Öffnungszeiten
Dienstag
09:00 - 13:00 Uhr
Mittwoch
09:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag
09:00 - 13:00 Uhr
15.00 - 18.00 Uhr (nur Rechtsantragstelle - bevorzugt für Berufstätige)
Freitag
09:00 - 13:00 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass donnerstags in der Zeit von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr eine Bearbeitung von Nachlassangelegenheiten (Erbausschlagungen, Erbscheinsanträge, etc.) nicht möglich ist. Hiervon ausgenommen sind Anträge auf Testamentseröffnung.
Hinweis zur Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen:
Für eine zügige Bearbeitung von Erbausschlagungserklärungen wird um Vorlage einer Sterbeurkunde gebeten.
Hinweis:
Im Gerichtsgebäude werden Einlasskontrollen durchgeführt. Dies kann ggf. zu Wartezeiten führen. Bitte halten Sie für die Identitätsüberprüfung einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Reisepass, etc.) bereit. Gegebenenfalls sind Anwalts- bzw. Dienstausweise an der Einlasskontrolle unaufgefordert vorzuzeigen. Terminsteilnehmer/innen werden darüber hinaus gebeten, ihre Ladung mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur bar bezahlt werden.
Schuldnerverzeichnis nach neuem Recht (Online) - Vorzeitige Löschung
Ein Eintrag im Schuldnerverzeichnis wird nach drei Jahren automatisch gelöscht.
Für folgende Eintragungen können Sie eine vorzeitige Löschung beantragen:
- Sie sind der Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachgekommen
- Sie haben die Vermögensauskunft abgegeben und aus dieser ergibt sich, dass eine Befriedigung der Gläubigerin oder des Gläubigers nicht erfolgen kann
- Sie haben nicht innerhalb eines Monats nach Abgabe der Vermögensauskunft die vollständige Befriedigung der Gläubigerin oder des Gläubigers nachgewiesen
Voraussetzungen
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Nachweis der vollständigen Befriedigung der Gläubigerin oder des Gläubigers oder
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Nachweis des Fehlens oder Wegfalls des Eintragungsgrundes oder
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Vorlage einer vollstreckbaren Entscheidung, aus der sich die Aufhebung oder die einstweilge Aussetzung der Eintragungsanordnung ergibt
Erforderliche Unterlagen
-
Formloser Antrag
Den Antrag können Sie formlos schriftlich oder mit dem Formular stellen. Klicken Sie hierfür auf die Überschrift "Formloser Antrag".
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Nachweis der vollständigen Befriedigung des Gläubigers
Reichen Sie eine schriftliche Erklärung der Gläubigerin, des Gläubigers bzw. von deren Vertretern ein, dass die der Eintragung zu Grunde liegende Forderung vollständig befriedigt ist. Ratenzahlungsvereinbarungen oder bloße Einverständniserklärungen des Gläubigers zur vorzeitigen Löschung reichen nicht aus.
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Nachweis, dass ein Eintragungsgrund fehlt oder dieser weggefallen ist
z.B. Sie legen die Ausfertigung einer Entscheidung vor, mit der der Eintragung zu Grunde liegende Vollstreckungstitel aufgehoben wurde oder die Vollstreckung aus diesem Titel für unzulässig erklärt wurde.
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Vorlage einer vollstreckbaren Ausfertigung einer Entscheidung, aus der sich die Aufhebung oder die einstweilige Aussetzung der Eintragungsanordnung ergibt
Legen Sie eine vollstreckbare Ausfertigung einer Entscheidung vor, aus der sich die Aufhebung oder die einstweilige Aussetzung der Eintragungsanordnung ergibt.
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Angabe der Verfahrensnummer des zentralen Vollstreckungsgerichts
Geben Sie die Verfahrensnummer des zentralen Vollstreckungsgerichts an.
Die Verfahrensnummer für Berlin beginnt immer mit F1112R.....
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Terminsladung der Gerichtsvollzieherin oder des Gerichtsvollziehers zur Vermögensauskunft
Legen Sie die Terminsladung der Gerichtsvollzieherin oder des Gerichtsvollziehers zur Vermögensauskunft vor.
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Eintragungsanordnung der Gerichtsvollzieherin oder des Gerichtsvollziehers
Legen Sie die Eintragungsanordnung der Gerichtsvollzieherin oder des Gerichtsvollziehers vor.
Gebühren
keine Gebühren, ggf. Zustellungsauslagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Für die Entscheidung über die vorzeitige Löschung ist das Amtsgericht Mitte als zentrales Vollstreckungsgericht zuständig.
Der Antrag auf vorzeitige Löschung kann bei jedem Amtsgericht gestellt werden.