sie Ihr berechtigtes Interesse darlegen müssen, erklären und weisen Sie nach, aus welchem Grund Sie den Grundbuchauszug benötigen.
    Zu den Gründen gehören z.B., dass Sie
    • gegen die Eigentümerin oder den Eigentümer eine Forderung aus einem Vollstreckungstitel haben und diese durch eine Vollstreckung in die Immobilie durchsetzen wollen
    • der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer einen Kredit gewähren wollen
    • Mieterin oder Mieter sind und ermitteln wollen, wer die tatsächliche Vermieterin oder Vermieter ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Mündlicher oder schriftlicher Antrag
    Ihr Antrag muss folgende Angaben enthalten:
    • Grundstücksbezeichnung (Grundbuchbezirk und Blattnummer, mindestens Straße und Hausnummer)
    • soweit bekannt: Angaben zur Grundstückseigentümerin bzw. zum Grundstückseigentümer
    Schriftlicher Antrag:
    • formlos oder per Formular
    • per Post oder per Fax
    Mündlicher Antrag:
    • persönlich in der Grundbucheinsichtenstelle des Gerichts
    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung vorlegen
    • auch mit Vollmacht möglich
  • Vollmacht
    Wenn Sie bevollmächtigt wurden, in das Grundbuch einzusehen, ist die Vollmacht im Original vorzulegen.
  • Weitere Nachweise
    Vorzulegende Unterlagen, durch die Sie Ihr berechtigtes Interesse nachweisen können, sind z.B.
    • Ihr Mietvertrag,
    • der Kreditvertragsentwurf,
    • der Kaufvertrag oder dessen Entwurf,
    • ein Vollstreckungstitel,
    • eine Klageschrift gegen die Eigentümerin oder den Eigentümer.

Gebühren

Beglaubigte Abschrift: 20,00 EUR.
Einfache Abschrift: 10,00 EUR.

Hinweise zur Zuständigkeit

Sie können den Auszug bei jedem Berliner Amtsgericht mit einem Grundbuchamt beantragen. Über folgenden link können Sie das zuständige Grundbuchamt ermitteln:https://www.berlin.de/gerichte/_assets/was-moechten-sie-erledigen/zustaendigkeit-in-grundbuchsachen.pdf.

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