Personalausweis - Befreiung von der Ausweispflicht am Standort Bürgeramt - Bereich Berlinpass

Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Informationen zum berlinpass
Aufgrund der aktuellen Situation gilt vorerst bis zum 28. Februar 2021 befristet für die Ausstellung von berlinpässen das folgende Verfahren:
berlinpässe, die in den nächsten Wochen auslaufen, behalten vorerst ihre Gültigkeit und werden nicht verlängert. Auch der Erwerb des Berlin-Ticket S ist mit einem abgelaufenen berlinpass möglich.
Neuausstellungen von berlinpässen werden vorerst nicht vorgenommen. Das Berlin-Ticket S kann auch ohne berlinpass erworben werden. Dazu müssen die anspruchsberechtigten Personen den Leistungsbescheid mit sich führen und ihre Bedarfsgemeinschaftsnummer, das Aktenzeichen oder die Wohngeldnummer auf dem Berlin-Ticket S eintragen.
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist vor Ort nicht möglich.
Sonstige Hinweise zum Standort
Nach Wiedereröffnung:
Für die Ausstellung bzw. Verlängerung eines Berlinpasses bitte am Nummerngeber des Bürgeramtes Reinickendorf-Ost eine Wartenummer ziehen - BerlinPass/BVG-Karte -
Im Eingangsbereich befindet sich ein Fotoautomat.
Personalausweis - Befreiung von der Ausweispflicht
Wenn Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden – also von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben. Das ist zum Beispiel möglich, wenn Sie wegen einer Behinderung nicht mehr alleine das Haus verlassen können.
Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.
Voraussetzungen
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Keine selbständige Teilnahme am öffentlichen Leben
Sie erfüllen wenigstens eine der folgenden Voraussetzungen:
- Sie sind voraussichtlich dauerhaft untergebracht in einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung.
- Für Sie ist auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt.
- Sie können sich wegen einer Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen.
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Kein gültiges Ausweis-Dokument
Sie haben keinen gültigen Personalausweis und keinen gültigen Reisepass mehr, entweder weil die Gültigkeit abgelaufen ist oder zum Beispiel weil Ihr Ausweis gestohlen wurde.
- Deutsche Staatsangehörigkeit
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Hauptwohnsitz in Berlin
Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet. Ein Zweit-Wohnsitz in Berlin reicht nicht aus.
Erforderliche Unterlagen
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Schriftlicher Antrag (Übersendung per Post möglich)
Bitte verwenden Sie für den Antrag das Formular „Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht“; siehe Abschnitt „Formulare“
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Nachweis, dass Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können
zum Beispiel durch eine Bescheinigung der Hausärztin oder des Hausarztes, des Krankenhauses, des Pflegeheimes oder des Pflegedienstes
- Soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass
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Bei einem Antrag durch eine Vertreterin oder einen Vertreter:
- Nachweis der Vertretungsmacht, zum Beispiel durch eine Vollmacht oder einen Betreuer-Ausweis
- Ausweis-Dokument der Vertreterin oder des Vertreters, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Hinweise zur Zuständigkeit
Diese Dienstleistung können Sie bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch nehmen.
Kontakt
Bezirksamt Reinickendorf
Bürgeramt - Bereich Berlinpass
Erläuterung der Symbole
Behindengerechter Zugang an der linken Stirnseite des Hauses 1.
Nahverkehr
S-Bahn Reinickendorf S 25 mit 10 Minuten Fußweg
U-Bahn Paracelsusbad U 8 mit 5 Minuten Fußweg
Bus Lübener Weg 122
Bus Paracelsusbad 120 mit 5 Minuten Fußweg