Handelsregister - Führung - Allgemein

Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, d.h. jede Bürgerin/ jeder Bürger kann ohne weitere Voraussetzungen Einsicht in das Register nehmen. Darin finden Sie Informationen über eingetragene Kaufleute und Gesellschaften, insbesondere deren wesentliche rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse. Sie können Einsicht in das Handelsregister und die zum Handelsregister eingereichten Dokumente, z.B. Gesellschafterlisten oder den Gesellschaftsvertrag nehmen und einen Ausdruck (Handelsregisterauszug) oder eine Kopie verlangen.

Seit dem 01.01.2007 wird das Handelsregister ausschließlich elektronisch geführt. Im gemeinsamen Registerportal der deutschen Registergerichte stehen die Daten online zur Verfügung.

  • Aufgabe des Handelsregisters

Das Handelsregister gibt verlässliche Auskunft über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse der Unternehmen, z.B. die genaue Firmenbezeichnung (Name des Unternehmens), wer ein Unternehmen vertreten kann und wer für die im Unternehmen eingegangenen Verbindlichkeiten haftet.

  • Struktur des Handelsregisters

Das Handelsregister besteht aus den Abteilungen A (HRA) und B (HRB).

In der Abteilung A werden eingetragen:

  • der Einzelkaufmann/die Einzelkauffrau (e.K.)
  • die offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • die Kommanditgesellschaft (KG); auch die GmbH & Co. KG
  • die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)

In der Abteilung B werden eingetragen:

  • die Aktiengesellschaft (AG)
  • die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
  • die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
  • der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)
  • Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen (z.B. Limited)
  • SE

Voraussetzungen

  • Richtet sich nach dem Einzelfall

Erforderliche Unterlagen

  • Richtet sich nach dem Einzelfall

Gebühren

Gebühren fallen im Einzelfall nach dem Gesetz über die Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notar (Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG) oder der Handelsregistergebührenverordnung (HRegGebV) an.

Weiterführende Informationen

Hinweise zur Zuständigkeit

In Berlin wird das Handelsregister zentral beim Amtsgericht Charlottenburg geführt.

Für Sie zuständig