Bei Gastätten- und Imbißbesuchen können gelegenheitlich Hygienemängel festgestellt werden. Diese können Sie bei dem für Sie zuständigen Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt anzeigen.
Voraussetzungen
Keine Vorrausetzungen erforderlich
Erforderliche Unterlagen
Angaben
Name und Anschrift der Gaststätte
genaue Tatzeit (Datum / Uhrzeit)
Art des Hygienemangels (genaue Beschreibung)
weitere Zeugen mit Name und Anschrift