Personalausweis - Befreiung von der Ausweispflicht am Standort Bürgeramt II in Schöneweide

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
25.01.2020:
Wegen der andauernden Pandemie ist eine persönliche Vorsprache in den Bürgerämtern nur mit Termin möglich.
Es wird darum gebeten, sich an das Bürgeramt des Wohnortes zu wenden, um lange Anfahrtswege und damit weitere Ansteckungsgefahren zu vermeiden. Eine Auflistung der Berliner Bürgerämter finden Sie unter Bürgeramtsstandorte
Besucherinnen und Besucher werden gebeten, im Bürgeramt unbedingt eine FFP-2 oder OP-Maske zu tragen und die Abstandsregeln zu beachten.
Terminvereinbarungen sind wie folgt möglich.:
- online im Internet über die Bürgeramtsstandorte
- über das Bürgertelefon 115
Dies ist bei folgenden Dienstleistungen problemlos möglich:
1. Meldebescheinigung
2. Wegzug ins Ausland
3. Abmeldung einer Nebenwohnung
4. Gewerbezentralregisterauszug
5. Melderegisterauskünfte
6. Anforderung der Steueridentifikationsnummer
7. Anzeige des Verlustes von Dokumenten
8. Nachreichung einer Wohnungsgeberbescheinigung
9. Befreiung von der Ausweispflicht
10. Führungszeugnis beantragen
Die Dokumentenausgabe erfolgt nur im Bürgeramt 1 mit Termin (auch bei Dokumenten, die im Bürgeramt 2 beantragt wurden). Spontankunden können nicht bedient werden.
Abholung Terminbuchung Reisepass Terminbuchung Köpenick
Abholung Terminbuchung Personalausweis Terminbuchung Köpenick
Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Die aktuellen Öffnungszeiten gelten nur für Terminkunden.
Die Dokumentenausgabe erfolgt nur im Bürgeramt 1 mit Termin (auch bei Dokumenten, die im Bürgeramt 2 beantragt wurden). Spontankunden können nicht bedient werden.
Hinweis für Terminkunden
Wir bitten die Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 5 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Wartesaal Platz nehmen.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
Ein Fotoautomat ist vorhanden.
Personalausweis - Befreiung von der Ausweispflicht
Wenn Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden – also von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben. Das ist zum Beispiel möglich, wenn Sie wegen einer Behinderung nicht mehr alleine das Haus verlassen können.
Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.
Voraussetzungen
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Keine selbständige Teilnahme am öffentlichen Leben
Sie erfüllen wenigstens eine der folgenden Voraussetzungen:
- Sie sind voraussichtlich dauerhaft untergebracht in einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung.
- Für Sie ist auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt.
- Sie können sich wegen einer Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen.
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Kein gültiges Ausweis-Dokument
Sie haben keinen gültigen Personalausweis und keinen gültigen Reisepass mehr, entweder weil die Gültigkeit abgelaufen ist oder zum Beispiel weil Ihr Ausweis gestohlen wurde.
- Deutsche Staatsangehörigkeit
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Hauptwohnsitz in Berlin
Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet. Ein Zweit-Wohnsitz in Berlin reicht nicht aus.
Erforderliche Unterlagen
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Schriftlicher Antrag (Übersendung per Post möglich)
Bitte verwenden Sie für den Antrag das Formular „Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht“; siehe Abschnitt „Formulare“
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Nachweis, dass Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können
zum Beispiel durch eine Bescheinigung der Hausärztin oder des Hausarztes, des Krankenhauses, des Pflegeheimes oder des Pflegedienstes
- Soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass
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Bei einem Antrag durch eine Vertreterin oder einen Vertreter:
- Nachweis der Vertretungsmacht, zum Beispiel durch eine Vollmacht oder einen Betreuer-Ausweis
- Ausweis-Dokument der Vertreterin oder des Vertreters, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Hinweise zur Zuständigkeit
Diese Dienstleistung können Sie bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch nehmen.
Kontakt
Bezirksamt Treptow-Köpenick
Bürgeramt II in Schöneweide
Nahverkehr
S-Bahn Schöneweide: S8, S9, S46, S47,
Bus S Schöneweide Bhf: X11, M11, 21, 160, 166, 167, 265,
Tram S Schöneweide Bhf: M17, 37, 63, 67,